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Terror-Opfer Anwalt Witti rät von vorschnellen Klagen ab

 ·  Der Münchener Anwalt Witti rät Angehörigen von Terror-Opfern, die Entschädigungen der amerikanischen Regierung abzuwarten.

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Milliardensummen sind im Spiel, wenn der Münchener Anwalt und Spezialist für transatlantische Schadensersatzklagen, Michael Witti, von möglichen Entschädigungszahlungen für die Opfer der Terroranschläge vom 11. September 2001 spricht. Dabei rät der Anwalt den Hinterbliebenen, Klagen vorerst zurückzustellen und Entschädigungsangebote der amerikanischen Regierung abzuwarten.

Rund zwei Dutzend Opfer-Familien hätten sich seines Wissens nach an Anwälte in den Vereinigten Staaten gewandt, sagte Witti; in seiner Kanzlei hätten sich weniger als fünf Familien gemeldet. Witti ist vor allem dadurch bekannt geworden, das er zahlreiche NS-Zwangsarbeiter vertrat.

"Kriegshandlungen" verändern die Sachlage

Es sei nicht ungeschickt vom amerikanischen Präsidenten George W. Bush gewesen, die Anschläge als Kriegshandlungen zu bezeichnen, meinte Witti. Die daraus resultierenden Schäden würden ganz anders geregelt.

Möglicherweise sei eine staatliche Regelung eine Alternative zu Klagen. Um den Betroffenen zermürbende Verfahren zu ersparen, sollten diese jedoch zunächst die Entschädigungsangebote der amerikanischen Regierung abwarten, riet der Münchener Anwalt. Dies sei auch die Linie amerikanischer Anwälte, mit denen er in Kontakt stehe, sagte Witti. Der Vorteil einer staatlichen Entschädigungsregelung sei, dass den Familien langwierige Verfahren erspart blieben und sie schnell über Geld verfügen könnten.

Witti geht davon aus, dass der Entschädigungsfonds der amerikanischen Regierung finanziell sehr gut ausgestattet sein werde. Nach amerikanischer Rechtsprechung könnte die Familie eines Opfers bis zu 15 Millionen Dollar erhalten, sagte Witti. Entschädigungszahlungen in solcher Höhe aus einem staatlichen Fonds hielt er für unwahrscheinlich.

Defizite in Sicherheitsbereichen

Grundsätzlich hält Witti Entschädigungsansprüche gegenüber Fluggesellschaften, Sicherheitsfirmen und Flughafenbetreibern für zulässig. Die Art und Weise, wie die Terroristen die Anschläge ausgeführt hätten, sei „kein abwegiges Szenario“, sagte er. Dass dennoch keine Vorsorge getroffen worden sei, um die Anschläge zu verhindern, zeige Defizite im Sicherheitsbereich und deute auf ein mögliches „Verschulden durch Unterlassen“ hin. Aber auch Entschädigungsansprüche gegenüber dem amerikanischen Staat sind aus Wittis Sicht denkbar: Möglicherweise könne man den staatlichen Sicherheitsdiensten Versäumnisse vorwerfen.

Allein unter den Trümmern des World Trade Centers in New York werden mehr als 5.000 Tote vermutet; darunter auch rund 30 Deutsche.

Quelle: @cvoe, mit Material von Reuters und AP
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