28.08.2006 · In Deutschland sammeln derzeit wenigstens 37 Behörden Daten und Fakten zu den Dschihadisten. Die seit Jahren geplante Terrorismusdatei könnte die Zusammenarbeit der Behörden verbessern. Wenn sie endlich umgesetzt wird.
Von Peter CarstensDie deutschen Sicherheitsbehörden wissen ganz gut voneinander, was sie tun. Allerdings reicht das kaum, um islamistischen Vereinigungen, die weit über Länder- und Landesgrenzen hinaus operieren, wirksam zu überwachen und gegebenenfalls strafrechtlich zu verfolgen. Seit dem 11. September 2001 ist das Bewußtsein für Kooperationsmängel der föderalistischen Sicherheitsarchitektur drastisch gewachsen. Nach qualifizierten Schätzungen hüteten fast hundert westliche und befreundete Geheimdienste Erkenntnisse über diesen oder jenen Angehörigen der Hamburger Terrorzelle um Mohamed Atta, den Einsatzleiter der Selbstmordpiloten von New York und Washington.
In Deutschland sammeln derzeit wenigstens 37 Behörden Daten und Fakten zu den Dschihadisten, darunter sechzehn Landeskriminalämter, sechzehn Landesbehörden für Verfassungsschutz, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst. Die Daten werden innerhalb der einzelnen Dienstgattungen ausgetauscht: polizeiliche Daten unter den Polizeien, geheimdienstliche Erkenntnisse unter den Verfassungsschutzbehörden. Was bislang fehlte, war eine zentrale Datei, auf die alle Sicherheitsbehörden Zugriff haben.
Das Fehlen einer Terrorismusdatei bedeutet aber nicht, daß es bisher keinen Austausch nationaler und transnationaler Computerdaten gäbe. In Deutschland sollen die Drähte im „GTAZ“, dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Berlin-Treptow, zusammenlaufen. Doch beruht Zusammenarbeit zu oft auf persönlichem, teilweise recht ruppigem und eher unkooperativem Miteinander. So waren die polizeilichen „Maßnahmen“ bei der Fahndung nach den Kofferbombern von Köln begleitet von Rivalitäten und Rangeleien zwischen Sicherheitsbehörden.
Schwierigkeiten bei gemeinsamer Terrordatei
Das hochgelobte GTAZ wußte zeitweise weniger über den Stand der Fahndung als die Zeitungen in Köln und Düsseldorf. Eine gemeinsame Terrordatei der Sicherheitsbehörden soll die Kooperation verbessern. Diskutiert wird sie seit fünf Jahren. Geschehen ist aber noch nichts. Im Juli 2004 vereinbarten die Innenminister von Bund und Ländern in Kiel grundsätzlich die Einrichtung einer solchen Datei. Damals schon warf Bayerns Innenminister Beckstein (CSU) dem Innenminister Schily (SPD) vor, er habe die Datei-Einführung schuldhaft verzögert. Umgekehrt hielten SPD-Politiker und Grüne den Innenpolitikern der Union entgegen, die Datei auf schludrige und zudem verfassungswidrige Weise aufziehen zu wollen.
Im Herbst 2004 beschloß der Bundesrat mit der Mehrheit der unionsgeführten Länder die Einführung einer umfangreichen Datei nach ihren Wünschen, was das Innenministerium in Berlin als „Schaufensteraktion“ geißelte. Denn dort vertraten damals Innenminister Otto Schily und heute in Amtsnachfolgeschaft Wolfgang Schäuble (CDU) die Auffassung, ein offener Zugriff auf Terrordaten beeinträchtige die Kooperationsfähigkeit der international operierenden Bundesbehörden BND und BKA. Der französische Geheimdienst etwa würde den Deutschen weniger berichten, wenn er wüßte, daß seine vertraulichen Informationen anschließend siebenunddreißig deutschen Dienststellen verfügbar würden.
Auch das Jahr 2005 verging mit gegenseitigen Schuldzuweisungen. Nach den Anschlägen auf die Londoner U-Bahn wurde abermals laut gefordert, wild beschimpft und nichts erreicht. So blieb es auch in der ersten Hälfte 2006. Inzwischen haben die Unions-Länder hinnehmen müssen, daß der CDU-Innenminister der großen Koalition ähnliche Auffassungen vertritt wie sein SPD-Vorgänger. Für die Maximalisten hat das den besonderen Nachteil, daß man aus Bayern oder Niedersachen Schäuble weniger drastisch beschimpfen kann als Schily und „Rot-Grün“.
Volltext- oder Datenkranzdatei?
