17.01.2010 · Der Satz „Hundertprozentige Sicherheit kann es nicht geben“ klingt - besonders nach einem Anschlag - wie der peinliche Versuch, sich von Schuld freizusprechen. Richtig ist aber auch: Wir wollen offenbar keine hundertprozentige Sicherheit.
Von Reinhard Müller„Der Feind steht rechts“ war eine Warnung der Weimarer Zeit. Wo steht er heute? Das Wort Feind scheint wieder angebracht. Schließlich führen die Vereinigten Staaten einen „Krieg gegen Terroristen“, wie jetzt Präsident Obama wieder bekräftigt hat. Tatsächlich wurden die Vereinigten Staaten mit quasimilitärischer Gewalt angegriffen. Und in Afghanistan, dem Ursprungsland jenes Angriffs, wird heute Krieg geführt.
Aber einen Krieg gegen den Terrorismus gibt es nicht. Die verhafteten und angeklagten deutschen Koffer- und „Sauerland“-Bomber sind ebenso wenig Kriegsgefangene oder „feindliche Kämpfer“ wie die Verbrecher, die Flugzeuge in die Luft sprengen wollen. Zu Recht ist deshalb der Attentäter vom Ersten Weihnachtstag vor einem ordentlichen amerikanischen Strafgericht angeklagt worden.
Allerdings wissen wir, wer der Gegner ist; die freiheitlichen Staaten kennen ihre Gegner. Natürlich sind die Attentäter nicht vorher persönlich bekannt – oder aber doch? Mohammed Atta und die anderen Attentäter vom „11. September“ standen in Hamburg unter Beobachtung. Nicht jene gut ausgebildeten jungen Muslime waren „Schläfer“, sondern westliche Geheimdienste. Das ist noch heute so. So war der „Schuhbomber“ zunächst aufgefallen, durfte jedoch später die Kontrollen passieren. Auf den Detroit-Bomber hatte dessen Vater die Dienste ausdrücklich aufmerksam gemacht.
Eine Kosten-Nutzen-Abwägung
An diesen Profilen und dem Grad der Bedrohung müssen sich die Antiterrormaßnahmen ausrichten. Das ist eine Kosten-Nutzen-Abwägung. Der von offizieller Seite stets heruntergebetete Satz „Hundertprozentige Sicherheit kann es nicht geben“ klingt, besonders nach einem Anschlag, zunächst wie der peinliche Versuch, sich vorsorglich von Schuld freizusprechen. Richtig ist aber auch: Wir wollen offenbar keine hundertprozentige Sicherheit, weil uns der Preis dafür zu hoch ist. Das gilt auch für andere Felder: Wir verlangen keinen generellen Maulkorbzwang für Hunde, obwohl gelegentlich Kleinkinder zu Tode gebissen werden; wir nehmen eine recht hohe Zahl von Verkehrstoten als Preis der Mobilität in Kauf. Und die Kriminalität, der Terror? Bisher hat niemand ernsthaft gefordert, von jedem Bürger, jedem Einwanderer eine DNA-Probe zu nehmen – obwohl das zu einer fast hundertprozentigen Aufklärungsquote nicht nur von Verbrechen führen würde. Aber das das wäre dann eine andere Gesellschaft.
Die per se verletzliche freiheitliche Gesellschaft muss jedoch ständig ihre Koordinaten überprüfen. Was heißt, zum Beispiel, „Diskriminierungsverbot“ heute? Gerade Amerika hält sich viel auf seinen Kampf gegen Diskriminierung zugute. Als über die Erfassung und Speicherung von Fluggastdaten erstmals in größerem Umfang nachgedacht wurde, hieß es aber, es dürften keine Schlüsse auf die Religionszugehörigkeit gezogen werden können. Was denn sonst?
Wenn die terroristische Bedrohung fast ausschließlich von jungen muslimischen Männern ausgeht, dann muss diese Gruppe gerastert und, wenn weitere Merkmale hinzutreten, unter Beobachtung gestellt werden. Gewiss: Es gibt auch radikale Konvertiten, gerade in Deutschland; die muslimische Religionszugehörigkeit ist in der Regel nicht eingetragen. Aber wenn in bestimmten Moscheen Hass gepredigt wird, dann ist es geradezu die (Schutz-) Pflicht des Staates, hier besonders hinzuhören. Das ist eine angemessene Ungleichbehandlung, die alle fried- und freiheitsliebenden Muslime im Interesse ihrer Grundrechte hinnehmen sollten.
Wie soll man mit „Gefährdern“ umgehen?
Schließlich muss sogar der als unantastbar angesehene Kernbestand des Rechtsstaats den Praxistest immer wieder neu bestehen. So darf man sich schon Gedanken darüber machen, wie man mit „Gefährdern“ umgeht: mit Leuten, die böse Absichten äußern, die sich bisher aber nicht strafbar gemacht und auch noch nicht unmittelbar zu einem Anschlag angesetzt haben. Schließlich gibt es auch hierzulande vorbeugenden Polizeigewahrsam und auch eine Sicherungsverwahrung – unter richterlicher Kontrolle.
Die ist in einem Rechtsstaat unabdingbar, und genau das hat man in Guantánamo ignoriert – und damit die Idee in ihr Gegenteil verkehrt. Der Schaden wird jetzt nicht dadurch relativiert, dass ehemalige Insassen sich wieder dem Terror zugewandt haben. Denn was heißt hier „wieder“? Nie hat das ein Richter festgestellt. Falls einer Terrorist war, hätte man ihn vor ein ordentliches Gericht stellen können. Und was muss man eigentlich von denen erwarten, die nach Jahren ohne Anklage und womöglich misshandelt aus Guantánamo entlassen werden?
Ein „Krieg“ gegen Al Qaida dürfte kaum zu gewinnen sein. Zum einen dürfte sich diese Gruppe (selbst wenn sie nur noch eine Marke oder ein Mythos sein sollte) kaum von sich aus auflösen wie die vereinsmäßig organisierte RAF. Und selbst wenn: Niemand kann ausschließen, dass sich Einzelne irgendwo und überall auf der Welt weiterhin auf deren „Ziele“ berufen. Aber eindämmen und einhegen kann man den Terror schon – mit rechtsstaatlichen Mitteln und so, dass niemand in Angst leben muss.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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