03.08.2010 · Warum nicht gleich so? Alle begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht die Rechte von Vätern gestärkt hat. Zu Recht. Denn wer gemeinsam ein Kind in diese Welt setzt, muss dafür auch gemeinsam Verantwortung tragen. Ein Kind ist eben kein Gegenstand.
Von Reinhard MüllerWarum nicht gleich so? Alle begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht die Rechte von Vätern gestärkt hat. Doch wieder einmal mussten erst die Karlsruher Richter einen Verstoß gegen das Grundgesetz und zuvor der Straßburger Gerichtshof die Unvereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention feststellen. Beides lag für den Gesetzgeber schon lange auf der Hand: Es kann nicht sein, dass die Mutter das Sorgerecht des Vaters für ein gemeinsames Kind – und mitunter auch den Umgang der beiden miteinander – dauerhaft blockieren darf.
Den Machtspielchen, die bei solchen Beziehungsstreitigkeiten ausgetragen werden, darf das Gesetz nicht noch Vorschub leisten. Hier geht es um das Wohl des Kindes. Dabei atmen die Normen des Familienrechts noch den Geist vergangener Zeiten, einer anderen familiären Wirklichkeit. Die neue Karlsruher Entscheidung spiegelt nur den tiefen gesellschaftlichen Wandel wider, den sicherlich auch manche schon zu verordnen, andere zu verhindern versucht haben, der aber doch immer schon schlicht stattfand.
Heute wird glücklicherweise vor Gericht nicht mehr über die Schuld an einer Scheidung oder an einem Ehebruch gestritten. Der Mann ist häufig nicht mehr alleiniger Versorger, der vor allem durch (vermeintlich) beruflich bedingte Abwesenheit glänzt, die Ehefrau nicht mehr Versorgungsempfängerin, die nach einer Trennung Anspruch auf dauerhaften Erhalt ihres früheren ehelichen Lebensstandards hat. Das ist die Folge einer – übrigens im Grundgesetz angelegten – Gleichberechtigung und Individualisierung. Die hat freilich auch ihre Schattenseiten: Wenn die verlassene, alleinerziehende Mutter gesetzlich früh zur Erwerbstätigkeit verpflichtet wird, dient das nicht zwingend dem Kindeswohl.
Kinder brauchen jedenfalls Mutter und Vater. Das ist der Hintergrund der Entscheidung zum Sorgerecht: Wer gemeinsam ein Kind in diese Welt setzt, muss dafür auch gemeinsam Verantwortung tragen. Ein Kind ist eben kein Gegenstand, der noch irgendwie gefehlt hat und dann zum Hausrat gehört, der bei Bedarf wieder aufgelöst werden kann. Die Eltern haben die Pflicht, sich zunächst einmal zusammenzuraufen. Im jetzt entschiedenen Fall hatte sich das Paar noch während der Schwangerschaft getrennt. Verantwortung sieht anders aus.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
Jüngste Beiträge