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Sonntag, 19. Februar 2012
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Untersuchungsausschuss Im Finstern einer Nacht bei Kundus

10.02.2010 ·  Der Kundus-Untersuchungsausschuss vernimmt an diesem Mittwoch erste Zeugen. Oberst Georg Klein, der das folgenschwere Bombardement befohlen hatte, will „umfassend aussagen“. Die Opposition dringt darauf, möglichst bald den damaligen Verteidigungsminister Jung und seinen Nachfolger Guttenberg befragen zu können.

Von Stephan Löwenstein, Berlin
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Der Bundestagsverwaltung und dem Verteidigungsministerium wird an diesem Mittwoch einiges an Findigkeit abverlangt werden. Die Aufgabe lautet, vier Personen in den zweiten Stock des Reichstagsgebäudes gelangen zu lassen, ohne dass sie der professionellen Neugier von Reportern und Kameraleuten ausgesetzt werden. Es geht um die ersten Zeugen, die im Kundus-Untersuchungsausschuss angehört werden. Der Verteidigungsausschuss soll in dieser Sonderfunktion die Umstände des Luftangriffs auf zwei von Taliban-Kämpfern entführte Tanklaster bei Kundus in Nordafghanistan am 4. September sowie die Informationsstränge in Militär und Politik nach dem Geschehen untersuchen.

Zäh haben die Fraktionen darum gerungen, wie die Arbeit strukturiert werden solle. Soll es zunächst darum gehen, was genau in jener Nacht vor fünf Monaten vor sich gegangen ist und in welchem Ereigniszusammenhang die damaligen Entscheidungen standen? Oder soll schon frühzeitig die damalige und derzeitige politische Führung vernommen werden? Der Kompromiss sieht vor, dass zunächst in drei Sitzungen bis Mitte März Zeugen zum militärischen Geschehen aussagen; wie es weitergeht, ist immer noch umstritten.

Die Opposition dringt darauf, möglichst bald den damaligen Verteidigungsminister Jung (CDU) und seinen Nachfolger, den heutigen Amtsinhaber zu Guttenberg (CSU), befragen zu können. Die Union, hier unterstützt durch die ansonsten weitgehend passive FDP, spielt hingegen auf Zeit. Guttenberg seinerseits hat zu erkennen gegeben, dass er gerne bald aussagen möchte. Doch scheinen sich bisweilen die eigenen Leute als Sicherungsgruppe zu verstehen, zum Schutz des Ministers vor den Angriffen der anderen, aber auch vor sich selbst.

Die Auseinandersetzung hat sich so sehr ins Kleine verlagert, dass sogar über das sogenannte Reißverschlussverfahren gestritten wird. Es sieht bei Untersuchungsausschüssen vor, dass die Parteien abwechselnd Zeugen benennen, wenn sie sich nicht auf eine Liste einigen können. Dass dieses Verfahren einer Aufklärung im Zusammenhang nicht dienlich wäre, liegt auf der Hand. Doch führt die Union zudem rechtliche Zweifel an diesem ziemlich unerprobten Verfahren an. Warum die Unionsfraktion diesen Nebenschauplatz eröffnet, ist unklar, zumal das die Beteuerungen ihres verteidigungspolitischen Sprechers Beck konterkariert, man müsse die Befragung Guttenbergs nicht fürchten und sei an gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht interessiert. Anders als in den Sitzungen mit den Militärs soll bei den Politikern - so weit herrscht Konsens - öffentlich getagt werden. Das ist in Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen üblich.

Verstöße gegen Befehle der Nato

Dass bei Militärangelegenheiten der Verteidigungsausschuss die Rechte eines Untersuchungsausschusses besitzt, hat den Grund, dass diese Gegenstände meist als geheimhaltungsbedürftig gelten. Von dem, was in der Nacht zum 4. September in und bei Kundus vor sich gegangen ist, ist allerdings kaum mehr etwas geheim. Spätestens seit Ende November 2009 ein Bericht von Feldjägern via „Bild“-Zeitung bekanntgeworden ist, sind die Abläufe wieder und wieder dargestellt worden. Dass dabei teilweise Fakten, wenn sie in neu auftauchenden Dokumenten wieder vorkamen, als Neuigkeiten verbreitet wurden, ändert daran nichts, dass Grundzüge des Geschehens und auch die meisten der damals begangenen Fehler schon bald nach dem 4. September zu erfahren waren und publiziert wurden. Die Fehler betrafen Verstöße gegen Befehle der Nato (Rules of Engagement) und taktische Direktiven des Kommandeurs der Afghanistanschutztruppe Isaf, McChrystal.

So hatte der damals in Kundus verantwortliche Isaf-Kommandeur, der deutsche Oberst Klein, unter anderem Falschmeldungen abgegeben und den Luftschlag auf die Tanker und die sie umgebenden Aufständischen befohlen, obwohl er nur eine Quelle am Boden hatte, die meldete, es seien keine Zivilisten dabei. Der amerikanische General stellte schon am nächsten Tag nach einer Ortsbegehung fest, dass wahrscheinlich Zivilisten unter den Opfern seien. Allerdings versuchte die Bundeswehr- und Ministeriumsspitze dies mit ihren Erklärungen zu vernebeln, was letztlich der Anlass für den Untersuchungsausschuss werden sollte. Außerdem kritisierte McChrystal die verspätete und ungenügende militärische Aufklärung über die Folgen des Angriffs. Die Zahl der Getöteten konnte nicht mehr ermittelt werden; die Bandbreite in den von der Isaf gesichteten Berichten geht von 39 bis 142.

Ob ein Anfangsverdacht für strafrechtliche Ermittlungen gegen Klein gegeben ist, prüft immer noch die Bundesanwaltschaft. Doch ist über ihn inzwischen eine Welle an publizistischen Vorverurteilungen hereingebrochen, die in einem ausführlichen Bericht der Zeitschrift „Der Spiegel“ gipfelte. Darin hieß es, auch wenn juristische Prüfungen zu anderen Schlüssen kommen könnten und Klein kein Vorsatz, Zivilisten zu töten, zu unterstellen sei - dennoch sei „ein Verbrechen anzuzeigen“. Angesichts dessen würde es nicht verwundern, wenn Klein das Bedürfnis hätte, als Zeuge im Ausschuss eine Erklärung mit seiner Sicht der Dinge abzugeben, sich sonst aber wegen des möglichen Ermittlungsverfahrens auf sein Schweigerecht beriefe. Begreiflich ist aber auch sein Bedürfnis, einen Spießrutenlauf auf dem Weg zum Sitzungssaal zu vermeiden. (Siehe: F.A.Z.-Blog „Zur Sicherheit” von Stephan Löwenstein)

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