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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Urteil Härtere Strafen für Zwangsehen

 ·  Der Bundesrat hat Gesetzentwürfen zugestimmt, nach denen die Beschneidung von Mädchen und Zwangsheiraten schärfter bestraft werden sollen. Zudem sollen Opfer von Zwangsehen besser geschützt werden.

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Für das Schächten soll künftig nach dem Vorschlag der Länderkammer nur dann eine Genehmigung erteilt werden, wenn der Antragsteller belegen kann, dass das Schlachten ohne Betäubung aus religiösen Gründen erforderlich ist und das Tier keine zusätzlichen Schmerzen spürt. Der Bundesrat reagierte damit auf das sogenannte Schächt-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Oktober 2009. Zwischen der Religionsfreiheit und dem Tierschutz, der ebenfalls im Grundgesetz verankert ist, müsse durch einfachgesetzliche Änderung ein Ausgleich geschaffen werden, hieß es zur Begründung.

Gegen die Genitalverstümmelung hatten Baden-Württemberg und Hessen einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem diese ein eigener Straftatbestand werden soll. Künftig soll eine Haftstrafe von mindestens zwei Jahren Dauer drohen. In Deutschland leben nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen etwa 20 000 beschnittene Frauen. 4000 Mädchen und Frauen aus Zuwandererfamilien drohe diese Verletzung bei einem Aufenthalt im Herkunftsland, begründeten die Länder ihren Entwurf. Im Ausland begangene Taten sollen künftig nach deutschem Recht verfolgt werden können, wenn das Opfer ständig in Deutschland wohnt. Außerdem soll die Verjährungsfrist erst beginnen, wenn die Opfer volljährig werden.

Der Gesetzentwurf zur Zwangsverheiratung sieht vor, dass diese als Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird; bisher kann sie nur als Nötigung geahndet werden. Sie soll mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden. Der Bundestag hatte ein entsprechendes Ansinnen in der vergangenen Legislaturperiode nicht abgearbeitet, obwohl im Koalitionsvertrag von 2005 das Ziel verankert war, Zwangsverheiratung stärker zu ahnden. Im Koalitionsvertrag von 2009 vereinbarten Union und FDP dies ebenfalls, weshalb die Zustimmung des Bundestages als wahrscheinlich gilt.

Die Länderkammer beschloss darüber hinaus einen Gesetzentwurf, der SED-Opfer besserstellt, weil Kindergeld nicht mehr auf die Opferrenten angerechnet werden soll. Außerdem forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei der umstrittenen Arbeitnehmer-Datenbank "Elena" im Sinne des Datenschutzes auf das Sammeln überflüssiger Daten zu verzichten.

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