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Verfassungsgericht NPD-Verbot wird im Februar verhandelt

 ·  Das Verfassungsgericht will im Februar über das NPD-Verbot verhandeln. Fünf Verhandlungstage sind angesetzt.

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Das Bundesverfassungsgericht wird im Februar über die Anträge zum Verbot der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) verhandeln. Der erste Termin ist am 5. Februar. Das gab das Gericht am Freitag bekannt. Das Verfahren geht auf Verbotsanträge von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung zurück.

Insgesamt sind fünf Verhandlungstermine angesetzt. Der Verhandlungsgliederung zufolge, die FAZ.NET vorliegt, soll es zunächst um das Verhältnis der NPD zu den Grund- und Menschenrechten gehen. Dabei werden auch die Themen Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus angesprochen. Ein zweiter Verhandlungsabschnitt untersucht die Einstellungen der NPD zur parlamentarischen Demokratie und zum Mehrparteiensystem. In einem dritten Komplex soll das Verhältnis der Partei zum Rechtsstaat beleuchtet werden - unter anderem an Hand der von der NPD propagierten "Schlacht um die Straße" und ihre Aufrufe zur Schaffung von so genannten "befreiten Zonen".

14 "Auskunftspersonen" geladen

Der Zweite Senat unter Gerichtspräsidentin Jutta Limbach hat für den 5., 6., 7., 19. und 20. Februar 2002 Verhandlungstermine anberaumt. Insgesamt seien 14 „Auskunftspersonen“ vor allem von der NPD geladen. Limbach müsste nach Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren plangemäß im April aus dem Gericht ausscheiden. Der vorgelegte Zeitplan dürfte es ihr ermöglichen, das aufwendige Verfahren noch im Wesentlichen zu Ende zu bringen.

Bundesregierung: NPD gewaltbereit und antisemitisch

Die Bundesregierung begründete ihren Antrag unter anderem damit, dass die NPD gewaltbereit und antisemitisch sei. Zudem diene sie als Sammelbecken für Rechtsextremisten. Sie wolle die Organisationsform der politischen Partei zur Unterwanderung der parlamentarischen Demokratie nutzen. Ein Verbot könne verhindern, dass die NPD weiter das Parteienprivileg des Grundgesetzes für ihre verfassungsfeindlichen Äußerungen nutze.

Der Antrag des Bundestages rückt die „Wesensverwandtschaft der NPD mit der NSDAP“ in den Mittelpunkt. Ziele und Methoden der NPD seien denen der Nationalsozialisten so ähnlich, dass die Unterschiede unwesentlich seien. Der Bundesrat kündigte in seiner Antragsschrift an, dass sich durch polizeiliche Erkenntnisse enge Verbindungen der gewaltbereiten Neonazi- und Skinheadszene zur NPD nachweisen ließen.

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