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Volksabstimmung Minarette und Kirchenglocken

06.12.2009 ·  Die Entscheidung der Schweizer, künftig den Bau von Minaretten zu verbieten, hat in Deutschland zu einem Streit über den Sinn von Volksbefragungen geführt. Sollen auch die Deutschen darüber entscheiden?

Von Eckart Lohse, Oliver Hoischen und Richard Wagner
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Die Entscheidung der Schweizer, künftig den Bau von Minaretten zu verbieten, hat in Deutschland zu einem Streit über den Sinn von Volksbefragungen geführt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bezeichnete das Ergebnis der Volksabstimmung, bei der Ende November eine Mehrheit von 57,5 Prozent gegen den Minarettbau zustande gekommen war, zwar als „überhaupt nicht gut“. Dennoch fordert die Ministerin mehr direkte Demokratie auch in Deutschland. Frau Leutheusser-Schnarrenberger sagte dieser Zeitung: „Das Resultat der Schweizer Volksabstimmung ändert nichts an meiner Überzeugung, dass mehr direkte Demokratie in Deutschland richtig wäre. Wenn es entsprechende Beteiligungs- und Zustimmungsquoren gibt, macht mich das nicht bange.“ Allerdings sei die für eine entsprechende Grundgesetzänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit „nicht in Sicht“.

Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Armin Laschet (CDU) äußerte sich dagegen dieser Zeitung gegenüber skeptisch zu Volksentscheiden: „Glücklicherweise lässt das Grundgesetz keine Volksabstimmungen über Grundrechte wie die Religionsfreiheit zu“, sagte Laschet. In vielen neuen Bundesländern gehörten mehr als achtzig Prozent der Bevölkerung keiner christlichen Kirche mehr an, gab der CDU-Politiker zu bedenken. „Soll man dort per Volksabstimmung das Glockenläuten am Sonntagmorgen verbieten dürfen? Würde bei Volksabstimmungen in Deutschland der Sonntag geachtet, auch beim Ladenschluss? Sind wir sicher, dass es für den Bau einer jüdischen Synagoge überall Mehrheiten gibt?“

„Stachel im Fleisch der Gläubigen“

Auch der Bürgermeister des Berliner Bezirks Neukölln, der Sozialdemokrat Heinz Buschkowsky, ist skeptisch: „Integration fördert man nicht durch Ausgrenzung, das Verbot von Gotteshäusern bleibt immer ein Stachel im Fleisch der Gläubigen“, sagte Buschkowsky dieser Zeitung. Mit Blick auf die Volksabstimmung in der Schweiz sagte Buschkowsky: „Allerdings warne ich vor Illusionen, wie eine gleichgelagerte Abstimmung bei uns ausgehen würde. Emotionen sind unberechenbar und eignen sich nicht für ein Plebiszit.“ Im Bezirk Neukölln gibt es einen hohen Anteil von Muslimen und inzwischen 21 Moscheen. „Gewiss, es gibt auch bei uns Überfremdungsängste, aber die Schweizer Lösung ist nicht wirklich eine. Der Islam ist da, und er wird bleiben. Es hilft nicht weiter, ihn in Hinterhöfe abzudrängen oder gar unterdrücken zu wollen“, sagte der SPD-Politiker.

Zwischen den Koalitionspartnern der Bundesregierung gehen die Meinungen über den Umgang mit muslimischen Gotteshäusern auseinander. Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist der Ansicht, in der Schweizer Entscheidung stecke ein „Sprengsatz“. Das zeigten schon die nachdenklichen Reaktionen der Kirchen. „In Deutschland leben Millionen Menschen muslimischen Glaubens, die ihre Gotteshäuser brauchen. Sie dürfen wir nicht verunsichern.“ Die CSU warnt dagegen davor, Befürchtungen in der deutschen Bevölkerung abzutun. Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Hans-Peter Friedrich, sagte dieser Zeitung: „Die Sorge und Angst vor Überfremdung muss man ernst nehmen. Wir müssen unserer eigenen kulturellen Identität so sicher sein, dass niemand in Deutschland Angst vor Minaretten hat.“

Friedrich fürchtet, dass es manchen Muslimen beim Bau von Minaretten nicht nur um die Religion gehe: „Solange Minarette der Religionsausübung dienen, ist nichts gegen sie zu sagen. Eine Interpretation unter Muslimen, dass sie durch Höhe und Größe Ausdruck eines Machtanspruchs sein sollen, ist nicht hinzunehmen.“ Allerdings sorge in Deutschland schon das Baurecht „für die nötige Einfügung“.

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Jahrgang 1963, Leiter des Büros der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin.

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