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Terrorabwehr Auf hoher See und in der Luft

15.02.2006 ·  Schily, Schäuble und Struck wurden vom Bundesverfassungsgesetz in ihre Schranken verwiesen. Weder Schilys Abschußpläne, noch Schäubles Vorstellungen über einen Bundeswehreinsatz im Innern sind umsetzbar.

Von Peter Carstens, Berlin
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Als Bundespräsident Köhler vor einem Jahr empfahl, das Luftsicherheitsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vorzulegen, trug ihm das fachliche Belehrung und Geringschätzung des damaligen Innenministers Schily (SPD) ein.

Das Staatsoberhaupt hatte das Gesetz nur zögerlich und mit Bedenken unterschrieben. Deshalb hielt Schily ihm entgegen, man respektiere selbstverständlich seine Auffassung, aber sowohl die beiden Verfassungsressorts Innen- und Justizministerium als auch das Kabinett hielten sie für falsch.

Schily: Köhler hat sich geirrt

Schily behauptete, das Luftsicherheitsgesetz solle lediglich wappnen für extreme Notfälle und betreffe Menschen, die ohnehin dem Tod geweiht seien. Der Minister hatte die Abschußregelung initiiert unter dem Eindruck der Anschläge auf Amerika am 11. September 2001 sowie eines Luftzwischenfalls im Januar 2003 über Frankfurt.

Video: Karlsruhe kippt Luftsicherheitsgesetz

Damals war über der Innenstadt ein gekaperter Motorsegler gekreist, von dem zu befürchten stand, er werde als Waffe eingesetzt. Die Bundeswehr hatte Phantom-Flugzeuge entsandt. Die Sache ging glimpflich aus, aber es war unklar geblieben, wer im Zweifelsfall den Abschußbefehl hätte erteilen sollen. Schily und auch der damalige Verteidigungsminister Struck (SPD) wollten in einem Luftsicherheitsgesetz neben vielem anderen auch diese Frage regeln.

Interessiert an Klarstellung waren auch die möglicherweise betroffenen Piloten der Abfangjäger, die nicht im rechtsfreien Raum herumfliegen mochten. Man respektiere selbstverständlich die Auffassung des Bundespräsidenten, sagte Schily damals gegen Köhlers Einwände. Er müsse aber feststellen, „daß sich hier der sehr verehrte Herr Bundespräsident leider geirrt hat“.

Trost für Gegner des Schäuble-Plans

Nun hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß sich leider der sehr verehrte Innenminister a.D. geirrt habe in seiner juristischen Bewertung, und zwar grundlegend. Schily darf froh sein, diesen Rückschlag nicht mehr als Minister erleben zu müssen. Doch noch froher sind neben den Gegnern einer Abschußregelung diejenigen, die verhindern wollen, daß die Bundeswehr demnächst Wach- und Schutzaufgaben im Inneren erhält.

Das wiederum könnte Schily trösten, denn er war von Anfang an gegen eine „Militarisierung der Innenpolitik“, als die er den „Schäuble-Plan“ charakterisierte. Noch am Dienstag abend hatten Abgeordnete der Union darauf gehofft, das Verfassungsgericht werde etwas größere Spielräume schaffen für eine Aufgabenausdehnung der Bundeswehr, die Teile der Union wünschen, SPD, FDP, Grüne und Linkspartei indes strikt ablehnen.

Die gerichtliche Überprüfung und Bewertung des Luftsicherheitsgesetzes war bis hinein in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zur Ampelanlage für die weitere Diskussion um die Wach- und Hilfsdienste der Bundeswehr verwandelt worden. Das betraf nicht bloß die Luftsicherheit, sondern auch die Terrorabwehr zur See. Ein „Seesicherheitsgesetz“ sollte demnächst dem Luftsicherheitsgesetz folgen. Nun stehen alle Lichter auf Rot.

