20.05.2005 · Generalbundesanwalt Nehm hat die deutsche Strafjustiz in Terrorprozessen kritisiert. Es gebe eine „merkwürdige Zurückhaltung“ in Verfahren gegen Terrorverdächtige, sagte Nehm und rügte vor allem die Distanzierung der Gerichte von den Nachrichtendiensten.
Generalbundesanwalt Nehm hat scharfe Kritik an der deutschen Strafjustiz in Terrorprozessen geübt. Nehm rügte insbesondere eine Distanzierung der Gerichte von den Nachrichtendiensten und deren Erkenntnissen, die in Verfahren gegen islamistische Terroristen eine wichtige Rolle spielen.
Die Bundesanwaltschaft habe sich mit Erfolg darum bemüht, die Geheimdienste zu mehr Offenheit zu bewegen, sagte Nehm. Das habe jedoch in der Justiz nicht zu Konsequenzen geführt - mit der möglichen Folge, daß sich die Dienste wieder mehr verschließen könnten, sagte Nehm auf einer Veranstaltung des Deutschen Anwaltvereins auf dem Petersberg.
„Diffuser Tatbestand der Verschwörung“
Bisher sei es aufgrund der erfolgreichen Arbeit der Nachrichtendienste und der Strafverfolgungsbehörden gelungen, in Deutschland einen Terroranschlag zu verhindern.
Falls es aber doch einmal dazu kommen sollte, „werden wir eine Hysterie erleben, die bisher ohne Beispiel ist“. „Dann werden Schubladen geöffnet“, sagte der Generalbundesanwalt in Anspielung auf neue Gesetze. Wenn sich die Justiz verweigere, werde die Politik „in die Bresche springen“.
Am Ende werde es womöglich einen „diffusen Tatbestand der Verschwörung“ geben. Man wolle kein „Feindstrafrecht“, aber auch kein „Freundstrafrecht“, in dem die Islamisten „nur deshalb geschont werden, weil uns - zu Recht - Guantanamo auf der Seele brennt“.
„Bis zur Grenze der Selbstverleugnung“
Nehm kritisierte die Strafjustiz insbesondere für ihren Umgang mit den von den Vereinigten Staaten zurückgehaltenen Beweismitteln, um die sich die Bundesanwaltschaft „bis zur Grenze der Selbstverleugnung“ bemüht habe.
Das Fehlen wichtiger Zeugen, die in Amerika inhaftiert sind, hatte zum Freispruch des terrorismusverdächtigen Marokkaners Mzoudi und zur Aufhebung der Verurteilung des mutmaßlichen marokkanischen Terroristen Motassadeq.
Nehm wies darauf hin, daß unerreichbare Zeugen in vielen Verfahren ein gängiges Problem darstellten; doch ausgerechnet in Staatsschutzverfahren täten sich die Gerichte merkwürdig schwer, die Richter zögen sich beleidigt zurück.
Freispruch für Garnaoui?
Offenbar mit Blick auf den teilweisen Freispruch im Berliner Prozeß gegen den Tunesier Ihsan Garnaoui wies Nehm darauf hin, daß am Anfang alle Strafverfolgungsmaßnahmen richterlich genehmigt worden seien, die Anklage sei auch zugelassen worden. Doch je näher der Tag des Urteils heranrücke, desto größer würden die Zweifel.
Dann werde ein Freispruch verkündet, wobei der Richter zugleich sage, daß der Angeklagte eigentlich schuldig sei. Das werde dann als Erfolg des Rechtsstaates „bejubelt“. Garnaoui war im Mai vor einem Jahr wegen Steuerhinterziehung, Verstoßes gegen das Waffen- und das Ausländergesetz sowie Urkundenfälschung verurteilt worden; der Vorwurf der versuchten Bildung einer terroristischen Vereinigung konnte nicht nachgewiesen werden.
„Wir kämpfen nicht gegen den Terror“
Nehm hob die Bindung seiner Behörde an rechtsstaatliche Garantien hervor: „Wir kämpfen nicht gegen den Terror“, sagte er.
Er verwies auch auf die unterschiedlichen Standards im Ausland und sagte, an die kritischen Strafverteidiger gewandt: „Sie wissen gar nicht, was Sie an der Bundesanwaltschaft haben.“