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Samstag, 11. Februar 2012
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Vor dem Wahlsonntag Klare Lage(r)

20.09.2009 ·  Sowenig man in der Post-Ypsilanti-Ära auch auf Wahlversprechen geben mag: Würde sich die FDP doch mit SPD und Grünen zusammentun, machte sie sich nur noch lächerlich. Am Wahlsonntag geht es um eine Richtungsentscheidung.

Von Reinhard Müller
Artikel Lesermeinungen (9)

Ist ja schon gut. Die FDP-Führung muss sich nicht die Haut aufritzen, um mit dem eigenen Blut ihr Nein zu einer Ampelkoalition an die Wände zu schreiben - wozu sie sich schon fast genötigt sah. Die Botschaft ist angekommen. Die Lage ist einstweilen klar; die Lager sind es auch.

Sowenig man in der Post-Ypsilanti-Ära auch auf Wahlversprechen geben mag: Würde sich die FDP - in welcher vaterländischen Notlage auch immer - doch mit SPD und Grünen zusammentun, machte sie sich nur noch lächerlich. Unabhängig von jeder Koalitionsaussage hat Westerwelle ohnehin nicht zu Unrecht befürchtet, die Freien Demokraten würden in einer Ampelkoalition umgehend bloßgestellt.

Eine Richtungsentscheidung

Der Bürger, so er denn zur Wahl geht, weiß jetzt einigermaßen, woran er ist: Es geht am kommenden Sonntag nicht um eine Entscheidung zwischen Demokratie und Diktatur. In ihrem Kanzlerin-Wahlkampf hat es die Union anscheinend nötig, „C“- oder Gar-nicht-Prominente als Unterstützer aufzufahren, aber sie muss die Linkspartei nicht dauernd als antidemokratisch hinstellen. Dennoch geht es um eine Richtungsentscheidung. Ein Linksbündnis würde schlicht sehr teuer - letztlich auch für die sozial Schwachen und nicht zuletzt für Deutschlands Stellung in der Welt. Das angebliche Tabu, nicht im Bund mit der Linkspartei zusammenzuarbeiten, trägt, wie die SPD selbst schon andeutet, das Verfallsdatum 27. September.

Aber was ist das für eine Wahl? Schon jetzt wird versucht, deren Ergebnis zu delegitimieren: Eine Mehrheit Merkels würde angesichts der zu erwartenden Überhangmandate für die Union auf einem verfassungswidrigen Wahlrecht beruhen, heißt es nicht nur in der SPD. Dabei hat Karlsruhe nur entschieden, dass die Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich ein „ negatives Stimmgewicht“ ergibt, verfassungswidrig sind.

Das hängt zwar mit den Überhangmandaten zusammen. Da jedoch das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber ausdrücklich eine Frist zur Neuregelung bis Ende Juni 2011 gewährt hat - wegen der komplexen Materie, wegen der Wahlvorbereitungen, wegen der Gefahr eines überhasteten neuen Gesetzes -, fällt der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit in sich zusammen. Gewählt wird mit einem System, das alle Parteien verdient haben. Der Bürger muss sich damit trösten, dass irgendwie doch jede Stimme zählt.

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