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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Wegen Verjährung NSU-Helfer können nicht angeklagt werden

 ·  Mehrere Unterstützer der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) können strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Grund ist die Verjährung ihrer Taten. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung.

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Der Zwickauer Neonazi-Zelle werden zehn Morde in ganz Deutschland angelastet
© dapd
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