19.08.2005 · Das Oberlandesgericht Hamburg hat den Marrokaner Motassadeq im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 zu sieben Jahren Haft verurteilt - wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
In der Neuauflage des weltweit ersten Prozesses um die Anschläge vom 11. September 2001 ist der Angeklagte Mounir al Motassadeq an diesem Freitag in Hamburg zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) sprach den 31 Jahre alten Marokkaner der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für schuldig. Zugleich wurde der Haftbefehl gegen Motassedeq wieder in Kraft gesetzt. Der Angeklagte nahm das Urteil gefaßt entgegen.
Angeklagter schwieg zu Vorwürfen
Das Gericht folgte mit dem Urteil nur zum Teil der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die hatte Motassadeq Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen und dafür erneut die Höchststrafe von 15 Jahren Haft verlangt. Die Verteidiger halten den gläubigen Moslem dagegen für unschuldig und hatten auf Freispruch plädiert.
Der Marokkaner hatte während des gesamten Prozesses zu den Vorwürfen geschwiegen. Er war 2003 in einem ersten Prozeß vom Hamburger OLG als Terrorhelfer zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil aber aufgehoben und den Fall nach Hamburg zurückverwiesen, weil möglicherweise entlastende Beweise aus Amerika dem Gericht nicht zur Verfügung standen.
Motassadeq mußte sich seit August 2004 vor dem vierten Strafsenat des OLG verantworten. Laut Anklage war er in die Anschlagsvorbereitung der Terrorgruppe um den Selbstmordpiloten Mohammed Atta in Hamburg-Harburg eingeweiht und unterstützte die Gruppe durch viele Hilfsdienste.
Revision angekündigt
Motassadeqs Anwalt Ladislav Anisic kündigte unterdessen Revision gegen das Urteil an: „Wir wollten einen Freispruch und haben ihn nicht erreicht“, sagte der Verteidiger. Anisic zeigte sich jedoch erfreut darüber, daß das Gericht den Vorwurf der Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen fallen ließ. Dies sei immerhin ein halber Erfolg.
Sollte die Verteidigung mit ihrer Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) keinen Erfolg haben, halte er es für möglich, daß Motassadeq nach einem weiteren Jahr im Gefängnis ausgewiesen werde. Der Marokkaner hat bereits zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft verbracht.
Schily begrüßt das Urteil
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat das Urteil begrüßt. „Es ist nach einer außerordentlich langen und sorgfältigen Beweisaufnahme gefällt worden, ich gehe davon aus, daß dieses Urteil auch in einer eventuellen Revision Bestand haben wird“, erklärte Schily am Freitag in Berlin. „Mit diesem Urteil ist ein klares Zeichen gesetzt worden für die Entschiedenheit des Rechtsstaates im Kampf gegen den Terrorismus, es ist deshalb auch eine Ermutigung für die Sicherheitsbehörden.“
Jetzt sei ein Terrorist aus dem Umkreis der Anschläge vom 11. September 2001 verurteilt worden. Dies beweise auch, daß gerade in Deutschland mit Effizienz und Erfolg der islamistische Terror bekämpft werde. „Wir werden weiter mit Härte und Konsequenz gegen alle vorgehen, die einzeln oder in kriminellen Vereinigungen unsere Zivilisation angreifen und mit Mord und Terror das friedliche Zusammenleben zerstören wollen“, erklärte der Minister.