05.06.2012 · Das Bundesverfassungsgericht muss über das neue Wahlrecht urteilen - und kritisiert erst mal die Parteien, denen es nicht gelungen sei, „rechtzeitig und möglichst einvernehmlich“ ein entsprechendes Gesetz vorzulegen.
Von Friedrich Schmidt, KarlsruheRichtlinien für Lesermeinungen
Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.
Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.
Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.
Die schwer verständlichen Vorgänge mit dem negativen Stimmengewicht entstehen doch erst daraus, dass die Stimmen länderweise gezählt werden und die Wahlbezirke den Länderstrkturen folgen. Das Problem wäre gelöst, wenn es für die Bundestagswahl bundesweite Wahllisten und entsprechende Auszählung geben würde. Das Problem des Proporzes zwischen Nord und Süd wäre dann auf die Parteien bei der Erstellung der Listen verlagert.
Unser Wahlrecht passt nicht zur Demokratie
Unser Wahlrecht passt nicht zu meinem Demokratieverständnis. Im Bundestag sitzen ca. 600 Abgeordnete von denen die Hälfte gewählt wird und die andere Hälfte von Parteien entsandt wird, also nicht vom Bürger gewählt werden. Im Gegenteil werden diese sogar entsandt, wenn sie in ihrem Wahlkreis kaum Stimmen bekommen haben. Ohne genaue Zahlen zu kennen, rund eine Million Mitglieder haben die grossen Parteien, bestimmen aber die Hälfte der Mandate, ohne Einfluss des Wählers. Erst wenn der gesamte Bundestag - über welches geänderte System auch immer - direkt vom Wähler bestimmt wird und der Einfluss der Parteien minimiert wird wählt das Volk seine Vertreter. Nicht Parteien haben Meinungen, sondern Personen, sollten diese der gleichen Meinung sein umso besser.
Mehrheits-Wahlrecht = Gesunde Parlaments-Zustände
Unter einem Mehrheits-Wahlrecht würde niemals
die zweitstärkste Partei den VIZE-Kanzler stellen können!
Welch ein erfrischender Gedanke!
passt man die Anzahl der Sitze im Parlament nicht der tatsächlichen Anzahl abgegebener, gültiger Stimmen an? Der Wähler sähe ein halb leeres Parlament. Was soll die Arbeitsbeschaffung über Landeslisten und Überhangsmandate. Es ist doch ganz einfach: die die gewählt wurden, kommen rein und damit basta!
Hätte jeder Wähler nur eine Stimme, es gäbe keine
Probleme und die Parteien müßten sich wieder um die
Wähler bemühen.
Daß es den Parteien nicht "gelungen" sei, ein
entsprechendes Gesetz vorzulegen, kann ich nur als Gag am Rande
betrachten. So dumm sind unsere Politiker nicht. Vielmehr fehlt denen
jede Motivation, ein einfaches und damit gerechtes Wahlrecht zu
erlassen. Denn schließlich könnten sich daraus doch echte
Machtpolitische Probleme und Mindereinnahmen aus den Wahlkämpfen
ergeben. Wer will das schon.
Martin Fehndrich setzt sich seit mehr als zwei Jahrzehnten für eine
Änderung des Wahlrechts ein. Obwohl sein Ansinnen zunächst
weder im Bundestag, noch vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hatte,
blieb er hartnäckig. Wer mehr über das Wahlrecht und seine
praktischen Folgen wissen möchte, der besuche einmal die deutsche
Internetseite "wahlrecht". Die ist überaus informativ.
Mehrheiten sind Auslegungssache
"Ende der Durchsage" oder "Aber ich möchte Sie nicht überfordern. Sie scheinen ja eher schlichten Staatsvorstellung anzuhängen" ...wer gebärdet sich so, dass ein Plagiat angebracht ist!?! - Würde mich nicht wundern, wenn ich noch auf ähnliche Stellen stossen würde?
Überhangmandate sichern nicht der Koaliton die Mehrheit
Im Artikel wird behauptet, die Überhangmandate würden der Koalition die Mehrheit sichern. Das ist für den derzeitigen Bundestag schlicht falsch. Man vergleiche die in der Graphik dargestellten Auswirkungen der unterschiedlichen Wahlrechtsmodelle auf die Sitzverteilung. In jedem Modell hätte die Koalition eine Mehrheit (mal größer, mal kleiner, aber immer mindestens 8 Sitze über der absoluten Mehrheit).
Man sollte das Mehrheits-Wahlrecht einführen (wie in
Großbritannien und Frankreich).
Weg von der Listen-Wahl!
Mehrheitswahlrecht
Großbritannien ist ja ein gutes Beispiel für ein Mehrheitswahlrecht. Zwei große Parteien wechseln sich mit der Regierungsverantwortung ab, die kleinen brauchts in der Regel nicht, aktuell Außnahmsweise mal die Liberalen mit in der Regierung in GB. Das will man auch für Deutschland? FDP, Grüne, Linke und Piraten werden sich bedanken und die entsprechenden Wählerschichten mit...
Mehrheiten sind Auslegungssache
Bevor das Wahlrecht geändert wird, muss doch nach der
Wiedervereinigung vor über 20 Jahren zu allererst eine gemeinsame
Verfassung an Stelle des Grundgesetzes treten
- oder - gibt es bei dem 2+4 Verträgen im Schloss (Nieder-)
SchönhausenGeheimabsprachen, die solches verhindern?
- oder schlichtweg: Wo kein Kläger, da kein Richter!?!
Unsere Verfassung läßt vieles zu
Sie sollten sich kundig machen.
WIKIPEDIA:
In der Großen Koalition (1966–1969) hatte man erstmals
versucht,
das Mehrheitswahlrecht einzuführen. Diese sogenannte Wahlrechtsreform
war eines der großen Reformprojekte,
um derentwillen die Koalition gebildet worden war…
Die FDP hatte den Sozialdemokraten Avancen gemacht
und eine sozial-liberale Koalition ins Spiel gebracht
– wenn denn die Wahlrechtsreform gestoppt würde.
Letztlich erlag die SPD der Verlockung, und die Reform fiel ins Wasser.
Bundesinnenminister Paul Lücke (CDU) trat daraufhin von seinem Amt
zurück.
Vertreter der Mehrheitswahl an den Universitäten waren
unter anderem die Politologen
Ferdinand A. Hermens und Wilhelm Hennis.
Mehrheiten sind Auslegungssache
Unter dem Grundgesetz sozialisiert, möchte ich das schwarz auf weiss haben! Also bitte nicht einfach BASTA, sondern hilfreich aufklärend!
Wir haben schon längst eine gemeinsame Verfassung.
Diese Verfassung heißt Grundgesetz. Ende der Durchsage.