So verabschiedeten sie sich von der sogenannten „Volltextdatei“, und alle versuchen sich nun auf eine Index-Datei zu einigen. Diese soll außer den Personalien einen sogenannten „Datenkranz“ umfassen. Darunter sind Informationen zu verstehen, die ergänzend in die Eingabemaske am Computer eingetragen werden können. Viele davon sind den meisten Innenministern und auch Justizministerin Zypries (SPD) als „Grundgesetzwachministerin“ unumstritten wünschenswert und zulässig. Dazu gehören Angaben zu einem Terrorverdächtigen oder einer Kontaktperson wie seine Volkszugehörigkeit, Bankverbindungen, Schließfächer und zugelassene Autos auf seinen Namen, Sprachen und Dialekte, Fotos.
Doch mit der Fülle der Einzelheiten des „Datenkranzes“ (derzeit etwa 20 Einzelpunkte) wuchs der Verdacht, hier entstehe auf dem Wege vieler Einzelheiten eben doch eine „Volltextdatei“. Außerdem hatte Justizministerin Zypries Bedenken, daß einzelne Elemente nach dem Grundgesetz überhaupt gespeichert werden dürfen - etwa die Religionszugehörigkeit einer Person.Umstritten ist derzeit noch, welche Angaben zu Beruf und Arbeitgeber gespeichert werden dürfen, welche Hinweise zu angeblich verlorenen oder gestohlenen Ausweispapieren. Selbst die Angabe, ob jemand „regelmäßig bewaffnet“ sei, finden einige Minimalisten fragwürdig. Die Maximalisten hingegen fürchten das Entstehen einer „Rumpfdatei“ ohne praktischen Nutzen.
Fragwürdig bleibt, wie der Begriff „Kontaktperson“ juristisch einwandfrei und doch zweckmäßig für die Terrorabwehr definiert wird. Ist jemand, der dem Kölner Kofferbomber arglos sein Handy für einige Telefonate geliehen hat, eine Kontaktperson und damit ein Fall für die Terrordatei? Vermutlich. Was aber ist mit der Kassiererin im Supermarkt? Wie verhält es sich mit dem Imam aus der nahe gelegenen Moschee? Was ist mit den libanesischen, syrischen oder arabischen Studienbekannten in Kiel und anderswo? Schon meint man ein leises Räuspern aus Karlsruhe vom Bundesverfassungsgericht zu hören.
Einrichtung frühestens 2007
Das Problem des Umgangs mit Verdächtigen oder Kontaktpersonen, die nur einem ganz kleinen Behördenkreis bekannt bleiben sollen, scheint hingegen gelöst. Es wird „verdeckte Einträge“ in der Terrordatei geben. Wenn das Landeskriminalamt im Saarland den Namen einer verdächtigen Person eingibt, kann es sein, daß es zunächst „keine Angaben“ angezeigt bekommt.
Eine andere Behörde, etwa ein Nachrichtendienst, dem der oder die Verdächtige bekannt ist, erhält aber zur selben Zeit einen Hinweis, daß aus dem Saarland eine Anfrage gestellt wurde. Nun kann der Nachrichtendienst selbst entscheiden, ob er den Anfrager über seine Kenntnisse informiert. Dieses Verfahren hilft bei der Erhaltung des Trennungsgebotes zwischen Polizei und Nachrichtendiensten.
Außerdem zwingt das Gesetz die Polizei zur Verfolgung von Straftätern, wohingegen der Geheimdienst beobachten darf, solange er es für richtig hält, und er kann - etwa zum Schutz seiner Quellen - auch über einzelne Straftaten hinwegsehen, um ein umfassenderes Aufklärungsziel zu erreichen, etwa die Erkundung eines Terrornetzes. Allerdings wird die Anfrage auch protokolliert. Wenn also später im Saarland etwas geschieht, was durch frühes Wissen verhindert worden wäre, wird sich der Einsteller verdeckter Daten rechtfertigen müssen. Falls die Innenminister sich am 4.September bei ihrer Sondersitzung einigen, das Gesetz dann schnell vom Bundestag beschlossen wird, könnte die Terrordatei Anfang 2007 beim BKA in Wiesbaden eingerichtet werden. Im sechsten Jahr nach dem Beginn der Al-Qaida-Offensive.
".... und erlöse uns von dem Bösen."
Gerhard Falk (gerhardfalk)
- 28.08.2006, 12:41 Uhr
"und erlöse uns vor dem Bösen .."
Elisabeth Müller (liemue)
- 28.08.2006, 18:38 Uhr
Sendung Panorama vom 31.08.2006(ARD)
Nice Day (rajabi)
- 01.09.2006, 01:21 Uhr