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Urteil zum Unterhaltsrecht Im Einzelfall gerecht

18.03.2009 ·  Der Bundesgerichtshof hat mit einem Grundsatzurteil das Unterhaltsrecht präzisiert. Der verständliche Verzicht auf starre Altersgrenzen erzwingt aber einen Blick auf den Einzelfall. Es muss sich erst noch zeigen, inwieweit die neue Vorgabe des Gesetzgebers den Kindern tatsächlich dient.

Von Reinhard Müller
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Die Kinder zuerst. So lautet eine Parole der Reform des Unterhaltsrechts. Weniger Geld für die frühere Frau, eine andere. Das alte Recht spiegelte die lange vorherrschende Hausfrauen- und Versorgerehe wider: Wer zugunsten von Mann und Kindern auf einen Beruf verzichtet hatte, sollte auch nach der Scheidung sein Auskommen haben. In der DDR brauchte es eine solche Regelung nicht, da klar war, dass beide Ehegatten arbeiteten oder zu arbeiten hatten. Die Reform - für die übrigens nicht der Bundesgerichtshof, sondern der Gesetzgeber zuständig ist - sollte den gewandelten Verhältnissen Rechnung tragen und Fehlentwicklungen korrigieren.

Nun gilt es neue Fehler zu vermeiden. Der verständliche Verzicht auf starre Altersgrenzen für die zu erziehenden Kinder, die festlegen würden, wann die Mutter wieder arbeiten gehen muss, erzwingt einen noch intensiveren Blick auf den Einzelfall. Das stärkt die Macht des Richters und der Richterin, die - wie die Abgeordneten und anders als alle Arbeitnehmer - eine verfassungsrechtlich garantierte freie Zeit- und Freizeiteinteilung haben.

Rechtszersplitterung absehbar

Gerade in Fragen der Kinderbetreuung setzt aber jeder gern die eigenen Erfahrungen und Glaubenssätze absolut. Die zuständige Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof jedenfalls sagte schon vor der Urteilsverkündung, es sei doch gut, wenn ein Kind nicht durch „isolierte Einzelerziehung“ zu einem „Haustyrannen“ werde. Jedenfalls muss sich erst noch zeigen, inwieweit die neue Vorgabe des Gesetzgebers den Kindern tatsächlich dient - und wie vielen Frauen dieses im Kern rot-grüne Projekt einen Bärendienst erweisen wird.

Das wiederum wird man nur im Einzelfall klären können, wie der Bundesgerichtshof jetzt mit seiner an die untere Instanz zurückverweisenden Entscheidung bestätigt hat. Eine Rechtszersplitterung ist somit absehbar; sie muss aber hingenommen werden, solange im Konkreten gerechte Lösungen erzielt werden. Dass das Kindeswohl wichtig ist und der geschiedene Ehegatte keine Garantie auf den bisherigen Lebensstandard hat, ließ sich bei gutem Willen schon aus dem früheren Gesetz ableiten. Der Blick auf das Kind und Altersphasen für seine Erziehung vernachlässigt eine andere wesentliche Folge der Reform: Die Bedeutung der Ehe, des lebenslangen Einstehens füreinander schwindet weiter. Aber auch das ist gewollt.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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