07.11.2007 · Die Reform des Unterhaltsrechts wertet die Familie deutlich gegenüber der Ehe auf. Kinder stehen künftig an erster Stelle. Es dürfte noch einige Überraschungen für die Betroffenen geben. Und das war ja auch ein Ziel der Neuregelung: Es gibt keine Garantien. Man kann sich auf nichts verlassen. Reinhard Müller kommentiert.
Von Reinhard MüllerDiese Reform wird wohl vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben; schließlich ist sie auch ein Karlsruher Geschöpf. Erst im Mai hatte der Erste Senat es für grundgesetzwidrig erklärt, dass der Betreuungsunterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterschiedlich lang gewährt wird. Daraufhin schnürten SPD und Union ihren mühsam erarbeiteten Entwurf noch einmal auf, und jetzt soll die schon im April des vergangenen Jahres vom Kabinett beschlossene und im Grunde noch aus rot-grünen Zeiten stammende Unterhaltsreform endlich Gesetz werden.
Die Neuregelung wird auch deshalb weitgehend unangreifbar sein, weil ihr Motto lautet: Das Kindeswohl steht über allem. Kinder stehen künftig beim Unterhalt an erster Stelle. Bisher muss sich das minderjährige Kind im Fall einer Scheidung den Rang mit aktuellen und geschiedenen Ehegatten teilen. Kinder konnten da bisher leicht leer ausgehen und zum Sozialfall werden.
„Wichtiger Schritt für Familienpolitik“
Dafür müssen andere künftig kürzertreten, vor allem die Ehegatten, die nur kurz verheiratet waren und keine Kinder betreuen. Auch hier ist das Kindeswohl entscheidend: Vorrang haben alle, die Kinder betreuen - unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder verheiratet waren. Wenn freilich Kinder zwar mehr, die mit ihnen zusammenlebenden und für sie sorgenden Mütter aber weniger Geld erhalten, kann das zu einem Nullsummenspiel werden.
Ein anderes Signal der Reform lautet: mehr Eigenverantwortung. Es gibt nach der Scheidung keine Garantie mehr auf den bisherigen Lebensstandard. Auch das ergab sich schon bisher aus dem Gesetz. Aber die Schrauben werden angezogen. Sollte nach überkommener Rechtsprechung noch ein „unangemessener sozialer Abstieg“ verhindert werden, so sieht das in Zeiten von Hartz IV und vermehrter Erwerbstätigkeit von Frauen nun anders aus. Mit der Reform ist klar: Wer sich für die Kindererziehung zu Hause und gegen eine Berufstätigkeit entscheidet, trägt im Scheidungsfall ein größeres Risiko als zuvor.
In den Worten der Justizministerin ist die Reform lediglich ein „wichtiger Schritt hin zu einer modernen Familienpolitik“. Sie wird begründet mit dem gesellschaftlichen Wandel, der sich in hohen Scheidungsraten und einer veränderten Rollenverteilung in der Ehe spiegelt.
Scheidungen sind keine Seltenheit
Die Ehe selbst steht nicht im Zentrum der Reform. Doch daran kann kein Zweifel bestehen: Sie verliert weiter an Bedeutung. Zwar wird etwa die Möglichkeit geschaffen, den Betreuungsunterhalt aus Gründen der „nachehelichen Solidarität“ zu verlängern. Aber die neue Lebensgefährtin, die aus dieser die Ehe des Partners beendenden Beziehung Kinder hat, wird gegenüber der geschiedenen Ehefrau ohne Kinder bevorzugt. Das ist konsequent, wenn man die Kinder in den Vordergrund stellt. Die Folge ist zugleich, das der Abstand zwischen Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft weiter schmilzt.
Zwar beharrt das Bundesverfassungsgericht - auch gegenüber europäischen Einflüssen - auf der Abgrenzung der Ehe zur gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft. Aber im Übrigen gibt es einen klaren Trend, die Familie gegenüber der Ehe aufzuwerten. Und die Verfassung nennt ja auch beide Institute in einem Atemzug, wenn auch in umgekehrter Reihenfolge: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Noch in der Weimarer Reichsverfassung wurde die Ehe als „Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation“ bezeichnet - keine unzutreffende, aber eine heute nicht mehrheitsfähige Formel. Heute hat sich eingebürgert: Familie ist da, wo Kinder sind. Es gibt Zweit- und Drittfamilien. Nicht nur die Rollenbilder in der Ehe haben sich gewandelt. Die Popularität des Instituts der Ehe ist zwar - zivil wie kirchlich - nach wie vor groß, doch sind Scheidungen beileibe keine Seltenheit.
Es dürfte einige Überraschungen geben
Das unter Umständen lebenslange Einstehen füreinander - und genau darum geht es im Prinzip auch beim Unterhalt - ist aus der Mode gekommen. Das nun gelockerte System einer potentiell nachwirkenden Treue- und Zahlungspflicht mag manchen abschrecken; es kann aber auch Geborgenheit vermitteln. In einer Ehe, in der beide auf ähnliche Weise berufstätig sind (und sich gleichwohl um ihre Kinder kümmern) gibt es im Fall der Trennung kaum Raum für Unterhalt oder Zugewinnausgleich.
Der gesellschaftliche Wandel, auf den sich die Reform stützt, ruft eben auch noch andere Verfassungswerte in Erinnerung: Das Kindeswohl, die Gleichstellung unehelicher Kinder mit ehelichen - und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Hier mag die Reform, soweit das mit den hölzernen Händen des Rechts möglich ist, „sensibel“ (Frau Zypries) auf die veränderte Lage reagieren. Da die Reform des Unterhaltsrechts grundsätzlich auch für Altfälle gilt, dürfte es einige Überraschungen für die Betroffenen geben. Und das war ja auch ein Ziel der Neuregelung: Es gibt keine Garantien. Man kann sich auf nichts verlassen.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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