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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Waffenrecht Enge Grenzen

 ·  Auch strenge Regeln haben hierzulande Amokläufe an Schulen nicht verhindert. Das Bundesverfassungsgericht hat gut daran getan, es bei einem weiten politischen Einschätzungsspielraum zu lassen.

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Man muss amerikanische Vorstellungen von Freiheit nicht gleich lächerlich machen - auch wenn Deutschland (und Europa) mit einem restriktiven Waffenrecht gut gefahren ist. Doch auch strenge Regeln haben hierzulande Amokläufe an Schulen, die es übrigens schon vor hundert Jahren gab, nicht verhindert.

Hat der Gesetzgeber also genug getan? Die Frage kann man stellen, zumal die Tatwaffen nicht selten legal erworben wurden. Der Staat hat hier ohne Zweifel eine Schutzpflicht - doch hat das Bundesverfassungsgericht gut daran getan, es bei einem weiten politischen Einschätzungsspielraum zu lassen. Solange die ergriffenen Maßnahmen nicht offensichtlich ungeeignet sind, solange der Gesetzgeber nicht geradezu ausfällt, so lange ist das kein Fall für Karlsruhe.

Das geltende Waffenrecht ist ja gerade Ausdruck eines politischen Kompromisses unter dem Eindruck von schrecklichen Vorfällen. Gut, wenn Berlin, Karlsruhe und die Bürger diesen Grundsatz verinnerlichten: Jeder muss verantwortlich handeln. Karlsruhe hat nur eine Letztkontrolle - in engen Grenzen.

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Jahrgang 1968, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat und Recht“.

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