16.03.2010 · In zwei Monaten endet die Amtszeit des Wehrbeauftragten Robbe. Für sein Engagement fand er viel Zuspruch. Abermals bemängelt er in seinem Jahresbericht die Defizite im Sanitätswesen und spricht dem verantwortlichen Inspekteur die Befähigung zum Amt ab.
Von Stephan LöwensteinReinhold Robbe hat die Vorstellung seines letzten Berichtes als Wehrbeauftragter mit einigen Paukenschlägen begleitet. Zwar wies Robbe dieses musikalische Wortbild zurück. Doch dass der Wehrbeauftragte einem Inspekteur öffentlich die Befähigung zum Amt abspricht, also einem Mann in der zweithöchsten militärischen Hierarchie-Ebene im Rang eines Drei-Sterne-Generals, dürfte recht präzedenzlos sein.
Er habe, trug Robbe vor, in allen seinen Jahresberichten auf die Defizite im Sanitätswesen hingewiesen, doch sei es nicht besser, sondern schlechter geworden. „Ich komme deshalb nicht umhin, der Führungsebene, insbesondere dem Inspekteur, ein klares Versagen in seinem Verantwortungsbereich vorzuwerfen.“ Viele in der Bundeswehr sagten, „dass dieser Inspekteur die Sanität regelrecht vor die Wand gefahren habe“. Es seien Fehlentwicklungen „verschlafen“ und Probleme „schöngeredet“ worden. Das betreffe die flächendeckende Versorgung der Soldaten an den Heimatstandorten, die Versorgung von im Einsatz traumatisierten Soldaten und die Personalsituation. Inzwischen fehlten 600 von 3000 Bundeswehrärzten.
Auch sonst sparte Robbe nicht mit Kritik an der Bundeswehrführung und -verwaltung. So schilderte er den Fall eines Stabsgefreiten, der im Afghanistan-Einsatz schwer verwundet wurde und dessen Haut großflächig verbrannt ist. Da seine vier Dienstjahre abgelaufen seien, sei er entlassen worden, obwohl er seinen erlernten Beruf als Lackierer nicht wiederaufnehmen könne - die geschädigte Haut vertrage den Kontakt mit Lösungsmitteln nicht. Doch da sein Behinderungsgrad knapp unter 50 Prozent liege, habe er keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung als Einsatzversehrter nach dem in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten Gesetz geltend machen können.
Nicht nur diese fehlende Kulanz prangerte Robbe an, sondern zudem manch kleinliche Unsensibilität der Wehrverwaltung. Die habe beispielsweise von dem Verwundeten, während er noch im Krankenhaus gelegen habe, den vorab gezahlten Auslandsverwendungszuschlag für den Rest des Monats zurückverlangt - schließlich habe wegen des Rücktransports der Einsatz früher geendet, der Zuschlag sei aber für den vollen Monat im Voraus gezahlt worden. Robbe zitierte die Antwort der Wehrverwaltung auf seinen Protestbrief: Dergleichen könne nicht mehr vorkommen, da künftig der Zuschlag erst am Monatsende gezahlt werde. Robbes Folgerung: „In der Bundeswehrführung sind noch nicht alle mit Blick auf die Fürsorge in der Einsatzwirklichkeit angekommen.“
Robbe wollte sich nicht verheizen lassen
Solche engagierte Fürsprache für die Soldaten ist charakteristisch für den Wehrbeauftragten Robbe, dessen Dienstzeit in zwei Monaten endet. Er machte am Dienstag deutlich, dass er nicht in einen - kaum aussichtsreichen - Kampf um dieses Amt ziehen möchte, in den ihn mancher Parteifreund hatte schicken wollen.
Union und FDP hatten sich schon bei ihren Verhandlungen im vergangenen Herbst darauf geeinigt, dass die Freien Demokraten künftig diesen Posten besetzen dürfen, und nach einem etwas unwürdigen Schwarze-Peter-Spiel haben diese in ihrem Bundestagsabgeordneten Hellmut Königshaus auch einen Kandidaten dafür gefunden. Die noch schlingernde Koalition an dieser Stelle auf die Spurprobe zu stellen, wäre für manchen Oppositionspolitiker reizvoll gewesen. Doch mochte sich Robbe hierfür nicht verheizen lassen.
Robbe hat Zuspruch für sein Engagement für die Soldaten deutlich über die Grenzen seiner eigenen Partei hinaus gefunden, der SPD, für die er elf Jahre lang im Bundestag saß. Er verwaltete nicht bloß Eingaben, sondern machte viele unangemeldete Truppenbesuche, was auch dadurch nicht weniger verdienstvoll wird, dass er dies gerne hervorhebt.
Doch hat er sein Amt bisweilen mit einer politischen Rolle strapaziert, die über die Stellenbeschreibung weit hinausgeht, mag diese auch im höchsten aller deutschen Gesetze stehen, im Grundgesetz. Dort heißt es in Artikel 45b: „Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages wird ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen.“ So hat Robbe sich beispielsweise deutlich gegen einen Einsatz der Bundeswehr in Kongo positioniert, als der im Frühjahr 2005 zur Debatte stand. Ähnlich wie jetzt im Falle des Sanitätsinspekteurs formulierte er seine Kritik zwar so, als zitiere er „die Truppe“, doch ändert das kaum etwas an der Positionierung.
Umstrittene Aufnahmerituale: „Nicht die Spitze eines Eisbergs“
Zuletzt hat Robbe Aufmerksamkeit auf sich gezogen, als er über Vorfälle bei den Gebirgsjägern in Mittenwald berichtete, bei denen offenbar in einer Teileinheit Aufnahmerituale mit Saufspielen und der Nötigung, rohe Schweineleber zu verzehren, vollzogen wurden. Ein Soldat hatte sich über diese Praktiken beschwert, die nach Dienstschluss von älteren, aber gleichrangigen Kameraden per Gruppendruck durchgesetzt wurden.
Schon wenige Tage später, ehe er mit den Beschuldigten oder ihrem unmittelbaren Vorgesetzten sprechen konnte, berichtete Robbe darüber den Abgeordneten im Verteidigungsausschuss. Die Meldungen über „Misshandlungen bei der Bundeswehr“ zogen weite Kreise.
Robbe, der am Dienstag die Bedeutung des Vorfalls relativierte - Einzelfälle, nicht „die Spitze eines Eisbergs“ -, legte am Dienstag Wert darauf, dass er nicht von sich aus an die Presse gegangen sei. Doch was ein Brief mit so einer heißen Geschichte zur Folge hat, weiß der alte politische Fahrensmann selbst. (Siehe auch: Bundeswehr prüft neue Missbrauchsvorwürfe)
Jeder Wehrbeauftragte hat seine eigene Handschrift....
wolf haupricht (emilgilels)
- 17.03.2010, 11:37 Uhr