War der mörderische Amoklauf von Winnenden vorhersehbar? Ja, sagt das Gericht, das jetzt den Vater des Schützen verurteilt hat. Denn nichts anderes bedeutet die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung. Dass der Mann seine Waffen nicht wegsperrte, macht ihn zum Täter. Das letzte Wort muss das noch nicht sein. Das Gericht und sogar die Staatsanwaltschaft sahen in der Nachlässigkeit des Vaters ursprünglich nur einen Verstoß gegen das Waffenrecht. Die Anklagevertreter ließen sich dann eines anderen belehren. Sie sind weisungsgebunden. Die Richter des Landgerichts Stuttgart sind es nicht.
Aber ganz kann sich wohl niemand den schrecklichen Folgen der Tat und der öffentlichen Forderung nach einem Schuldigen entziehen. Auch nicht das Gericht. Irgendwer muss doch verantwortlich sein, nachdem der unmittelbare Täter sich selbst richtete. Sein Vater kommt nun mit einer Bewährungsstrafe davon, was in den Augen vieler gar keine richtige Freiheitsstrafe ist. Aber unter ihrer bisherigen Identität sind der Mann und seine Familie gesellschaftlich geächtet.
Auch der Gesellschaft hält dieser Fall den Spiegel vor. Denn der Rechtsbruch des Vaters, der so mörderische Folgen hatte, war nur die letzte Weiche auf einer langen Irrfahrt. Davor standen elterliche Vernachlässigung, Ballerspiele des Sohnes - und erste Erfahrungen mit richtigen Waffen. Alles nicht unbekannt. Dass ein junger Mensch dann auf die Idee kommt, in seiner (früheren) Schule möglichst viele andere mit in den Tod zu nehmen, hat in der relativen Häufung während der letzten Jahre wohl auch mit der raschen Verbreitung ähnlicher (Vorbild-)Taten im Internet zu tun. Nur einen Tag vor dem fünfzehnfachen Mord von Winnenden erlebte Alabama einen Amoklauf - es konnte allerdings nicht geklärt werden, ob hier ein Zusammenhang bestand. Aber Wohlstandsverwahrlosung, der leichte Zugang zu gewaltverherrlichenden Spielen und das Nachahmen von Rollenvorbildern bringen noch niemanden um. Dazu braucht man echte Waffen. Es ist eine zivilisatorische Errungenschaft, dass hierzulande kaum jemand einem erleichterten Waffenerwerb das Wort redet. Denn die Verfügbarkeit von Schusswaffen allein ist eine gemeine Gefahr. Das gilt auch für legal geführte Waffen. Der Vater des Amokschützen darf kein Sündenbock sein. Aber seine Verurteilung muss abschreckend wirken.
Jaja, die Waffen
Kabayashi Tsukamoto (Kabayashi)
- 11.02.2011, 10:44 Uhr
Äußerst mildes Urteil
Karsten Krug (kkrug)
- 11.02.2011, 11:08 Uhr
Wenn es um Waffenbesitz geht, ist immer der Waffenbesit schuld
Josef Bujtor (Mramorak)
- 11.02.2011, 12:35 Uhr
Das Urteil war sogar noch zu milde,
Thorsten Haupts (ThorHa)
- 11.02.2011, 13:35 Uhr
Umbringen tun einen nicht einmal Waffen
Alexander Fürstenberg (Alexander3000)
- 11.02.2011, 14:02 Uhr