Verhandlung über das Wahlrecht
Mehrheit ist Auslegungssache
05.06.2012 ·
Das Bundesverfassungsgericht muss über das neue Wahlrecht urteilen - und kritisiert erst mal die Parteien, denen es nicht gelungen sei, „rechtzeitig und möglichst einvernehmlich“ ein entsprechendes Gesetz vorzulegen.
Von
Friedrich Schmidt, Karlsruhe
© dpa
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, Michael Gerhardt, Andreas Voßkuhle (Vorsitz) und Gertrude Lübbe-Wolff
© dpa
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, Michael Gerhardt, Andreas Voßkuhle (Vorsitz) und Gertrude Lübbe-Wolff
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