12.07.2002 · Das von Rot-Grün geplante Gesetz zur Tariftreue ist von den unionsgeführten Ländern heute im Bundesrat ein zweites Mal blockiert worden.
Das von Rot-Grün geplante Tariftreuegesetz zur Bekämpfung von Lohndumping am Bau kommt nicht zu Stande. Der unionsgeführte Bundesrat verweigerte an diesem Freitag dem vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetz erwartungsgemäß die erforderliche Zustimmung.
Dem Gesetzesvorhaben zufolge sollten öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten entsprechend dem ortsüblichen Tarif bezahlen. Kritiker der Neuregelung befürchteten indes Nachteile für Ost-Firmen bei Aufträgen aus dem Westen. Der Bundesrat hatte bereits Ende Mai den Vermittlungsausschuss zu dem Vorhaben angerufen, der jedoch mit seiner rot-grünen Mehrheit den ursprünglichen Gesetzesbeschluss des Bundestages bestätigte.
Strafen für Schwarzarbeit verschärft
Schwarzarbeit wird indes künftig in Deutschland gesetzlich härter bestraft. Der Bundesrat stimmte einem Gesetz zu, dass entsprechende Vergehen stärker sanktioniert. Das Schwarzarbeits-Gesetz, das im Vermittlungsausschuss nach einem Kompromiss eine breite Mehrheit gefunden hatte, sieht vor, dass Generalunternehmen an einer Baustelle künftig haften, wenn von ihnen beauftragte Subunternehmer keine Sozialabgaben für Mitarbeiter zahlen. Die Haftung wurde allerdings auf Drängen der unionsgeführten Länder nur auf direkt beauftragte Unternehmen beschränkt und gilt im Grundsatz nicht für deren Subunternehmen. Ferner greift das Gesetz nur bei Bauprojekten mit einem Volumen ab 500.000 Euro.
Nach Angaben des Arbeitsministeriums entgingen den Sozialversicherungen durch illegale Beschäftigung im vergangenen Jahr 111 Millionen Euro Beiträge pro 10.000 Arbeitsplätze. Die Bundesanstalt für Arbeit hatte eigenen Angaben zufolge im vergangenen Jahr 322.500 Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt und Geldbußen in Höhe von insgesamt 119 Millionen Euro verhängt. Der Schwerpunkt lag dabei im Baubereich.