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Urteil des Supreme Courts Die Verfassung gilt auch auf Guantánamo

13.06.2008 ·  Das Vertrauen in den amerikanischen Rechtsstaat ist wieder hergestellt. Der entscheidende Satz im dritten Urteil des amerikanischen Supreme Court über Guantánamo setzt bei den Grundlagen der Verfassung an, am Prinzip der Gewaltenteilung. Der Spruch ist ein Sprengsatz für das System der Militärtribunale.

Von Günther Nonnenmacher
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Die Auffassung, dass die politischen Gewalten (das heißt: Administration und Kongress) die Verfassung nach ihrem Gutdünken an- oder ausschalten können, würde zu einem Regime führen, in dem sie – und nicht das Oberste Gericht – bestimmen, ,was das Gesetz ist‘.“

Der entscheidende Satz im dritten Urteil des amerikanischen Supreme Court über Guantánamo setzt – unter Berufung auf ein Urteil aus dem Jahre 1803 – bei den Grundlagen der Verfassung an, am Prinzip der Gewaltenteilung. Dabei geht es, wie in den beiden vorausgegangenen Urteilen, technisch gesehen um die Überprüfung der Haftgründe durch ordentliche Gerichte, die bisher nur in beschränktem Umfang möglich war.

Spruch mit Sprengsatz

Dennoch könnte der Spruch ein Sprengsatz für das gesamte System der Militärtribunale auf Guantánamo sein: An diesen von den Vereinigten Staaten in einem langfristigen Vertrag gepachteten Ort auf Kuba wurden die des Terrorismus verdächtigen „ungesetzlichen Kämpfer“ nur deshalb gebracht, weil sie dort nach Meinung der Regierung Bush außerhalb der Reichweite amerikanischer Gerichte waren. Diese Umgehungsstrategie zur Schaffung eines Raumes minderer Rechte hat das Oberste Gericht durchkreuzt.

Das mit fünf gegen vier Richterstimmen gefällte Urteil zeigt den ideologischen Graben, der durch das Gericht geht. Die Minderheit fährt schweres Geschütz auf: In einer Lage, in der sich die Vereinigten Staaten „im Krieg mit radikalen Islamisten“ befänden, werde dieses Urteil „fast sicher“ dazu führen, dass noch mehr Amerikaner getötet würden.

Bush wird das Lager nicht schließen

Die Mehrheit hält dagegen, dass manche Gefangene seit mehr als sechs Jahren ohne ausreichende Prüfung der Haftgründe festgehalten würden und ein Ende des Krieges gegen den Terror nicht abzusehen sei. Die möglichen Folgen für die Gefangenen, so könnte man mit einem deutschen Rechtsbegriff sagen, wären unverhältnismäßig, weil die Zeit ihrer Gefangenschaft damit potentiell unbegrenzt wäre.

Es ist unwahrscheinlich, dass Bush Guantánamo in den verbleibenden Monaten seiner Amtszeit schließen wird. Dieser Präsident ist nicht bekannt dafür, dass er schnell aufgibt, was er für richtig hält; vermutlich werden die Anwälte der Regierung schon prüfen, welche Schlupflöcher das Urteil lässt.

Wohin mit den Gefangenen?

Außerdem ist unklar, was mit den Insassen von Guantánamo geschehen soll: Ihre Abschiebung in die Heimatländer – zum Beispiel in den Jemen – würde, so befürchtet das Pentagon, dem man nicht nur unlautere Motive unterstellen sollte, zu ihrer baldigen Freilassung führen. Damit entstünde die Gefahr, dass sie sich wieder dem internationalen „Dschihad“ anschließen – und es gibt keinen Zweifel daran, dass Al Qaida und deren Filialen von Indonesien über Pakistan/Afghanistan, Ostafrika und den Irak bis in den Maghreb existieren.

Sicher ist, dass die Militärverteidiger der Gefangenen nun amerikanische Gerichte mit Anträgen zur Prüfung von Haftgründen bombardieren werden. Für das Pentagon, das dann geheimdienstlich gewonnene Informationen offenlegen müsste, ist das keine angenehme Aussicht.

Der positive Aspekt des Urteils liegt darin, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederhergestellt wird, bei vielen Amerikanern und rund um die Welt. Denn eines ist sicher: Der Schaden, den das Ansehen der Vereinigten Staaten durch das System Guantánamo erlitten hat, ist größer als der Nutzen, den Washington aus erpressten Geständnissen oder zweifelhaften Gerichtsverfahren ziehen kann.

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Jahrgang 1948, Herausgeber.

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