09.02.2010 · Vor dem Bundesverfassungsgericht freuen sich Kläger Kallay, Katja Kipping - und der zuständige hessische Sozialrichter
KARLSRUHE, 9. Februar. Nein, in großen Jubel will der Kläger Thomas Kallay nach dem Urteil nicht verfallen. Das liegt nicht so sehr an den Karlsruher Verfassungsrichtern, die die monatlichen Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger als teilweise verfassungswidrig brandmarkten, sondern eher an der eigentlichen Tragik des Themas. "Es geht um Millionen von Menschen, die durch Hartz IV ruiniert und kaputtgegangen sind", sagt der zwei Meter große, wuchtige Mann in Jeans, Pullover und Weste mürrisch in alle Kameras, die sich an diesem Tag der Urteilsverkündung auf ihn richten. "Wir wussten von Anfang an, dass Hartz IV stinkt, dass es ein soziales Verbrechen an Millionen von Menschen ist."
Das mag Katja Kipping von der Linkspartei ähnlich sehen, doch sie bemüht sich schon von Berufs wegen um die Vermittlung eines positiveren Eindrucks, als sie im großen Plenarsaal des Bundesverfassungsgerichts an den Kläger herantritt. "Das ist ein Festtag für die soziale Gerechtigkeit", sagt die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag. Statt einer Urkunde kann sie ihm zwar nur ein Papier mit Forderungen überreichen, aber die Botschaft an Millionen von Hartz-IV-Empfängern - und mithin Wählern - ist aus ihrer Sicht klar: "Mit diesem Urteil haben sie etwas Großartiges erreicht", schwärmt Katja Kipping, "und wir nehmen den Staffelstab jetzt auf und machen weiter."
Jürgen Borchert sieht sich ebenfalls in vollem Umfang bestätigt. Er ist Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht in dem Verfahren, das Kallay gegen die zuständige Arbeitsagentur geführt hat. Gemeinsam mit seinen Kollegen vom Bundessozialgericht war er damit der Anlass für das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts an diesem Dienstag. In der Sache Kallay hatte er die Akten umgehend nach Karlsruhe geschickt und seinen Richterkollegen gleich mitgeteilt, was er von der Arbeitsmarktreform der damaligen rot-grünen Bundesregierung hält: Nichts. Er sah Verstöße gegen die Menschenwürde, das Existenzminimum, das Gleichheitsgebot und auch gegen den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie.
Letzteres ist schon seit Jahren Borcherts Lieblingsthema. Die Leidenschaft dafür hat Borchert auch zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe getrieben. Vom Richter wird er damit auch ein bisschen zum Anwalt von Thomas Kallay. "Wir müssen uns schützend vor die Kläger stellen", sagt er energisch, wenn er auf den fließenden Übergang zwischen seiner Richtertätigkeit und seinem politischen Engagement angesprochen wird. Als Richter entscheide er unabhängig, aber als engagierter Staatsbürger habe er eine klare Meinung. Und die ist in Sachen Bundesverfassungsgericht eindeutig positiv: "Das ist ein riesiger Schritt für die Gerechtigkeit", jubelt er, "und eine "schallende Ohrfeige" für den Gesetzgeber, der bei der Berechnung der monatlichen Regelleistungen willkürlich vorgegangen sei. Jetzt - endlich - sei Schluss mit der Geheimniskrämerei, künftig gebe es ein transparentes Verfahren.
Freilich bleibt einiges offen. So werden wohl in den kommenden Monaten die Meinungen stark auseinandergehen, was unter den "dauerhaften atypischen Bedarfen" zu verstehen ist, die Langzeitarbeitslose schon gleich mit der Urteilsverkündung bei ihrer zuständigen Arbeitsgemeinschaft geltend machen können. Das Bundesverfassungsgericht hat redlich versucht, die zusätzliche staatliche Unterstützung nicht zu weit ausufern zu lassen: "Dieser zusätzliche Anspruch dürfte angesichts seiner engen und strikten Tatbestandsvoraussetzungen nur in seltenen Fällen entstehen", schreiben sie. So mancher Richter mag das künftig anders sehen. (cbu.)