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Terrorbekämpfung Flächendeckende Videoüberwachung?

14.07.2005 ·  Als Reaktion auf die Londoner Anschläge fordern Unions-Politiker eine Ausweitung der Videoüberwachung in Deutschland. Dabei gehe es vor allem um öffentliche Plätze. Grünen-Politiker Beck hält dies für einen „sinn- und planlosen“ Eingriff.

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Fahndungserfolge nach den Terroranschlagen von London haben die Debatte um eine Ausweitung der Videoüberwachung in Deutschland angeheizt. Führende Unions-Politiker fordern eine Ausweitung der Videoüberwachung.

„Wir brauchen den umfassenden Einsatz der Videokameras auf rechtsstaatlicher Basis für öffentliche Plätze, Bahnhöfe, Flughäfen und andere wichtige Bereiche“, sagte Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) am Donnerstag in Potsdam.

„Grundsätzlich kein Tabu“

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) befürwortete im Hessischen Rundfunk mehr Kameras an Kriminalitätsschwerpunkten. Sie seien auch geeignet, den Terrorismus zu bekämpfen, sagte Beckstein. Er betonte aber: „Wir wollen keinen flächendeckenden Einsatz, wir wollen nicht den gläsernen Bürger Orwellscher Prägung.“ Auch Thüringens Innenminister Karl Heinz Gasser (CDU) schließt die Überwachung öffentlicher Plätze und Bahnhöfe im Freistaat nicht prinzipiell aus. „Es ist angesichts der neuen Situation nach den Londoner Anschlägen grundsätzlich kein Tabu“, sagte Gasser. Allerdings müsse dabei mit Augenmaß vorgegangen werden.

Der schleswig-holsteinische Innenstaatssekretär Ulrich Lorenz sagte: „Anschläge wie in London kann man durch Videoüberwachung nicht verhindern, sie kann aber ein Hilfsmittel bei der Aufklärung sein.“ SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz wandte sich im WDR gegen „eine flächendeckende Absicherung durch Videotechnik“. Aus den Anschlägen von Großbritannien könne man lernen, „daß Videotechnik niemanden abschreckt“, sagte Wiefelspütz. „Aber eine Tat aufklären kann man damit schon.“

Überwachung muslimischer Gemeinden

Videoüberwachung ist in Deutschland durch die Polizeigesetze der Länder und das Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Eine flächendeckende Überwachung ist nach dem so genannten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht zulässig. „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, heißt es hier, „wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“

Ins Zentrum der Sicherheitsdebatte rücken auch die Überwachung der muslimischen Gemeinden in Deutschland, eine längere Speicherung von Verbindungsdaten von Telefonen und die rasche Einrichtung einer Anti-Terror-Datei. In der „Berliner Zeitung“ forderte Beckstein, „daß wir religiöse Fanatiker noch stärker überwachen müssen“. Es sei beunruhigend, daß wohl erstmals in Europa Anschläge von Selbstmordattentätern verübt worden seien. „Dort, wo extremistisches Gedankengut gepredigt wird, müssen wir auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln präsent sein“, sagte Beckstein. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) forderte, die geplante Anti-Terror-Datei in einer Sondersitzung des Bundestags im Sommer zu beraten.

Einig über Index-Datei

Rot-Grün sind sich grundsätzlich einig über eine Index-Datei mit Fundstellenangaben über Behördeninformationen zu Terrorverdächtigen. Der Grünen-Politiker Volker Beck hat die Forderungen aus
der Union zurückgewiesen. Allein die Aufzeichnung sei kein Gewinn an Sicherheit, sondern lediglich ein „Placebo“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion. Sinnvoll könne nur ein gezielter, differenzierter Einsatz an Gefahrenpunkten sein mit der Möglichkeit, dass die Polizei bei Straftaten unmittelbar eingreife. „Technik kann die Menschen nicht ersetzen“, mahnte er.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa, Reuters
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