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Terrorprozess Mörderische Pläne

22.04.2009 ·  Bei der „Sauerland-Gruppe“ handelt es sich nicht um importierten Terrorismus, sondern um junge Männer, die in Deutschland aufwuchsen und sich so radikalisierten, dass sie Unschuldige in die Luft sprengen wollten. Der Rechtsstaat setzt beim Prozess in Düsseldorf auf eine läuternde Wirkung.

Von Reinhard Müller
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Importierter Terrorismus sieht anders aus. Mögen sie im Gerichtssaal rufen: „Ich stehe nur für Allah auf“, mögen sie einer Islamischen Dschihad-Union angehören und teilweise muslimische Namen tragen: Die Angeklagten werden nicht zu Unrecht unter dem Namen „Sauerland-Gruppe“ zusammengefasst. Es handelt sich um Einheimische, um verstiegene junge Männer, die sich irgendwann und irgendwie so radikalisierten, dass sie - so lautet die Anklage - den Entschluss fassten, möglichst viele Unschuldige in die Luft zu sprengen.

Dieses Phänomen ist seit dem 11. September 2001 nicht neu, auch in Deutschland nicht - wobei man nicht all diese Gruppen gleich unter den Markennamen Al Qaida fassen sollte. Anders als in Großbritannien und Spanien ist Deutschland ein großer Terroranschlag durch Glück und Geschick bisher erspart geblieben. Auch wenn sich offenbar der Hass der fundamentalen Islamisten vorwiegend gegen Amerika und Amerikaner richtet, so wird doch auch der Tod von Deutschen in Kauf genommen - und die versuchte Einflussnahme auf Wahlen und Abstimmungen mit Blick auf den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr ist unverkennbar.

Der Einsatz zahlreicher Landes- und Bundesbehörden gegen die sich sehr sicher fühlende Sauerland-Gruppe war im Ergebnis eindrucksvoll, hat aber auch (Kapazitäts-)Grenzen aufgezeigt. Ohne Hinweise von (ausländischen) Geheimdiensten wäre dieses Verfahren wohl nicht denkbar. Das heißt aber nicht, dass der Prozess auf tönernen Füßen stünde: Die Verteidigung mag die Verwertbarkeit von im Ausland vernommenen Zeugen in Zweifel ziehen, doch dürfte das nicht reichen, um die schon mehrfach bestätigten Ermittlungsergebnisse zu erschüttern.

Das gilt auch für die angebliche Vermischung von Geheimdienstinformationen. Sollten die Angeklagten am Ende eines langen Verfahrens verurteilt werden, so besteht die allgemeine Gefahr wohl weiter fort. Sie kann nur durch einen breiten Fächer von Maßnahmen und mit einem langen Atem vermindert und hoffentlich eines Tages nahezu ausgemerzt werden. Ihre Wurzeln reichen bis in die Terrorlager Pakistans.

Heute gibt sich der deutsche Rechtsstaat erst einmal der nicht unberechtigten Hoffnung hin, dass auch solche Prozesse, in denen alle Einzelheiten offenbar mörderischer Pläne ausgebreitet werden, eine läuternde Wirkung haben.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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