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Terrorprozeß in Düsseldorf Richter: Zarqawi saß „mit auf der Anklagebank“

26.10.2005 ·  Im Prozeß um Anschlagspläne von Islamisten in Deutschland hat das Oberlandesgericht Düsseldorf langjährige Haftstrafen gegen vier Mitglieder der Organisation Al Tawhid verhängt. Sie agierten nach Ansicht der Richter auf Befehl des Al-Qaida-Terrorführers Zarqawi.

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Im Prozeß um Anschlagspläne von Islamisten in Deutschland hat das Oberlandesgericht Düsseldorf vier Männer aus dem Nahen Osten und Algerien zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Nach 135 Verhandlungstagen schickte der Staatsschutzsenat am Mittwoch drei Angehörige der islamistischen Al-Tawhid-Bewegung als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung für acht, siebeneinhalb und sechs Jahre hinter Gitter. Der vierte Beschuldigte wurde als Unterstützer der deutschen Al-Tawhid-Zelle zu fünf Jahren Haft verurteilt.

„Tiefes Vertrauensverhältnis“

Die Zelle wollte nach Überzeugung der Richter auf Befehl des Al-Qaida-Terrorführers im Irak, Abu Mussab al Zarqawi, in Deutschland Anschläge auf jüdisch-israelische Ziele begehen. Der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling betonte in der Urteilsgründung, Zarqawi habe im Düsseldorfer Hochsicherheitstrakt „mit auf der Anklagebank“ gesessen. Zwischen dem als Anführer der deutschen Zelle verurteilten Mohamed Abu Dhees und Zarqawi habe ein „tiefes Vertrauensverhältnis“ bestanden. Dieser habe sich Zarqawi sogar bei einem Telefonat im Oktober 2001 als Selbstmordattentäter angeboten.

Als Ziele für die geplanten Anschläge hatte die Al-Tawhid-Zelle demnach bereits das jüdische Gemeindezentrum in der Berliner Fasanenstraße sowie ein Billardlokal und eine Diskothek in Düsseldorf ausgesucht.

Zdem seinen aus der Grupp heraus Ausweispapiere für Zarqawi und sein Umfeld, wie etwa aus Afghanistan geflohenen Taliban-Kämpfern erstellt worden. Zarqawi habeim April 2002 den Druck auf die Gruppe verstärkt, endlich Anschläge zu verüben.

Wachsame Sicherheitsbehörden

Breidling hob hervor, die Anschläge seien „nur durch die nicht hoch genug einzuschätzende Wachsamkeit“ der deutschen Sicherheitsbehörden verhindert worden. Nur dem entschlossenen Eingreifen des Bundesnachrichtendienstes, des Bundeskriminalamts und des Verfassungsschutzes sei es zu verdanken, daß es in Deutschland nicht zu Anschläge gekommen sei.

Nach Überwachung von Telefonaten war die Zelle im April 2002 mit einer bundesweiten Verhaftungsaktion gesprengt worden. „Sämtliche Behörden haben genau zum richtigen Zeitpunkt das Richtige getan“, unterstrich der Vorsitzende Richter. Bundesinnenminister Otto Schily erklärte: „Ich begrüße das Urteil im Sinne der strikten Bekämpfung des Terrorismus.“

Keine „Zweifel an der Zuverlässigkeit des Zeugen“

Mit Nachdruck wies Breidling zugleich Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Hauptzeugen der Bundesanwaltschaft in dem Prozeß zurück. Der Jordanier Shadi Abdallah hatte als früheres Mitglied der deutschen Zelle dem Düsseldorfer Staatsschutzsenat an 54 Verhandlungstagen Rede und Anwort gestanden. Abdallah hatte schon in anderen Terrorismusverfahren als Belastungszeuge ausgesagt.

Dabei berichtete der schon im November 2003 zu der vergleichsweise milden Strafe von vier Jahren Gefängnis verurteilte Jordanier abermals Interna aus der Al-Tawhid-Bewegung und der deutschen Zelle. Abdallah hatte in seinem eigenen Verfahren angegeben, er sei kurzzeitig Leibwächter von Al-Qaida-Führeres Usama bin Ladin gewesen.

Breidling forderte, nach der langwierigen Beweisaufnahme müsse nun „auch der letzte ernst zu nehmende und seriöse Zweifel an der Zuverlässigkeit der Angaben Abdallahs verstummen“. Es sei den Verteidigern der vier Angekagten nicht gelungen, den Jordanier im Zeugenstand „in die Enge zu treiben oder gar als dreisten Lügner zu überführen“.

Zwischenrufe und Störaktionen

Zugleich wiederholte Breidling seine Forderung nach Wiedereinführung der Kronzeugenregelung, für die er bereits bei der Verurteilung Abdallahs plädiert hatte. Breidling wurde zu Beginn der Urteilsverkündung wiederholt von den Angeklagten gestört.

Der Angeklagte Aschraf Mohamad al Dagma unterbrach die Urteilsverkündung immer wieder durch Zwischenrufe und verließ dann den Saal, nachdem er dem Richter „Tschüs“ zugerufen hatte. Justizbedienstete mußten ihn daraufhin auf Anweisung des Richters wieder in den Saal tragen. Nach weiteren Zwischenrufen schloß Breidling ihn dann von der Verhandlung aus. Er drohte auch den übrigen Männern mit Verweisen: „Das geht Ratz-Fatz.“

Kritik an Ausländerbehörden

Scharfe Kritik übte der Richter an dem nach seiner Auffassung zu laxen Umgang der deutschen Ausländerbehörden mit drei der Angeklagten. „Dieses Verfahren hätte nicht stattfinden müssen, wenn das Ausländerrecht konsequent angewandt worden wäre“, fügte er hinzu. Es stelle sich die Frage, ob die Männer nicht frühzeitig hätten abgeschoben werden müssen, da sie teils mit erfunden Angaben
eine Duldung erschlichen hätten. „Deutschland wäre damit nicht nur von einer ernst zu nehmenden Anschlagsgefahr verschont geblieben, (...) sondern man hätte sich auch zwei überaus teure Strafverfahren einschließlich der immensen Kosten für die Ermittlung
sparen können.“

Zudem habe der Senat vier Zeugen aus dem Umfeld überführt, unter falschem Namen die Einbürgerung in Deutschland erschlichen zu haben. Die Kriterien für Einbürgerungen müßten überprüft werden, forderte Breidling.

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