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Urteil Gericht hebt Verbot von Studiengebühren auf

26.01.2005 ·  Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Die Bundesländer dürfen selbst entscheiden, ob sie Studiengebühren erheben oder nicht. Bis zu 500 Euro im Semester kann das Studium kosten.

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Das Bundesverfassungsgericht hat an diesem Mittwoch entschieden, daß die Bundesländer selbst entscheiden dürfen, ob sie Studiengebühren erheben oder nicht. Bis zu 500 Euro im Semester kann das Studium kosten - doch vorerst wohl nur in CDU-regierten Bundesländern. Die Richter hoben das von der rot-grünen Koalition erlassene Verbot von Studiengebühren auf. Der Bund habe damit seine Gesetzgebungskompetenz überschritten, hieß es zur Begründung.

Der Vorsitzende Richter Winfried Hassemer erklärte: „Wir hatten nicht darüber zu entscheiden, ob Studiengebühren politisch vernünftig sind.“ Das Gleiche gelte für die Frage, ob Gebühren die Wissenschaftsfreiheit oder die Studierfreiheit einschränkten. „Wir hatten nur zu entscheiden, ob der Bund zu dem Verbot befugt war und die Antwort lautet nein", stellte Hassemer fest.

„Einheitliches Verbot nicht nötig“

Der Zweite Senat hatte über eine Normenkontrollklage von sechs unionsgeführten Bundesländern zu entscheiden. Die Klage richtete sich gegen eine von der rot-grünen Koalition vorgenommene Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) vom August 2002, die den Ländern die Gebührenfreiheit des Erststudiums vorschreibt.

Ein einheitliches und damit bundesweites Verbot sei nicht nötig, um in Deutschland gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen oder um die Wirtschaftseinheit zu wahren, hieß es in der Urteilsbegründung. Es sei nicht erwiesen, daß verschiedene Landesregeln die jeweiligen Landesbewohner benachteiligten oder Interessenten am Studium hinderten. Demgegenüber könnten die Länder mit den zusätzlichen Einnahmen die Qualität ihrer Universität steigern.

„Im Verhältnis zu Lebenshaltungskosten nachrangig“

In der Begründung hieß es weiter, Studiengebühren in der bisher diskutierten Höhe seien im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten von nachrangiger Bedeutung, soweit finanzielle Erwägungen bei der Wahl des Studienortes überhaupt eine Rolle spielten. Außerdem sei zu erwarten, daß sich die Bundesländer wie in der Verfassung vorgesehen um die Belange ärmerer Menschen kümmerten.

Auch die Erwägung, daß Studiengebühren in einzelnen Ländern zu Wanderungsbewegungen in gebührenfreie Bundesländer führen würden, rechtfertigten keine bundeseinheitliche Regelung, hieß es weiter in dem 45 Seiten langen Urteil. Die Wanderungsbewegungen seien nicht ausreichend belegt, aber selbst dann hätten die Bundesländer die Nachteile selbst zu bewältigen. Gegner der Studiengebühren hatten argumentiert, daß die unentgeltlichen Hochschulen künftig überlaufen sein könnten.

Bulmahn warnt vor „Schnellverfahren“

Nach dem Urteil warnt Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) die Bundesländer vor „Schnellverfahren“. Vor der Einführung von Studiengebühren sollten die Länder Mindeststandards für die soziale Ausgestaltung sicherstellen, sagte Bulmahn am Mittwoch in Berlin.

Gemeinsam mit den SPD-regierten Ländern halte sie die Gebührenfreiheit für das Erststudium weiter für richtig, sagte die Ministerin. Jeder junge Mensch müsse „unabhängig vom Geldbeutel der Eltern seine individuelle Chance auf eine erstklassige akademische Ausbildung erhalten.“ Junge Menschen dürften nicht abgeschreckt werden. Deutschland brauche nicht weniger, sondern mehr Studenten, um Wohlstand und Beschäftigung zu sichern. Für Bulmahn ist die Entscheidung nach dem Urteil gegen die Juniorprofessur eine weitere Niederlage. (Siehe auch: Die Sinnfremde).

Studenten kündigen Proteste an

Der studentische Dachverband fzs hat Protestaktionen bis hin zu Streiks angekündigt. „Für Mai planen wir eine Protestwoche“, sagte Nele Hirsch, Vorstandsmitglied des fzs. Höhepunkt solle ein bundesweiter Streik sein. Derzeit befinden sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 1,7 Millionen der insgesamt etwa 1,96 Millionen Studenten in Deutschland im Erststudium.

Bayern will zum nachstmöglichen Zeitpunkt, Hamburg im Sommer 2006 und Baden-Württemberg im Winter 2006/2007 Gebühren einführen. Das Saarland hat bereits per Gesetz seinen Hochschulen das Recht auf Studiengebühren eingeräumt. Die Länder wollen Studierenden Darlehen ermöglichen. Im Gespräch sind Modelle, wonach die Gebühren erst nach Arbeitsbeginn zurückgezahlt werden.

„Richtwert“ in Höhe von 500 Euro pro Semester

Eine einheitliche Linie der für Hochschulen zuständigen Landesbildungsminister der Union gibt es noch nicht. Es liegt nur ein „Eckpunktepapier“ vor, in dem ein „Richtwert“ in Höhe von 500 Euro pro Semester vereinbart ist.

Bleibt das Studium in SPD-Ländern gebührenfrei?

Ob die SPD-geführten Länder nach dem Urteil Gebühren einführen wollen, ist unklar. Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Zöllner (SPD) sagte: „Ich gehe davon aus, daß die SPD-regierten Länder bei der Grundsatzposition der SPD bleiben werden, ein gebührenfreies Erststudium sicherzustellen.“

Er warnte jedoch vor einem verzerrten Wettbewerb zwischen Bundesländern und Hochschulen, sollten die unionsgeführten Länder Studiengebühren einführen. Studenten würden sich dann vermutlich für eine Ausbildung an einer Hochschule entscheiden, an der sie die zusätzliche finanzielle Belastung nicht tragen müssen, sagte Zöllner. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Tauss, befürchtete, daß Studierende aus einkommensschwächeren Familien künftig mit einem Schuldenberg ins Berufsleben starteten.

Nach Einschätzung des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) werden auch die SPD-regierten Länder in den nächsten Jahren Studiengebühren einführen. Dies hätten „interne Äußerungen von Wissenschaftsministern“ bereits deutlich gemacht.

Frankenberg: Studienkredite werden erst später zurückgezahlt

Der Wissenschaftsminister von Baden-Württemberg, Peter Frankenberg (CDU), machte deutlich, daß es keine Vernachlässigung von Studierenden aus ärmeren Verhältnissen geben soll. Es werde Studienkredite geben, die erst zurückgezahlt werden müßten, wenn jemand nach erfolgreichem Abschluß im Beruf ist und auch über ein bestimmtes Einkommen verfüge.

Die FDP hält Studiengebühren für sozial gerecht, solange das Geld den Universitäten zusätzlich zugute kommt. Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle sagte dieser Zeitung: „Die Universitäten müssen die Freiheit erhalten, Studiengebühren zu erheben, wenn sie damit ihr Angebot verbessern wollen.“ Solchen Hochschulen Studiengebühren zu erlauben sei sozialer, als es allen Universitäten per Gesetz zu verbieten.

AZ: 2 BvF 1/03 - Urteil vom 26. Januar 2005

Quelle: FAZ.NET mit Material der Nachrichtenagenturen und der F.A.Z.
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