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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Wahlkampf Koalition der Willigen gegen die Naturgewalt

 ·  Der Wahlkampf, die Flut in Bayern und die unterschiedlichen Konzepte zum Katastrophenschutz von Union und SPD: Innenminister Schily ist mit dem bayerischen Innenminister Beckstein auf Besichtigungstour gefahren.

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Das Hochwasser eignet sich nicht als Wahlkampfthema, sagen Politiker von Regierung und Opposition und eilen ins Hochwasser, um Wahlkampf zu machen. Schneller als in anderen Fällen nutzen sie diesmal die Gelegenheit, der parteipolitischen Konkurrenz vor laufender Kamera Unfähigkeit zu bescheinigen.

Innenminister Otto Schily, der für die SPD in Bayern auf Platz drei der Landesliste kandidiert, warb bei einer Besichtigungstour durch die bayerische Hochwasserregion für ein zentrales Katastrophenmanagement. Im Hintergrund: Zerstörte Häuser, zerfetzte Straßen. Sein Kollege, Bayerns Innenminister Beckstein (CSU), der demnächst in Berlin Schilys Nachfolger sein könnte, verkündete hingegen: „Die föderale Struktur des Katastrophenschutzes bewährt sich erneut“.

Stärkung der Sicherheitsbehörden

Die Meinungsverschiedenheiten hinderten die beiden privat befreundeten Minister nicht, eine Etappe ihrer Flut-Rundreise gemeinsam zu unternehmen, als Koalition der Willigen im Kampf gegen die Naturgewalt. Hinter den Äußerungen Schilys und Becksteins verbergen sich Konflikte um Zuständigkeiten und Konzepte bei der Gefahrenabwehr und Katastrophenhilfe, die seit dem Ende des kalten Krieges nicht ausgetragen wurden, die auch unter dem Eindruck des 9. September 2001 und nach der Flut vom Sommer 2002 nicht geklärt sind.

Schily will unter dem Eindruck dieser Ereignisse die Bundessicherheitsbehörden stärken, also das technische Hilfswerk (THW), die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt. Dagegen wehren sich teilweise die Bundesländer, die darin den Versuch sehen, den föderalen Charakter der Bundesrepublik zu schwächen. Das gilt auch für den Bereich der eigentlichen Katastrophenhilfe. Hier existiert rechtlich eine Trennung zwischen Bevölkerungsschutz im Krisen- und Kriegsfall als Bundesaufgabe und der Katastrophenhilfe als Aufgabe der Länder.

Schutz der Bürger soll im Vordergrund stehen

Vor zwei Wochen, vom bayerischen Hochwasser war da noch nicht die Rede, sagte Schily, die Erfahrungen der Vergangenheit hätten Lücken in der Sicherheitsarchitektur offenbart, die er - Wahlkampf hin, Wahlkampf her - schließen wolle. Deutschland müsse, so Schily, mit jedweder denkbaren Gefahrenlage umgehen können. Er kündigte deshalb Mitte August eine Novelle des Bevölkerungsschutzgesetzes an.

Die bisherige Rechtslage sei eher auf den Verteidigungsfall ausgerichtet gewesen, und die Trennung von militärischem und zivilem Katastrophenschutz sei nicht mehr zeitgemäß. Im Vordergrund müsse heute die Gewährleistung des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger stehen und nicht die Frage, was die Gefahrenlage verursacht habe. Schily sagte, es könne Situationen geben, die Ressourcen einzelner oder mehrerer Länder überfordern. Dann müsse der Bund mit „koordinierender und steuernder Funktion“ eingreifen können, mit anderen Worten: bestimmen.

Technische Ausstattung weiter verbessern

Zu dieser Einschätzung war man nach der Flut von 2002 auch in Sachsen gekommen. Dort hatte sich erwiesen, daß einzig die Fertigkeiten und Erfahrungen der Bundeswehr beim koordinierten Handeln tausender Helfer den Anforderungen gewachsen waren. Seither wurde in den technischen Hochwasserschutz schon beträchtlich investiert, unter anderem kaufte die Regierung Großpumpen des THW für den Hochwassereinsatz.

Eine Organisationsreform bei den Einsatzkräften der Länder und des Bundes ist aber unterblieben. Auch die rot-grüne Bundesregierung habe nach 1998 den Zivilschutz zunächst noch weiter eingeschränkt. Spätestens der 11. September 2001 markiere aber eine Zäsur. Schily sagte, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe müsse künftig noch besser als Zentralstelle genutzt werden. Die technische Ausstattung des Bundes solle weiter verbessert, dabei aber auf Schwerpunkte konzentriert werden und die Grundversorgung ergänzen, welche die Länder sicherstellen müßten.

Streit um neue Bestimmungen für Soldateneinsätze

Der Bund würde demnach auf die flächendeckende Grundversorgung verzichten und seine Fähigkeiten spezialisieren. Zu den Verbesserungen seiner bisherigen Amtszeit rechnete Schily das gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ), das als neues Instrument im Rahmen der Bund-Länder-Koordinierung aufgebaut und im Herbst 2002 in Betrieb genommen wurde. Nicht zuletzt geht es auch um die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr, die sich auch in Bayern wieder als Helfer bewährt. Die Armee kann nach Artikel 35 des Grundgesetzes bei Naturkatastrophen um Hilfe gebeten werden.

Doch will die Opposition von CDU und CSU eine Erweiterung der Möglichkeiten bewirken, um auch im Falle terroristischer Angriffe Soldaten einsetzen zu können - sei es zum Schutz von öffentlicher Infrastruktur, sei es zur aktiven Katastrophenhilfe nach einem eventuellen Anschlag. Die Bundesregierung hält die gegenwärtige Rechtslage für ausreichend; sie ist höchstens bereit, den Begriff „Naturkatastrophe“ aus dem Artikel 35 Grundgesetz durch das allgemeinere Wort „Katastrophe“ zu ersetzen. Einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu anderen Zwecken lehnt sie kategorisch ab.

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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent in Berlin.

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