Struck verwirft Änderung des Grundgesetzes

Der SPD-Fraktionsvorsitzende und frühere Verteidigungsminister Struck hatte Schilys Vorhaben vor einem Jahr unterstützt. Er hätte bis November 2005 als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt in der Bundeswehr das letzte Wort vor einem Abschußbefehl gehabt. Am Mittwoch sagte er, der Beschluß aus Karlsruhe bestätige die Position seiner Partei, daß die Bundeswehr im Innern nur im Katastrophen- und Unglücksfall eingesetzt werden dürfe.

„Darüber hinausgehende Vorstellungen, die der Bundesinnenminister vor allem geäußert hat, sind eindeutig von Karlsruhe in die Schranken gewiesen worden. Sie werden nicht verwirklicht werden.“ Die Vorstellung des bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber (CSU), nunmehr könne eine Gesetzesinitiative der Union das Grundgesetz ändern, verwarf Struck.

Auch die FDP, die die Abschußverfügung besonders vehement abgelehnt hatte, verlangte von Schäuble, seine Bemühungen um die WM-Hilfsdienste der Bundeswehr nun einzustellen. Längst wird dahinter auch eine vorausschauende Schuldzuweisungsgrundlage gesehen für den Fall, daß bei der WM etwas passieren sollte.

Bundeswehr-Einsätze im Innern weiter beschränkt

Nordrhein-Westfalens Innenminister Wolf (FDP) teilte am Mittwoch mit: „Karlsruhe hat dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu Recht klare Grenzen gesetzt. Jetzt muß Schluß sein mit der unseligen Diskussion über einen Einsatz von Soldaten bei der Fußball-WM.“ Wolf hatte vergangene Woche auch den Vorschlag Schäubles abgelehnt, Soldaten zur Bundespolizei abzuordnen, mit dem sich der Innenminister angeblich hilfsweise aus seiner Notlage befreien will.

Die Grünen-Vorsitzende Roth, deren Partei das Luftsicherheitsgesetz gebilligt hatte, als sie noch an der Regierung war, sagte zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, daß ihr zufolge „die staatliche Tötung Unschuldiger ein unzulässiger Eingriff in die Würde des Menschen und des Rechts auf Leben wäre“.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Beck, hieß zudem den Hinweis des Gerichts gut, „wonach der Einsatz der Streitkräfte außerhalb der Landesverteidigung nur in engen Grenzen zulässig ist“. Die vor allem von der Union erhoffte Botschaft aus Karlsruhe, mehr Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inland zu schaffen, ist ausgeblieben.“

Weitere Gespräche geplant

Das beurteilen zumindest einzelne Politiker der Union ganz anders. Durch das Gerichtsurteil ist die Sicherheitslücke objektiv vergrößert worden, denn deutsche Terrorabwehr darf seit Mittwoch morgen weniger als bisher. Also muß man sich um so intensiver bemühen, die Lücke wieder zu verkleinern. Das betrifft zunächst einmal diejenigen Kampfflugzeuge der Bundeswehr, die bislang alarmiert wurden und aufstiegen, wenn irgendein Flugzeug, zivil oder militärisch, in den deutschen Luftraum einflog, ohne identifiziert zu sein. Welche Befugnisse haben diese Piloten jetzt noch? Dies ist die erste Frage, die Verteidigungsminister Jung (CDU) sich und den Soldaten beantworten muß.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Bosbach, lud die SPD zu Gesprächen ein. Die Union habe schon vor einiger Zeit den Entwurf für eine Grundgesetzänderung vorgelegt. Es solle das Grundgesetz durch eine Formulierung ergänzt werden, nach der die Bundeswehr zur Abwehr einer terroristischen Bedrohung eingesetzt werden könne, falls die Polizei überfordert sei.

Die beiden Parlamentarischen Staatssekretäre Schmidt (CSU) und Altmaier (CDU) beim Verteidigungs- beziehungsweise beim Innenministerium kündigten an, die Regierung werde „zügig, aber ohne Hast“ die Schlüsse aus der Entscheidung ziehen. Für eine Grundgesetzänderung bräuchte man allerdings nicht bloß die widerstrebende SPD, sondern auch die FDP, die in fünf Ländern an der Regierung beteiligt ist.

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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent in Berlin.

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