09.06.2004 · Nach Protesten der EU hat ein türkisches Gericht die Freilassung der kurdischen Politikerin Leyla Zana angeordnet. Sie verließ am Mittwoch nach zehn Jahren Haft mit drei weiteren kurdischen Politikern das Gefängnis in Ankara.
Nach Protesten der EU hat ein türkisches Gericht die Freilassung der kurdischen Politikerin Leyla Zana angeordnet. Sie verließ am Mittwoch nach zehn Jahren Haft mit drei weiteren kurdischen Politikern das Gefängnis in Ankara.
Die vier Politiker waren 1994 wegen Verbindungen zur Kurdischen Arbeiterpartei PKK zu Haftstrafen von jeweils 15 Jahren verurteilt worden. Die PKK hatte damals gewaltsam für ein von der Türkei unabhängiges Kurdistan gekämpft. Auch Menschenrechtsgruppen hatten die Freilassung Zanas verlangt, die für den Friedensnobelpreis nominiert war.
Der türkische Außenminister Abdullah Gül sagte, die Freilassung sei das Ergebnis weit reichender politischer Reformen, die auf den Beginn von Beitrittsgesprächen mit der EU zielten. Zana und die anderen Politiker wurden von hunderten Anhängern freudig empfangen, als sie das Gefängnis verließen. Das Gericht begründete die Freilassung mit der langen Haftzeit der Inhaftierten.
EU-Kommission begrüßt Entscheidung
Noch im April hatte das Staatssicherheitsgericht in Ankara die Verurteilung der vier Politiker bestätigt, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Wiederaufnahme des Verfahrens verlangt hatte. Der Gerichtshof für Menschenrechte hatte dies damit begründet, dass den Verurteilten ein fairer Prozeß verweigert worden sei.
Die EU hatte den Beschluß des Staatssicherheitsgerichts kritisiert, da Zana wegen der friedlichen Äußerung ihrer politischen Meinung inhaftiert worden sei. Die türkische Regierung, die bereits seit längerem eine Aufnahme in die EU anstrebt, hatte dagegen erklärt, sie habe keinen Einfluß auf die Gerichte.
Die EU-Kommission begrüßte die Freilassung Zanas. Erweiterungskommissar Günter Verheugen erklärte, die Entscheidung sei ein Zeichen dafür, dass die Umsetzung der Reformen an Boden gewinne. Die Kommission hatte davor gewarnt, dass an einer weiteren Inhaftierung der Politiker ein Beitritt der Türkei zur Europäischen Union (EU) scheitern könnte. Die Staats- und Regierungschefs der EU wollen zum Jahresende entscheiden, ob sie der Türkei Beitrittsverhandlungen zusagen werden. Gül sagte, es sei unwahrscheinlich, daß die vier kurdischen Politiker noch einmal ins Gefängnis müssten, selbst wenn sie in einem wieder aufgenommenen Verfahren für schuldig befunden würden. Der Sprecher des Auswärtigen Amts in Berlin, Walter Lindner, begrüßte die Freilassung der Kurden-Politiker. „Der heutige Tag ist ein guter für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei", sagte der Sprecher.
Öcalans Anwälte: Isolationshaft ist Psycho-Folter
Die Anwälte des zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten PKK-Chefs Abdullah Öcalan haben derweil dessen Isolationshaft auf einer Insel als „Psycho-Folter“ angeprangert. Der 55jährige Öcalan sei seit fünf Jahren und vier Monaten der einzige Häftling auf der Gefangeneninsel Imrali, sagte der britische Jurist Timothy Otty am Mittwoch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Er habe nur begrenzte Möglichkeiten, seine Anwälte und Angehörigen zu sehen, jeder „physische Kontakt“ sei ihm untersagt, fügte die türkische Anwältin Aysel Tugluk hinzu. Auch die Korrespondenz des Inhaftierten sowie sein Zugang zu Telefon und Zeitungen werde stark eingeschränkt. Der Vertreter der türkischen Regierung, Sükrü Alpaslan, wies diese Vorwürfe zurück. Die Türkei sei aus Sicherheitsgsgründen verpflichtet, einen Ausbruch Öcalans und ein Wiederaufflammen der Terror-Aktivitäten zu verhindern. Öcalan erteile seinen PKK-Anhängern vom Gefängnis aus weiterhin Befehle.
Während der Anhörung zogen mehrere Tausend demonstrierende Kurden durch die Straßen der Europastadt. Die meisten von ihnen waren am Morgen von Deutschland über den Rhein gekommen. Auf Transparenten forderte sie „Freiheit für Öcalan“ und „Free Öcalan“. Vor dem Gerichtshof hatten sich rund 200 Demonstranten versammelt, die Fotos des inhaftierten PKK-Gründers hochhielten. Am Nachmittag war eine Großkundgebung nahe des Straßburger Fußballstadions geplant.
Öcalan, der im Juni 1999 zunächst zum Tode und später zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, wirft der Türkei unter anderem Verstöße gegen die Grundrechte auf Freiheit, einen fairen Prozeß und gegen das Folterverbot vor. Im März 2003 hatte ihm eine kleine Kammer des Gerichtshofs teilweise Recht gegeben. Diese Entscheidung wird nun von der Großen Kammer überprüft. Ihr Urteil wird erst in mehreren Monaten erwartet.