23.02.2009 · Der Tod von Lea-Sophie aus Schwerin oder Kevin aus Bremen zwingt die Politik zum Handeln. Erste Gesetzesentwürfe sehen die Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht oder Pflichtbesuche der Jugendämter vor. Das stößt nicht überall auf Gegenliebe.
Wie kann man verhindern, dass Mütter ihre Babys nach der Geburt töten? Wer kann rechtzeitig eingreifen, wenn Eltern wie die der fünf Jahre alten Lea-Sophie aus Schwerin-Lenkow oder der Vater des zwei Jahre alten Kevin aus Bremen ihre Kinder verhungern und verdursten lassen? Diese Fragen haben schon im vergangenen Winter einen „Kindergipfel“ bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschäftigt, als sich Fälle von Kindstötung und Verwahrlosung häuften oder zumindest häufiger darüber berichtet wurde. Es ist ein Thema, dem die Öffentlichkeit besonders große Aufmerksamkeit widmet.
Über eine verbesserte personelle Ausstattung der Jugendämter wurde bei dem Treffen im Kanzleramt geredet, über den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung und auch die Einführung verpflichtender Vorsorgeuntersuchungen. Justizministerin Zypries (SPD) und Familienministerin von der Leyen (CDU) wurden zudem beauftragt, das juristische Netzwerk zu verdichten, um besser und früher eingreifen zu können, wenn der Verdacht aufkommt, ein Kind verwahrlose, werde misshandelt oder missbraucht. So wurde bereits im Mai vergangenen Jahres per Gesetz das Eingriffsrecht von Jugendämtern bei mutmaßlicher Gefährdung des Kindeswohls erleichtert.
Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht ein erster Schritt
Gemeinsam haben beide Ministerien nun zwei Gesetzesänderungen vorgeschlagen. So soll, erstens, das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSCHG) verbessert werden, indem die Schweigepflicht für Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger gelockert und eine Art Meldepflicht bei Verdachtsfällen eingeführt wird. Diese Änderung wird von Kinder- und Jugendmedizinern in Teilen begrüßt, denn sie gestattet den fachlichen Austausch über Verdachtsfälle und erleichtert auf diese Weise die schwierige Abwägung zwischen ärztlicher Schweigepflicht und der Notwendigkeit zu helfen. Allerdings kritisieren Verbände wie die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) die mit dem Gesetz verbundene Meldepflicht bei Verdachtsfällen an die Jugendämter. Aus Sicht der AGJ ist diese gut gemeinte Vorkehrung „unverhältnismäßig“ und werde „zu einer Flut von Meldungen führen, die mit den vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ämtern kaum bearbeitet werden können“. So werde ein effektiver Kinderschutz sogar erschwert.
Denn von der Regelung wären nicht nur Kleinkinder erfasst, sondern beispielsweise auch drogenabhängige Jugendliche, die sich einem Arzt offenbaren. Nach Ansicht der FDP-Politikerin Gruss muss der Bundestag bei der Gesetzgebung darauf achten, dass „notwendige Vertrauensverhältnisse“ nicht ausgehöhlt werden. Die Opposition wünscht sich deshalb eine mündliche Expertenanhörung zu dem Vorhaben, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erörtern.
Verpflichtender Hausbesuch bei Missständen
Auf Skepsis stieß auch das Vorhaben der Familienministerin, den Jugendämtern verpflichtend den Hausbesuch aufzugeben, wenn Informationen über Missstände bekanntwerden. Mit dieser Regelung wollte die Regierung verhindern, dass Kinder – wie bereits geschehen – in elenden Verhältnissen vegetieren oder gar darin umkommen, obwohl ihre Situation schon dem Amt bekannt war.
Obwohl das auf den ersten Blick vernünftig klingt, wird es doch kritisiert. Denn Kinder- und Jugendhilfsorganisationen sehen in Hausbesuchen des Jugendamtes zwar ein wichtiges Instrument ihrer Arbeit; sie fürchten aber eine Einengung ihrer Möglichkeiten, wenn jede Mitteilung sofort zu Besuchen führt.
Das Vertrauensverhältnis, das etwa ein Arzt oder Betreuer zu den Eltern aufbauen möchte oder aufgebaut hat, könnte durch solche bedrohlich wirkenden Auftritte zerstört werden, so die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe, die von einem „mechanistischen Verständnis vom Helfen“ spricht. Eine solche Regelung widerspräche den fachlichen Standards. Außerdem weisen die Jugendämter nicht zu Unrecht darauf hin, dass eine Verdichtung der Kontrollen nur dann machbar wäre, wenn zugleich die Zahl der Mitarbeiter entsprechend erhöht wurde. Davon ist allerdings im Gesetzentwurf noch nicht die Rede.
Ministerin von der Leyen sagte kürzlich, diese Einwände wohl berücksichtigend, dass „im Regelfall“ ein Hausbesuch gemacht werden solle. Im Übrigen gilt es zu bedenken, dass ein „Hausbesuch“ des Jugendamtes nicht gleichbedeutend sein kann mit einer „Hausdurchsuchung“, die allerdings in manchen Fällen nötig wäre, um verstecktes Leid zu entdecken.
Künftig erweitertes Führungszeugnis für Lehrer oder Erzieher
Zusätzlich zu den Änderungen im Kinderschutzgesetz soll eine Novelle des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) helfen, Kinder in ihrer Umgebung jeweils besser und vorbeugend vor potentiell bedrohlichen Betreuern zu schützen, wenn sie sich in Schule, Kinderhort oder Sportverein bewegen. Das betrifft zum Beispiel Personen, die sich in diesen Arbeitsbereichen bewerben, etwa als Lehrer, Schulbusfahrer, Bademeister, Erzieher, Trainer.
Ihnen kann künftig ein erweitertes Führungszeugnis abverlangt werden, in dem – anders als bisher – auch Sexualdelikte verzeichnet werden, die mit geringen Strafen belegt waren. Wer etwa als Exhibitionist aufgefallen ist oder Kinderpornographie verbreitet hatte, sollte in den genannten Berufen eher nicht arbeiten dürfen und ganz bestimmt nicht, ohne dass dies dort bekannt wäre.
Gegen dieses Vorhaben, das von anderen Verbänden begrüßt wird, hat sich aus praktischen Erwägungen heraus der Deutsche Bundesjugendring gewandt. Es sei „ungeeignet“ und unverhältnismäßig bürokratisch, ein solches Führungszeugnis für ehrenamtliche Helfer in Vereinen zu verlangen. Die hohe Fluktuation bei ehrenamtlichen Betreuern beispielsweise in Sportvereinen würde dann begleitet von einer erheblichen Führungszeugnisbürokratie.
Die Bundesregierung will die Gesetzesänderungen nun nach einem langen Vorlauf noch bis zum Ende der Legislaturperiode durch das Parlament und den Bundesrat bringen. Der Ausbau des gesetzlichen Kinderschutzes sollte zudem vervollständigt werden, indem auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten Kindern und ihren Familien mehr Unterstützung bei der Erziehung und auf dem Gebiet der Bildung gewährt wird.