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Tunesien Drohbrief an deutsche Botschaft

 ·  Bei der deutschen Botschaft in Tunis ist Anfang Januar ein Drohbrief mit dem Absender „Al Qaida Abteilung Tunesien“ eingegangen. Ein Zusammenhang zum Anschlag in Djerba besteht jedoch nicht.

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Bei der deutschen Botschaft in Tunis ist Anfang Januar ein Drohbrief mit dem Absender „Al Qaida Abteilung Tunesien“ eingegangen. Darin kündigen die Verfasser an, „alle deutschen Produkte in der islamischen Welt zu verbrennen/anzuzünden, wenn sich Deutschland nicht aus dem Club des Kolonialismus, dem es sich angeschlossen hat, ausklinkt“, wie das Bundeskriminalamt am Mittwoch in Wiesbaden bestätigte. Ein Zusammenhang zwischen der Drohung und dem mutmaßlichen Anschlag auf Djerba schloss das BKA allerdings aus. Die Behörde reagierte auf einen Bericht des „Stern“ und veröffentlichte den am 2. Januar bei der Botschaft eingegangen Brief im Wortlaut. „Wir wollen die Annullierung aller Vereinbarungen mit dem zionistischen Gebilde sowie die Annullierung des Handels mit dem zionistischen Gebilde“, heißt es darin. Zudem fordern die Verfasser „die Annullierung des Abkommens, auf dessen Grundlage Amerika seine Militärbasen“ nutzen könne. „Wenn all dies nicht geschieht, werden deutsche Waren verbrannt und vergiftet. Wir werden weiterhin dafür sorgen, dass die Stromleitungen zwischen den Städten sowie die Eisenbahnverbindungen unterbrochen werden“, schrieben die Verfasser weiter. Nach Angaben des BKA gab die deutsche Botschaft den Brief dem tunesischen Innenministerium am 4. Januar zur Kenntnis. In einer ersten Stellungnahme zu dem Brief hatte das Bundeskriminalamt nach eigenen Angaben erklärt: „Obwohl die durch den/die Texturheber verwendete Argumentationskette in islamistischen Kreisen durchaus als gebräuchlich eingeschätzt werden kann, bestehen an der Ernsthaftigkeit der Drohung nach hiesiger Ansicht erhebliche Zweifel.“ Über die Existenz einer Zelle von Usama bin Ladins Al Qaida in Tunesien lägen dem BKA keine Erkenntnisse vor. Die Behörde bekräftigte, dass vor der Explosion auf Djerba keine Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Touristen im Ausland vorgelegen hätten - weder im Hinblick auf die Situation im Nahen Osten, noch im Zusammenhang mit dem Al-Qaida-Prozess in Frankfurt „und schon gar nicht für einen Anschlag auf einen Anschlag auf Personen oder eine jüdische Einrichtung in Tunesien“.

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