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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Verhandlung über das Wahlrecht Mehrheit ist Auslegungssache

 ·  Das Bundesverfassungsgericht muss über das neue Wahlrecht urteilen - und kritisiert erst mal die Parteien, denen es nicht gelungen sei, „rechtzeitig und möglichst einvernehmlich“ ein entsprechendes Gesetz vorzulegen.

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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, Michael Gerhardt, Andreas Voßkuhle (Vorsitz) und Gertrude Lübbe-Wolff
© dpa
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, Michael Gerhardt, Andreas Voßkuhle (Vorsitz) und Gertrude Lübbe-Wolff
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