Wegen Verjährung
NSU-Helfer können nicht angeklagt werden
10.03.2012 ·
Mehrere Unterstützer der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) können strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Grund ist die Verjährung ihrer Taten. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung.
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Der Zwickauer Neonazi-Zelle werden zehn Morde in ganz Deutschland angelastet
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