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Vor Militärgericht Angeklagter spricht über Folterskandal von Abu Ghraib

23.08.2004
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Im Folterskandal von Abu Ghraib, einem amerikanischen Militärgefängnis im Irak, hat sich einer der wichtigsten Angeklagten am Montag in einer Mannheimer Kaserne zum ersten Mal zu seiner Festnahme geäußert. Auf Einzelheiten zu den Fotos, die ihn neben nackten und gepeinigten irakischen Häftlingen in dem Gefängnis zeigen, ging Korporal Charles Graner zum Auftakt der Beweisaufnahme des Verfahrens vor dem Militärgericht nicht ein. Den Beschuldigten drohen mehrjährige Haftstrafen.

Gemeinsam mit sechs weiteren Militärpolizisten soll Graner zahlreiche Häftlinge des berüchtigten Gefängnisses Abu Ghraib mißbraucht haben. Neben dem 35 Jahre alten Graner müssen sich in Mannheim zwei weitere Soldaten und eine Frau verantworten.

Anhörung aus Bagdad nach Deutschland verlegt

Der Folterskandal von Abu Ghraib hatte im April weltweit für Aufsehen und Empörung gesorgt. Damals waren Fotos an die Öffentlichkeit gelangt, auf denen Graner unter anderem in triumphierender Pose hinter einer Pyramide von aufgestapelten nackten Gefangenen zu sehen war. Seine Freundin, die derzeit schwangere Hauptgefreite Lynndie England, präsentierte sich auf den Fotos mit einem nackten Gefangenen an einer Hundeleine. Englands Vorverfahren war wegen der Schwangerschaft in die Vereinigten Staaten verlegt worden und ist zur Zeit ausgesetzt.

Die Anhörung war für zwei Tage aus Bagdad nach Deutschland verlegt worden. Die Mannheimer Gerichtstage seien nach amerikanischen Angaben allerdings eine einmalige juristische Begebenheit, sagte Richter Oberst James Pohl. Das weitere Verfahren soll wieder in der irakischen Hauptstadt verhandelt werden. Die Anwälte der Beschuldigten hatten aus Sicherheits- und Kostengründen eine Verlegung der Beweisaufnahme gefordert.

Vom Geheimdienst zu Mißhandlungen ermutigt?

Die Verteidigung versuchte zum Auftakt der Anhörung, Fehler der Geheimpolizei aufzudecken und die Anklage zu Fall zu bringen. Beamte und Graner äußerten sich zu ersten Aussagen und den Umständen der ersten Zimmerdurchsuchung durch die Geheimpolizei. Ziel der Verteidigung ist es, die Beschlagnahme des Computers und der Disketten mit den Bildern für illegal erklären zu lassen. Dadurch könnten die Fotos nicht mehr als Beweismittel genutzt werden.

Die meisten Militärpolizisten behaupten, vom Geheimdienst zu den Taten ermutigt worden zu sein. Der Stabsgefreite Jeremy Sivits hatte sich dagegen bereits im Vorverfahren schuldig bekannt. Er war im Mai von einem Militärgericht in Bagdad zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zur Entlassung aus der Armee verurteilt worden.

Verfahren im militärischen Gerichtssystem der Vereinigten Staaten

Die sieben amerikanischen Militärpolizisten, denen die Mißhandlung von Häftlingen im irakischen Gefängnis Abu Ghraib vorgeworfen wird, sollen gegen das einheitliche Militärstrafgesetzbuch UCMJ (Uniform Code of Military Justice) der Vereinigten Staaten verstoßen haben. Die Anhörungsverfahren gegen die vier Männer und drei Frauen, von denen vier in Mannheim stattfinden, gehören zur offiziellen Voruntersuchung.

Sie sind vergleichbar mit dem Verfahren vor einer „Grand Jury“ im zivilen Gerichtssystem der Vereinigten Staaten. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Anklage genügend Anhaltspunkte bietet, um einen Prozeß gegen die Beschuldigten vor einem Militärgericht zu rechtfertigen. Dies wird unter anderem durch Zeugenvernehmungen erörtert.

Die Anhörung wird von einem Offizier geleitet. Der Angeklagte und sein Verteidiger dürfen selbst Zeugen benennen oder Beweisstücke einbringen. Nach dem Anhörungsverfahren wird entschieden, ob der Prozeß eröffnet wird und auf welcher Ebene der Militärgerichtsbarkeit er stattfinden soll. Wird ein Prozeß bejaht, wird die Anklage zunächst an den zuständigen Gerichtsherrn und dann an das betreffende Militärgericht weitergeleitet. Dieses eröffnet dann das Hauptverfahren und legt einen Zeitplan für den Prozeß fest.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa, ddp
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