06.11.2008 · Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung gespeicherter Telefon- und Internetdaten weiter eingeschränkt. Vorerst dürfen die Daten nur an die Polizei übermittelt werden, wenn es um dringende Gefahrenabwehr oder die Sicherheit des Bundes geht.
Von Reinhard MüllerDas Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung von Telefon- und Internetverbindungsdaten durch die Sicherheitsbehörden weiter eingeschränkt. Schon im März hatte der Erste Senat in einem Eilverfahren die Vorratsdatenspeicherung nur teilweise zugelassen. Nun haben die Karlsruher Richter einem erweiterten Eilantrag gegen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung stattgegebe.
Demnach gelten die Restriktionen nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch für die Gefahrenabwehr und die Nachrichtendienste.
Ein Abruf der Daten ist demnach nur unter strengen Vorgaben zulässig, etwa wenn das Leben oder die Freiheit eines Menschen oder „der Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes“ gefährdet ist.
Unbefangenheit des Gedankensaustauschs leidet
Auch einem Abruf von Daten zur Erfüllung der Aufgaben von Nachrichtendiensten setzte das Verfassungsgericht enge Grenzen. Grund für das neue Eilverfahren sind Gesetzesänderungen in Bayern und Thüringen, wonach der Zugriff auf Daten auch zur Gefahrenabwehr und zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes erlaubt ist. Dadurch sehen die Karlsruher Richter das Vertrauen in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs“ erheblich eingeschränkt. Deshalb sei dieser Eingriff einstweilen nur zur Abwehr schwerer Straftaten zulässig.
Durch das Gesetz wurden Telekommunikationsfirmen verpflichtet, von 2008 an die Daten von Telefonverbindungen und von 2009 an auch die Daten von Internetverbindungen sechs Monate lang zu speichern. Das geht auf eine europäische Richtlinie zurück. Protokolliert wird damit, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handys wird zudem der Standort des Benutzers festgehalten.
Die damalige wie auch die neue Anordnung gelten nun für weitere sechs Monate. Mit einer Verhandlung in der Hauptsache wird erst im kommenden Jahr gerechnet. Der Europäische Gerichtshof entscheidet ebenfalls noch über die Rechtsgrundlage für die Speicherpflicht der Daten. Insgesamt haben mehr als 34.000 Bürger in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt. (Aktenzeichen 1 BvR 256/08).
Gratulation an das Bundesverfassungsgericht
Ortwin Weber (DCADCA)
- 06.11.2008, 12:10 Uhr
Datenschutz absurd: Alle bis auf die Polizei dürfen meine Daten sehen....
Paul Rabe (heidelpaul)
- 06.11.2008, 14:28 Uhr
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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