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UN-Resolution Streitpunkt Strafgerichtshof

28.08.2003 ·  In der Resolution der Vereinten Nationen zum Schutz von UN-Mitarbeitern wird das Haager Gericht nicht erwähnt, lediglich auf allgemeine völkerrechtliche Regeln verwiesen. Damit setzte sich Washington durch, das den Strafgerichtshof nicht anerkennt und bekämpft.

Von Reinhard Müller
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Die "Diener der Menschlichkeit" sollen besser geschützt werden. Damit meint UN-Generalsekretär Annan die Mitarbeiter der Vereinten Nationen im Kriseneinsatz. Wer die Weltorganisation und ihre Angehörigen angreife, dürfe nicht ungeschoren davonkommen. Der UN-Sicherheitsrat hat nun eine Resolution verabschiedet, die solche Angriffe ächtet. Sie nennt ausdrücklich den Anschlag auf das UN-Hauptquartier in Bagdad als Beispiel und verurteilt jegliche Art von Gewalt gegen Teilnehmer an humanitären Einsätzen: etwa Mord, Geiselnahme, Vergewaltigung, aber auch Einschüchterungen. Die Mitgliedstaaten werden dazu aufgerufen, solche Verbrechen zu ahnden.

Die Resolution war schon lange vor dem Anschlag geplant, eine Einigung scheiterte jedoch zunächst am Widerstand der Vereinigten Staaten. Das hat seinen Grund im Streit über den Internationalen Strafgerichtshof, der ursprünglich im Resolutionstext erwähnt werden sollte. Da Amerika das Haager Gericht nicht anerkennt und bekämpft, wehrte es sich - letztlich erfolgreich. Nunmehr wird nur auf allgemeine völkerrechtliche Regeln verwiesen und auf eine Nennung des Strafgerichtshofs verzichtet.

Normen des humanitären Völkerrechts

Tatsächlich gibt es schon jetzt Regeln zum Schutz von Teilnehmern an UN-Friedenseinsätzen. Annan fordert insbesondere dazu auf, ein schon bestehendes Abkommen zum Schutz von UN-Mitarbeitern zu ratifizieren. Außerdem gelten die Normen des humanitären Völkerrechts. Die Resolution ruft solche Regeln in Erinnerung und hat damit vorwiegend bekräftigenden und klarstellenden Charakter. Der amerikanische UN-Botschafter Negroponte beeilte sich denn auch, darauf hinzuweisen, daß hierdurch keine neuen rechtlichen Pflichten begründet würden. Der Sicherheitsrat mahnt seine Mitglieder und Untergliederungen zu Wachsamkeit und konnte sich angesichts der Bluttat von Bagdad offenbar schnell einigen.

Die Urheber dieses Verbrechens würden, wenn sie denn gefaßt werden sollten, wohl zunächst von der amerikanischen Besatzungsmacht oder von irakischen Gerichten unter amerikanischer Kontrolle verfolgt und abgeurteilt. Doch ist nicht immer klar, nach welchen Regeln das geschieht. Denn auch bei der bisherigen Suche nach den mutmaßlichen irakischen (Kriegs-)Verbrechern war nicht ganz deutlich, welche Delikte wem im einzelnen vorgeworfen wurden und was mit den Festgenommen in der Haft geschieht.

Amerika schließt bilaterale Abkommen

Der Internationale Strafgerichtshof war demgegenüber geschaffen worden, um für die Bestrafung internationaler Schwerverbrecher einheitliche, transparente Regeln zu schaffen. Es soll nicht straflos bleiben, wer Taten begangen hat, die sich gegen die Menschheit als ganze richten. Wer etwa Völkermord zu verantworten hat, an Massenvertreibungen beteiligt war oder weitere schwere Kriegsverbrechen begangen hat, der muß mit einer Anklage in Den Haag rechnen.

Doch ist das Gericht nur zuständig, wenn ein Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, den Täter selbst zu bestrafen. Für Länder, die sich nicht an das Statut binden wollen (wie Amerika, das seine Unterschrift zurückgezogen hat), gilt es auch nicht. Es sei denn, Soldaten dieser Staaten begehen die genannten Verbrechen in einem Land, welches das Statut ratifiziert hat. Um einen solchen sehr unwahrscheinlichen Fall zu verhindern, versuchen die Vereinigten Staaten - mit unterschiedlichem Erfolg - bilaterale Abkommen mit möglichst vielen Ländern zu schließen, um eine Auslieferung ihrer Staatsbürger nach Den Haag zu verhindern.

Immunität amerikanischer Soldaten bei UN-Einsätzen

Zudem strebt die Bush-Regierung eine Sonderstellung für ihre Soldaten bei UN-Missionen an. Erst kürzlich hat der Sicherheitsrat auf Verlangen der Vereinigten Staaten die Immunität amerikanischer Soldaten bei Einsätzen der Vereinten Nationen um ein Jahr verlängert. Deutschland, Frankreich und Syrien enthielten sich der Stimme - diese drei Länder gehörten auch zu denen, welche die aktuelle Resolution zum Schutz der UN-Mitarbeiter maßgeblich vorangetrieben hatten.

Die übrigen zwölf Mitglieder des Rates stimmten damals der Verlängerung einer Regelung zu, die amerikanischen Soldaten Freiheit vor Strafverfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof garantiert. Deutschland machte deutlich, daß der Gerichtshof keine Gefährdung für die Teilnehmer an UN-Friedensoperationen darstelle, sondern sie unterstütze. Die Europäische Union wies darauf hin, daß eine automatische Verlängerung der Resolution den Geist des Statuts des Strafgerichtshofs unterminiere. Auch Annan warnte den Sicherheitsrat davor, den Vereinigten Staaten eine dauerhafte Immunität für ihre Soldaten bei UN-Einsätzen zu gewähren.

Letztlich konnte sich der Sicherheitsrat dem Willen der Amerikaner nicht widersetzen, da sie damit gedroht hatten, sich aus UN-Friedensmissionen zurückzuziehen. Auch bei der Resolution zum Schutz der UN-Mitarbeiter war ein Kompromiß nötig. Diesmal ging es "nur" um die Nichterwähnung des Haager Gerichtshofs. Aber es wird nicht nur um Worte gestritten. Der Internationale Strafgerichtshof hat sich zu einem zentralen Streitpunkt entwickelt. Daß Amerika sich hier stets durchsetzt, kann man nicht sagen: Etwa die Hälfte aller Staaten hat das Statut innerhalb weniger Jahre ratifiziert. Und arme karibische Länder haben erklärt, sie verzichteten eher auf Militärhilfe aus Washington, als ein gegen den Strafgerichtshof gerichtetes Abkommen mit Washington zu schließen. Denn hier gehe es ums Prinzip.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.08.2003, Nr. 200 / Seite 10
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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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