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Versammlungsrecht „Mit allen Mitteln wehren“

08.03.2005 ·  Um schon am 8. Mai Neonazi-Aufmärsche vor Holocaust-Gedenkstätten verhindern zu können, haben sich Koalition und Union geeinigt, das Versammlungsrecht zu verschärfen. Die CDU/CSU-Fraktion will dem Gesetz am Freitag im Bundestag zustimmen.

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SPD und Grüne haben nach wochenlanger Debatte um ein schärferes Versammlungsrecht zur Beschränkung von Neonazi-Aufmärschen einen Kompromißvorschlag mit Zugeständnissen an CDU und CSU beschlossen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kündigte an, dem Gesetzentwurf im Bundestag zuzustimmen und befürwortete letzte Änderungen an den rot-grünen Gesetzentwürfen, wie ihr innenpolitischer Sprecher Hartmut Koschyk am Dienstag sagte. Nach einer Expertenanhörung am Vortag hatten sich Koalition und Union auf abermalige Korrekturen der Gesetzentwürfe verständigt.

Schon im April in Kraft?

Das Gesetz soll bereits am Freitag im Bundestag verabschiedet werden und in der nächsten Woche dem Bundesrat zur Abstimmung vorliegen, so daß es noch im April in Kraft treten könnte.

Die Initiative zur Beschränkung des Versammlungsrechts und zur Verschärfung der Regelungen zur sogenannten „Volksverhetzung“ war ergangen angesichts der Befürchtung, daß die NPD am sechzigsten Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai durch Kundgebungen am Brandenburger Tors und in Nähe des Denkmals für die ermordeten Juden dem Ansehen der Bundesrepublik Schaden zufügen könnten.

FDP lehnt Gesetz ab

Die FDP hatte sich vor und nach der Expertenanhörung gegen das Gesetzvorhaben gestellt und dafür plädiert, von einer „Änderung des Versammlungsrechts im Schnellverfahren“ abzusehen, so der FDP-Abgeordnete Stadler.

Seiner Auffassung nach sind Versammlungen Rechtsradikaler am Denkmal für die ermordeten Juden auch ohne Gesetzesänderung zu verbieten. Aufzüge am Brandenburger Tor seien „über Auflagen zumindest zu entschärfen“. Stadler bemängelte, das eilige Gesetzgebungsverfahren sei „dem schwierigen Thema in keiner Weise angemessen“.

Länder sollen bestimmen

Nach den jetzt verabredeten Änderungen wird im Versammlungsgesetz nur das Holocaust-Mahnmal in Berlin als Ort genannt, an dem Neonazi- Aufmärsche verboten werden sollen. Entgegen dem bisherigen Entwurf will die Regierungskoalition nun darauf verzichten, daß der Bundestag die Orte festlegt, die als Stätten zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus besonderen Schutz genießen.

Nach dem neuen Koalitionsentwurf sollen nun die Länder - wie von der Union gefordert - per Landesgesetz diese Orte bestimmen, an denen Demonstrationen verboten werden können, wenn die Würde der Opfer beeinträchtigt werden könnte. Strittig ist, ob mit dem geänderten Gesetz auch die alljährlichen Umzüge von Neonazis zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß im bayerischen Wunsiedel unterbunden werden können.

„Mit diesen rechtlichen Änderungen können NPD-Versammlungen mit bestimmten Versammlungszielen besser verboten werden“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen Volker Beck. Die Schwelle für ein Demonstrationsverbot werde in den Fällen beträchtlich herabgesetzt, in denen die Würde der Opfer des Nationalsozialismus angegriffen werde.

Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen 130

Einig ist man sich jetzt auch über eine schärfere Fassung des Volksverhetzungsparagraphen 130. Der neue Passus lautet: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in Versammlungen, den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“

Diese Formulierung geht laut Koschyk auf einen Vorschlag des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof (BGH), Armin Nack, zurück. Der in einem ersten Entwurf noch enthaltene Begriff des „Verharmlosen“ von Nazi-Untaten taucht nicht mehr auf. Juristen hielten ihn strafrechtlich für zu unbestimmt.

Diskussion um Bannmeile

Zusätzlich zu diesen Verschärfungen will die Union weiterhin den befriedeten Bezirk um den Bundestag auf das Brandenburger Tor ausweiten. Zunächst will sie es aber bei der geltenden Gesetzeslage belassen. Danach sind Versammlungen im befriedeten Bezirk grundsätzlich erlaubt, wenn sie nicht verboten werden. Ursprünglich wollte die Union mit ihrem Gesetzesvorschlag die früher in Bonn geltende Bannmeile auch wieder in Berlin einführen, wonach Versammlungen grundsätzlich verboten sind.

Ihren von den Grünen weiterhin abgelehnten Vorschlag will die Union zusammen mit der Verschärfung des Versammlungs- und Strafrechts am morgigen Mittwoch im Innenausschuß des Bundestages beraten lassen. Koschyk versicherte allerdings: „Wir werden die Zustimmung zum Versammlungsrecht an der Frage des Brandenburger Tors nicht scheitern lassen.“

Polizei-Gewerkschaft lobt Gesetzesänderungen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürwortete die bevorstehenden Gesetzesänderungen als einen Schritt in die richtige Richtung. „Unsere Demokratie muß sich mit allen Mitteln gegen den Rechtsextremismus wehren.“

Die Polizei habe jetzt mehr Möglichkeiten, ohne verwaltungsgerichtliches Gezerre rechtsextremistische Aufmärsche zu verbieten, sagte GdP-Chef Konrad Freiberg.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa/Reuters/pca.
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