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Verfassungsgericht Klage gegen "Großen Lauschangriff" in Karlsruhe

01.07.2003 ·  Das Verfassungsgericht verhandelt am Dienstag über den "Großen Lauschangriff". Liberale Politiker klagen gegen die Grundgesetzänderung von 1998, mit der das Abhören von Wohnungen möglich wurde.

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Der so genannte große Lauschangriff, das elektronische Abhören von Wohnungen, wird seit Dienstag vom Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich überprüft. Vor dem Ersten Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier begann am Vormittag die mündliche Verhandlung über eine Verfassungsbeschwerde der FDP-Politiker Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Burkhard Hirsch und Gerhart Baum.

Die ganztätige Anhörung sollte zur Klärung der Frage beitragen, ob die 1998 geschaffene Möglichkeit, zur Aufklärung schwerer Straftaten Wohnungen abzuhören, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Urteil wird erst nach der Sommerpause erwartet.

Neben den liberalen Politikern haben noch zwei Bürger aus Heidelberg das Verfassungsgericht mit dem Ziel angerufen, das Gesetz zu kippen. Für die Bundesregierung, die das Gesetz verteidigt, kam die amtierende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nach Karlsruhe. Aber auch Generalbundesanwalt Kay Nehm und der Präsident des Bundeskriminalamts, Ulrich Kersten, nahmen an der mündlichen Verhandlung teil.

Zu den fünf geladenen Sachverständigen, die als Kriminologen das Gesetz beleuchten sollten, gehört der frühere niedersächsische Justizminister Christian Pfeiffer (SPD). Zudem kam auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, zu der Anhörung. Die Beschwerdeführer halten es nicht für verhältnismäßig, daß für die Strafverfolgung Einzelner die Unantastbarkeit der Privatsphäre aufgegeben wird. Zudem verweisen die sozialliberalen Politiker auf die geringen Erfolge des Gesetzes. Nach den vorgelegten Berichten gab es zwischen 1998 und 2001 jährlich zwischen neun und 26 Abhörmaßnahmen. Davon wurden weniger als die Hälfte für ein Strafverfahren relevant.

Die Befürworter des Gesetzes halten dagegen, die hohen gesetzlichen Hürden für eine Abhörmaßnahme verhinderten gerade einen häufigeren Einsatz und größere Erfolge gegen die organisierte Kriminalität. So dürfen Gespräche in einer Wohnung nur abgehört werden, wenn Tatsachen den Verdacht begründen, daß schwere Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität begangen wurden. Anordnen darf das Abhören einer Wohnung nur eine Strafkammer des Landgerichts.

Schwelle als zu niedrig angegriffen

Die Verfassungsbeschwerde von Leutheusser-Schnarrenberger, Hirsch und Baum richtet sich sowohl gegen die im Mai 1998 per Verfassungsänderung erfolgte Aufgabe des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung als auch gegen das verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Damit sei der Gesetzgeber in den Kernbereich der Privatsphäre eingedrungen, wird beklagt. Die Schwelle für die elektronische Überwachung von Wohnungen sei zu niedrig, letztlich könne selbst die Fälschung von Scheckvordrucken ausreichen, um Wanzen anzubringen.

Leutheusser-Schnarrenberger war als Justizministerin der unionsgeführten Bundesregierung Helmut Kohl zurückgetreten, nachdem sich eine Mehrheit in der FDP für den von ihr abgelehnten großen Lauschangriff ausgesprochen hatte. Sie und die anderen Antragsteller bemängelten in Karlsruhe auch die nachträgliche Informationspflicht für die Abgehörten, von der es zahlreiche Ausnahmebestimmungen gebe.

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