13.06.2008 · Die Entscheidung der Obersten Richter / Von Matthias Rüb
Von Matthias Rüb, WashingtonNach dem dritten gescheiterten Anlauf dürfte es einen vierten kaum mehr geben. Vieles spricht jedenfalls dafür, dass nach dem Spruch der Obersten Richter vom Donnerstag eine bleibende Antwort auf die Frage, was mit dem Gefangenenlager Guantánamo Bay und den dort festgehaltenen 270 Terrorverdächtigen geschehen soll, nicht mehr von der gegenwärtigen Regierung unter Präsident George W. Bush gegeben werden kann.
Es dürfte Bushs Nachfolger vorbehalten bleiben, Guantánamo möglichst bald nach dem Amtsantritt zu schließen - was sowohl der Republikaner John McCain als auch der Demokrat Barack Obama versprochen haben.
Fünf zu vier Stimmen
Der Richterspruch vom Donnerstag in den zusammengelegten Musterverfahren der Guantánamo-Häftlinge Lakhdar Boumediene und Fawzi al Odah gegen George W. Bush erfolgte mit fünf zu vier Stimmen. Der liberale Richter Anthony Kennedy verfasste für die knappe Richtermehrheit die 70 Seiten umfassende Urteilsbegründung. Das Grundsatzargument Kennedys lautet, dass „die Gesetze und die Verfassung so ausgelegt sind, dass sie auch in außergewöhnlichen Zeiten überleben und in Kraft bleiben“. Deshalb könne den von der Regierung als „unrechtmäßigen feindlichen Kämpfern“ bezeichneten Terrorverdächtigen das in der Verfassung verankerte Habeas-Corpus-Recht zur Anfechtung der Haftgründe vor einem Richter an einem Bundesgericht auch in Zeiten des Krieges gegen den Terrorismus nicht vorenthalten werden.
Da einige Guantánamo-Gefangene seit mehr als sechs Jahren festgehalten werden, könne diesen auch „die Last einer weiteren Verzögerung nicht länger aufgebürdet werden“. Kennedy verfügte daher namens der liberalen Mehrheit: „Die Gefangenen haben das Recht auf eine umgehende Habeas-Corpus-Anhörung“ vor einem zivilen Bundesgericht.
„Unter vollständiger und umfassender Kontrolle unserer Regierung“
Im gleichen Atemzug wird die Verfassungsmäßigkeit des im Oktober 2006 vom Kongress verabschiedeten Gesetzes über Militärkommissionen (Military Commissions Act, MCA) zurückgewiesen, auf dessen Grundlage jüngst die Hauptverdächtigen für die Anschläge vom 11. September 2001 um Khalid Scheich Mohammed in Guantánamo einem Militärgericht vorgeführt wurden. Denn das Gesetz beschränkt die Berufungsmöglichkeit gegen Urteile der Militärkommissionen auf die Anrufung eines bestimmten Washingtoner Bundesgerichts und verweigere damit das Habeas-Corpus-Verfassungsrecht.
Schließlich weist Kennedy das Argument der Regierung zurück, Guantánamo befinde sich auf Kuba und mithin außerhalb der Jurisdiktion der Vereinigten Staaten, weshalb Habeas Corpus keine Gültigkeit habe. Das Territorium des Kriegsmarinestützpunkts Guantánamo Bay, das Washington seit 1903 von der kubanischen Regierung pachtet, sei zwar „technisch nicht Teil der Vereinigten Staaten, es befindet sich jedoch unter vollständiger und umfassender Kontrolle unserer Regierung“, schreibt Kennedy.
Konservative Minderheit: Urteil „erschwert für uns die Kriegsführung“
Für die unterlegene konservative Minderheit übernahm abermals Richter Antonin Scalia die informelle Rolle eines Sprechers und drohte, dass „die Nation den Tag erleben wird, an dem wir die heutige Entscheidung des Gerichts bereuen werden“. Mit Scalia waren der Vorsitzende Richter John Roberts sowie Samuel Alito und Clarence Thomas der Meinung, dass das MCA allen Verfassungsforderungen entspreche und dass mithin die Verfahren in Guantánamo endlich beginnen könnten. Scalia bekräftigte, das Land befinde sich „im Krieg gegen radikale Islamisten“, und die Entscheidung des Obersten Gerichts „erschwert für uns die Kriegsführung“. Deshalb werde der Richterspruch „ganz gewiss dazu führen, dass mehr Amerikaner getötet werden“. Weniger alarmistisch, aber ebenso bestimmt äußerte sich Richter Roberts, der in den Verfahren auf Grundlage des MCA „die großzügigsten Schutzrechte“ garantiert sah, „die dieses Land jemals ausländischen feindlichen Kämpfern zugesichert hat“.
Das Urteil vom Donnerstag war bereits - nach 2004 und 2006 - das dritte, mit dem das Oberste Gericht den Umgang der Regierung mit mutmaßlichen Terroristen und die geplanten Verfahren gegen sie vor Militärgerichten als verfassungswidrig zurückgewiesen hat. Doch anders als im Oktober 2006, als der damals noch von den Republikanern kontrollierte Kongress ein neues Gesetz verabschiedete, mit welchem das Weiße Haus die Auflagen des Obersten Gerichts zu erfüllen hoffte, ohne grundsätzlich von Guantánamo und den Militärtribunalen abzurücken, haben seit den Wahlen vom November 2006 jetzt die Demokraten die Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses.
Matthias Rüb Jahrgang 1962, politischer Korrespondent für Nordamerika mit Sitz in Washington.
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