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Vorratsdatenspeicherung Schöne alte Welt

03.03.2010 ·  Das Verfassungsgericht hat die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten abrupt gestoppt. Wie schon mehrfach steht die Sicherheitsgesetzgebung nun scheinbar vor einem Scherbenhaufen. Den aber kann sie leicht zusammenkehren.

Von Reinhard Müller
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Nein, einen Internet-Minister brauchen wir wirklich nicht. Schließlich surft die ganze Regierung, und die Kanzlerin führt per SMS - soweit man in einer Koalition und in der virtuellen Welt überhaupt führen kann. Sollte es einen Minister für Datenschutz geben? Aber wozu? Eine Weinkönigin, Bundestagsabgeordnete und Spitzenkandidatin in Rheinland-Pfalz war mit der Auszählung der Bundespräsidentenwahl beauftragt und twitterte das Ergebnis vorzeitig heraus: "Leute, Ihr könnt in Ruhe Fußball gucken." Eine Botschaft für die Welt. Nicht für andere bestimmt sind dagegen die Kurzmitteilungen zwischen Kanzlerin und Vizekanzler: "Was wir simsen, werden wir der Öffentlichkeit nicht bekanntgeben", sagt Frau Merkel. Aber auch sie konnte sich da bisher nicht wirklich sicher sein.

Das soll jetzt anders werden. Das Verfassungsgericht hat die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten abrupt gestoppt. In der Vorratsdatenspeicherung - wohlgemerkt: von Verbindungsdaten einer Kommunikation und nicht etwa von deren Inhalt - sieht der Erste Senat einen Eingriff "mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Nicht nur die deutsche, kann man hinzufügen. Dass die Bürger nicht total erfasst werden dürfen, gehört demnach zur Identität Deutschlands. Dafür muss es sich nach Karlsruher Ansicht auch international einsetzen; der Spielraum für weitere Datensammlungen "auch über den Weg der Europäischen Union" wird nunmehr erheblich geringer.

Diffuses Gefühl des Beobachtetseins

Das ist ein deutlicher Hinweis auf die schlechte deutsche Praxis, über Brüssel zweifelhafte Regelungen durchzusetzen, um dann darüber zu jammern oder verspätet und vergeblich dagegen anzukämpfen. Wenn die Bundesjustizministerin, die zu den Klägern gegen die Vorratsdatenspeicherung gehört hat, jetzt gleich wieder erwartungsvoll nach Europa blickt, ist das ein Armutszeugnis. Denn gerade das soll mit dem Urteil ja verhindert werden.

Die aktuellen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind damit nichtig und die entsprechenden Daten umgehend zu löschen, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Vor allem eins soll aber verhindert werden: jenes "diffus bedrohliche Gefühl des Beobachtetseins". Hier schwimmt das Verfassungsgericht freilich auf einer noch gar nicht vorhandenen Welle der Totalerfassung. Ein Hamburger Computer Club - offenbar der einzige, den die elektronischen Medien kennen und wohl deshalb vom Gericht in den Gutachterstand erhoben - hat hier auch grafisch ganze Arbeit geleistet: Gewiss mögen ein paar Anrufe bei einem Arzt oder einer Beratungsstelle auf einen Kinderwunsch hindeuten (mehr aber auch nicht) - doch so wird fälschlich der Eindruck erweckt, mit der Speicherung würden gezielt Persönlichkeitsprofile aller Bürger erstellt und dann potentiell für alle möglichen Zwecke genutzt. So richtig es ist, mögliche Missbrauchsszenarien an die Wand zu malen (genau deshalb mahnt Karlsruhe mehr Datensicherheit an): Hier geht es zunächst um die bloße Speicherung von Verbindungsdaten; für den Zugriff auf sie bedarf es weiterer Voraussetzungen. Und die müssen künftig streng sein.

Nicht zu vergessen ist jedoch, dass der Zweck der Vorratsdatenspeicherung die wirksame Aufklärung von Straftaten und die Gefahrenabwehr ist. Und das ist "nicht per se eine Bedrohung für die Freiheit der Bürger"; daran musste der einzige erfahrene Strafverfolger im Senat erinnern. In der Tat: Der Gesetzgeber ging mit guten Gründen davon aus, dass viele Telefondaten schon wieder gelöscht sind, lange bevor eine richterliche Anordnung ergehen kann. Angesichts der beherrschenden Stellung elektronischer Kommunikation muss aber das Entstehen rechtsfreier Räume verhindert werden. Nicht wenige Delikte werden schließlich nur elektronisch begangen.

Daten sind unverzüglich zu löschen

Schon die unmittelbaren Folgen dieses Urteils sind ungewöhnlich. Die bisher gespeicherten Daten sind unverzüglich zu löschen - ohne dass die bisherigen Normen bis zu einer Neuregelung weiter angewendet werden dürfen. Auch dadurch drohen rechtsfreie Räume. Eine wirkliche Schutzlücke freilich dürfte sich jedenfalls bei der internationalen Terrorabwehr schon deshalb nicht auftun, weil die befreundeten Dienste gut vernetzt sind.

Das Urteil zeigt, dass der angeblich strikte Gegensatz zwischen Freiheit und Sicherheit auf diesem Feld merkwürdiger denn je klingt. Schließlich fordert Karlsruhe mehr (Daten-)Sicherheit, um den Bürgern mehr Freiheit zu geben. Wenn aber bestimmte Delikte nicht mehr verfolgt werden können, dürfte bei vielen Bürgern mehr als nur ein "diffus bedrohliches Gefühl" entstehen und ihre Freiheit leiden. Das Anhäufen von Datenbergen allein löst allerdings kein Sicherheitsproblem. Der überforderte Staat delegiert hier das Speichern an womöglich unzuverlässige private Firmen und verlangt von den Bürgern zugleich, sich vor dem weltweiten Häuserfilmdienst "Google Street View" selbst zu schützen.

Wie schon mehrfach steht die Sicherheitsgesetzgebung nun scheinbar vor einem Scherbenhaufen. Den aber kann sie leicht zusammenkehren - schon der "Lauschangriff" und die Online-Durchsuchung sind vom Verfassungsgericht nur in ihrer Ausgestaltung, nicht aber im Grundsatz verworfen worden. Es bleibt also noch Zeit, nach diesem Urteil das Vor-Urteil des IT-Unternehmensverbandes zu widerlegen: "Viele Politiker kommen aus der alten Welt." Und nicht nur sie.

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