24.07.2009 · Mit ihrem Urteil zum Untersuchungsrecht im BND-Auschuss stärken die Karlsruher Verfassungsrichter wieder einmal und in bemerkenswerter Weise das Parlament gegenüber der Regierung. Das ist ein später Sieg der Opposition.
Von Reinhard MüllerDas ist ein später Sieg der Opposition: FDP, Grüne und Linke hatten und haben unter der Herrschaft der großen Koalition zwar durchaus Gelegenheit zur Profilierung, doch gerade im parlamentarischen Betrieb nicht viel zu lachen. Mit ihrer beherrschenden Mehrheit konnten Union und SPD recht frei schalten und walten, sie taten das gelegentlich bis an die Grenze der Arroganz und darüber hinaus.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun nachträglich den kleineren Fraktionen auf einem wichtigen Feld Recht gegeben: dem des Untersuchungsrechts. Zudem ging es noch um das sensible und öffentlichkeitswirksame Thema des amerikanischen Kampfes gegen den Terrorismus und seine - für einige recht unmittelbaren - Auswirkungen auf Deutschland und Deutsche.
Untersuchungsausschüsse werden oft nur als politisches Kampfinstrument und Schau-Veranstaltungen wahrgenommen - und das hat seine Gründe. Beim BND-Ausschuss lag die besondere Brisanz nicht zuletzt darin, dass Vorgänge in der Zeit der rot-grünen Regierung geprüft wurden, als der heutige SPD-Kanzlerkandidat Steinmeier noch als Kanzleramtschef für die Geheimdienste Verantwortung trug.
Aber geprüft werden konnte nicht eben viel, da die Regierung großzügig das Wohl und Wehe des Staates vorschob. Das ist auch zulässig; und hier stand sicher etwas auf dem Spiel - dem Verfassungsgericht war das aber nur allzu pauschal begründet worden. Es erinnert daran, dass das Staatswohl nicht nur der Bundesregierung, sondern „in gleicher Weise“ dem Bundestag anvertraut sei. Damit stärkt es wieder einmal und in bemerkenswerter Weise das Parlament gegenüber der Regierung. Schon dass die Bundeswehr zum Parlamentsheer erklärt und die Rolle des Bundestages bei der weiteren Vertiefung der europäischen Integration gerade wieder hervorgehoben wurde, zeigt die Rückbesinnung auf den Souverän.
Dabei darf allerdings weder unser Regierungssystem vergessen werden noch die Tatsache, dass es die Regierung ist, die stets unter Handlungs- und Entscheidungsdruck steht - etwa in der Nato und in der Europäischen Union. Und wenn das Parlament solche Rechte erhält oder an seine schon vorhandenen Befugnisse erinnert wird, werden auch Parlamentarier gebraucht, die diese Rolle ausfüllen können - und sich nicht nur als Statisten verstehen.
Regierung ist Ausführungsorgan des Parlaments
joachim bovier (jbovier)
- 24.07.2009, 11:26 Uhr
Wie züchtet man verantwortungsvolle Parlamentarier?
Sven Weihusen (highlife)
- 24.07.2009, 12:19 Uhr
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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