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Verhandlung über das Wahlrecht Mehrheit ist Auslegungssache

 ·  Das Bundesverfassungsgericht muss über das neue Wahlrecht urteilen - und kritisiert erst mal die Parteien, denen es nicht gelungen sei, „rechtzeitig und möglichst einvernehmlich“ ein entsprechendes Gesetz vorzulegen.

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Helmut Ostermann

Bundestagswahl einfacher

Die schwer verständlichen Vorgänge mit dem negativen Stimmengewicht entstehen doch erst daraus, dass die Stimmen länderweise gezählt werden und die Wahlbezirke den Länderstrkturen folgen. Das Problem wäre gelöst, wenn es für die Bundestagswahl bundesweite Wahllisten und entsprechende Auszählung geben würde. Das Problem des Proporzes zwischen Nord und Süd wäre dann auf die Parteien bei der Erstellung der Listen verlagert.

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Gregor Extra
Gregor Extra (gextra) - 06.06.2012 12:18 Uhr

Unser Wahlrecht passt nicht zur Demokratie

Unser Wahlrecht passt nicht zu meinem Demokratieverständnis. Im Bundestag sitzen ca. 600 Abgeordnete von denen die Hälfte gewählt wird und die andere Hälfte von Parteien entsandt wird, also nicht vom Bürger gewählt werden. Im Gegenteil werden diese sogar entsandt, wenn sie in ihrem Wahlkreis kaum Stimmen bekommen haben. Ohne genaue Zahlen zu kennen, rund eine Million Mitglieder haben die grossen Parteien, bestimmen aber die Hälfte der Mandate, ohne Einfluss des Wählers. Erst wenn der gesamte Bundestag - über welches geänderte System auch immer - direkt vom Wähler bestimmt wird und der Einfluss der Parteien minimiert wird wählt das Volk seine Vertreter. Nicht Parteien haben Meinungen, sondern Personen, sollten diese der gleichen Meinung sein umso besser.

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Erwin Stahlberg

Mehrheits-Wahlrecht = Gesunde Parlaments-Zustände

Unter einem Mehrheits-Wahlrecht würde niemals
die zweitstärkste Partei den VIZE-Kanzler stellen können!

Welch ein erfrischender Gedanke!

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Michael Wagner
Michael Wagner (comic) - 06.06.2012 08:30 Uhr

Weshalb

passt man die Anzahl der Sitze im Parlament nicht der tatsächlichen Anzahl abgegebener, gültiger Stimmen an? Der Wähler sähe ein halb leeres Parlament. Was soll die Arbeitsbeschaffung über Landeslisten und Überhangsmandate. Es ist doch ganz einfach: die die gewählt wurden, kommen rein und damit basta!

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Otto Meier

Ein Wähler - Eine Stimme.

Hätte jeder Wähler nur eine Stimme, es gäbe keine Probleme und die Parteien müßten sich wieder um die Wähler bemühen.

Daß es den Parteien nicht "gelungen" sei, ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, kann ich nur als Gag am Rande betrachten. So dumm sind unsere Politiker nicht. Vielmehr fehlt denen jede Motivation, ein einfaches und damit gerechtes Wahlrecht zu erlassen. Denn schließlich könnten sich daraus doch echte Machtpolitische Probleme und Mindereinnahmen aus den Wahlkämpfen ergeben. Wer will das schon.

Martin Fehndrich setzt sich seit mehr als zwei Jahrzehnten für eine Änderung des Wahlrechts ein. Obwohl sein Ansinnen zunächst weder im Bundestag, noch vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hatte, blieb er hartnäckig. Wer mehr über das Wahlrecht und seine praktischen Folgen wissen möchte, der besuche einmal die deutsche Internetseite "wahlrecht". Die ist überaus informativ.

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Jan Christian Bauer

Mehrheiten sind Auslegungssache

"Ende der Durchsage" oder "Aber ich möchte Sie nicht überfordern. Sie scheinen ja eher schlichten Staatsvorstellung anzuhängen" ...wer gebärdet sich so, dass ein Plagiat angebracht ist!?! - Würde mich nicht wundern, wenn ich noch auf ähnliche Stellen stossen würde?

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Martin Miebach

Überhangmandate sichern nicht der Koaliton die Mehrheit

Im Artikel wird behauptet, die Überhangmandate würden der Koalition die Mehrheit sichern. Das ist für den derzeitigen Bundestag schlicht falsch. Man vergleiche die in der Graphik dargestellten Auswirkungen der unterschiedlichen Wahlrechtsmodelle auf die Sitzverteilung. In jedem Modell hätte die Koalition eine Mehrheit (mal größer, mal kleiner, aber immer mindestens 8 Sitze über der absoluten Mehrheit).

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Erwin Stahlberg

Ein anderes Wahlrecht muß her

Man sollte das Mehrheits-Wahlrecht einführen (wie in Großbritannien und Frankreich).
Weg von der Listen-Wahl!

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 05.06.2012 20:11 Uhr
Michael Ludwig

Mehrheitswahlrecht

Großbritannien ist ja ein gutes Beispiel für ein Mehrheitswahlrecht. Zwei große Parteien wechseln sich mit der Regierungsverantwortung ab, die kleinen brauchts in der Regel nicht, aktuell Außnahmsweise mal die Liberalen mit in der Regierung in GB. Das will man auch für Deutschland? FDP, Grüne, Linke und Piraten werden sich bedanken und die entsprechenden Wählerschichten mit...

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Jan Christian Bauer

Mehrheiten sind Auslegungssache

Bevor das Wahlrecht geändert wird, muss doch nach der Wiedervereinigung vor über 20 Jahren zu allererst eine gemeinsame Verfassung an Stelle des Grundgesetzes treten
- oder - gibt es bei dem 2+4 Verträgen im Schloss (Nieder-) SchönhausenGeheimabsprachen, die solches verhindern?
- oder schlichtweg: Wo kein Kläger, da kein Richter!?!

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Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.06.2012 08:08 Uhr
Erwin Stahlberg

Unsere Verfassung läßt vieles zu

Sie sollten sich kundig machen.

WIKIPEDIA:
In der Großen Koalition (1966–1969) hatte man erstmals versucht,
das Mehrheitswahlrecht einzuführen. Diese sogenannte Wahlrechtsreform
war eines der großen Reformprojekte,
um derentwillen die Koalition gebildet worden war…

Die FDP hatte den Sozialdemokraten Avancen gemacht
und eine sozial-liberale Koalition ins Spiel gebracht
– wenn denn die Wahlrechtsreform gestoppt würde.
Letztlich erlag die SPD der Verlockung, und die Reform fiel ins Wasser.
Bundesinnenminister Paul Lücke (CDU) trat daraufhin von seinem Amt zurück.

Vertreter der Mehrheitswahl an den Universitäten waren
unter anderem die Politologen
Ferdinand A. Hermens und Wilhelm Hennis.

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Jan Christian Bauer

Mehrheiten sind Auslegungssache

Unter dem Grundgesetz sozialisiert, möchte ich das schwarz auf weiss haben! Also bitte nicht einfach BASTA, sondern hilfreich aufklärend!

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Wir haben schon längst eine gemeinsame Verfassung.

Diese Verfassung heißt Grundgesetz. Ende der Durchsage.

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Jahrgang 1980, Redakteur in der Politik.

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