Home
http://www.faz.net/-gpf-otsj
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Supreme Court Häftlinge in Guantánamo dürfen vor Gericht klagen

 ·  Niederlage für Bush: Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, daß die Gefangenen auf dem Militärstützpunkt Guantanamo amerikanische Gerichte um Hilfe anrufen dürfen. Im Kampf gegen den Terrorismus ist damit auch Präsident Bush nicht mehr alles erlaubt.

Artikel Bilder (4) Lesermeinungen (0)

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat entschieden, daß die Gefangenen auf dem amerikanischen Militärstützpunkt Guantanamo, Kuba, das Recht haben, wegen ihrer Inhaftierung und Behandlung vor ein amerikanisches Bundesgericht zu ziehen.

Das gleiche Recht stehe auch dem amerikanischen Kläger Yaser Esam Hamdi zu, der in einem amerikanischen Militärgefängnis in North Carolina festgehalten wird, entschied der Supreme Court mit sechs zu drei Stimmen.

„Feindliche Kombattanten“

Die Regierung Bush hat dagegen bestritten, daß die rund 600 Ausländer, die in Guantanamo als „feindliche Kombattanten“ auf unbestimmte Zeit festgehalten werden, amerikanische Gerichte anrufen könnten. Sie hatte sich dabei unter anderem darauf berufen, daß sich die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte nicht auf kubanisches Territorium erstrecke.

Außerdem hatte die Regierung argumentiert, daß die Autorität des Präsidenten als Oberkommandierender der Vereinigten Streitkräfte im Kampf gegen den Terrorismus untergraben werde, wenn sich die Gerichte mit den Fällen befaßten.

Der Supreme Court gab der amerikanischen Regierung aber insofern recht, als daß er entschied, sie habe die nach Guantanamo verbrachten Häftlinge, von denen die meisten im Krieg gegen das Talibanregime und die Terrororganisation Al Qaida gefangen genommen worden waren, zunächst ohne Anklage festhalten dürfen. Gleiches gelte auch für Hamdi, der ebenfalls in Afghanistan gefangenen genommen worden war.

Drei exemplarische Fälle

Der Gerichtshof entschied zwei von insgesamt drei Fällen, in denen es um die Frage ging, ob der amerikanische Präsident das Recht hat, verdächtigen Terroristen, den Zugang zu amerikanischen Gerichten zu verweigern. Den dritten Fall, in dem es um den amerikanischen Staatsbürger Jose Padilla ging, der ebenfalls in North Carolina vom amerikanischen Militär festgehalten wird, wies das Oberste Gericht aus formalen Gründen zurück.

Padilla wird verdächtigt, sich mit Mitgliedern von Al Quaida zum Bau und zum Einsatz einer „schmutzigen Bombe“ in den Vereinigten Staaten verschworen zu haben. Der Oberste Gerichtshof legte in seiner Entscheidung zu Hamdi dar, daß der amerikanische Kongreß Bush die Befugnis gegeben habe, den Amerikaner gefangen zu halten. Doch das bedeute nicht, daß er seine Inhaftierung nicht vor Gericht angreifen könne.

„Sensible Fragen“

Ähnlich argumentierte das Gericht im Fall der Guantanamo-Häftlinge. Das Gericht widersprach auch der Ansicht der Regierung, daß die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten beeinträchtigt werden könne, wenn die Fälle „feindlicher Kombattanten“ vor Gericht kämen.

„Wir haben keinen Grund zu bezweifeln, daß Gerichte, die mit diesen sensiblen Fragen zu tun haben, in angemessener Weise Fragen der nationalen Sicherheit berücksichtigen werden, die in einzelnen Fällen auftauchen könnten, und solche zu den verfassungsrechtlichen Schranken zum Schutz essentieller Freiheitsrechte, die auch in Zeiten von Sicherheitsbedenken lebendig bleiben,“ heißt es in der Entscheidung.

Quelle: gel.; Frankfurter Allgemeine Zeitung
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Die große Unruhe

Von Klaus-Dieter Frankenberger

In vielen Ländern Europas ist das Tal der Tränen noch nicht durchschritten. Es wird unruhig bleiben, solange die Lasten der Anpassung nicht bewältigt sind. Mehr 5