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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Versammlungsfreiheit Raum der Freiheit

 ·  Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung der Versammlungsfreiheit klingt so, als ob jeder überall dulden müsse, von Demonstrationen behelligt zu werden. Dabei will der ohnehin permanent von allen Seiten zugedröhnte Zeitgenosse mitunter nur unbeschwert konsumieren und reisen.

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Andere Länder, andere Sorgen: Während in der arabische Welt Demonstranten unter dem Einsatz ihres Lebens auf die Straße gehen und autoritäre Regime ins Wanken bringen, hat in Deutschland das Bundesverfassungsgericht einer Menschenrechtsaktivistin Recht gegeben, die im Frankfurter Flughafen nicht demonstrieren durfte. Um Menschenrechte geht es in der Tat hier wie dort. Nach abendländischer Auffassung darf niemandem das Recht verwehrt werden, gemeinsam mit anderen seine Meinung zu sagen. Auch hierzulande müssen Behörden immer wieder daran erinnert werden, dass (friedlich) Protestierende keine Störenfriede sind – unabhängig von dem, was sie zu sagen haben.

Mehr als früher muss der deutsche Rechts- und Wohlfahrtsstaat aber auch über seine offenen Flanken nachdenken. Das sind gerade die Grundrechte, das ist der umfangreiche Schutz individueller Rechte. Doch wie schützt sich die freie Gesellschaft insgesamt — eine Gemeinschaft, die ihre Freiheiten nicht aufgeben kann — ohne ihren Lebensstil aufzugeben? Wie schützt sie sich vor religiösen Fundamentalisten, die unsere prinzipiell unbegrenzte Religionsfreiheit gezielt ausnutzen? Und kann der Bürger im öffentlichen Raum überhaupt wirksam geschützt werden?

Gegen eine „Wohlfühlatmosphäre“ in einer Welt des Konsums

Diesen Raum hat das Verfassungsgericht jetzt ausgeweitet. Es orientiert sich dabei am „öffentlichen Forum“. In der Tat ist nicht einzusehen, warum Einkaufszentren, die mehrheitlich in öffentlicher Hand sind (ob mit Flughafen- oder Bahnhofsanschluss oder ohne), demonstrationsfreie Zonen sein sollen. Die Karlsruher Richter wenden sich gegen eine „Wohlfühlatmosphäre“ in einer reinen Welt des Konsums, die von Auseinandersetzungen frei bleiben soll. „Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf“, so lautet die ständige Rechtsprechung.

Das klingt freilich so, als ob jeder überall dulden müsse, dauernd mit dem Elend der Welt behelligt zu werden. Nein, der ohnehin permanent von allen Seiten zugedröhnte Zeitgenosse will mitunter einfach nur möglichst unbeschwert konsumieren und reisen – und vor allem in Ruhe gelassen werden. Auch das ist ein wichtiges Grundrecht. Gewiss sind Bahnhöfe und Flughäfen Räume der Freiheit. Solange sie sicher sind.

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Jahrgang 1968, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat und Recht“.

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