28.07.2010 · Der Bologna-Prozess sollte zu einer wechselseitigen Anerkennung von Studienabschlüssen führen. Der deutsche Jurastudent aber hat dem internationalen Vergleich schon immer stand gehalten.
Von Reinhard MüllerWenn europäische Regierungen sich zusammensetzen, um letztlich Unverbindliches zu verabreden wie etwa in der Bologna-Vereinbarung über die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulwesens, dann ist der Motor der großen Maschine oft schon angeworfen, die vom Nordkap bis nach Sizilien alle gewachsenen Unterschiede abschleift. In guter Absicht natürlich, das sollte niemand bestreiten. Wenn aber die Ziele eines Vorhabens nicht erreicht wurden, vielleicht gar nicht zu erreichen sind, wie im Fall des Bologna-Prozesses, dann muss der Prozess auch beendet werden können. Das sollte auch gelten, wenn die Ziele zwar zum Teil erreicht werden können, der Preis dafür aber zu hoch ist.
Die Bologna-Reform sollte zu einer wechselseitigen Anerkennung von Studienabschlüssen führen und den Wechsel von Hochschulabsolventen zwischen den EU-Staaten erleichtern. Hat sich hier Wesentliches gebessert? Keineswegs. Gab es zuvor ein Manko, das diese Art von Reformen notwendig gemacht oder wenigstens gerechtfertigt hätte? Wohl kaum. Gleichwohl hat Deutschland für das Vorhaben einen hohen Preis entrichtet. Zwar ist es gut, wenn auch Studenten, die nicht den ganzen Weg bis zum Examen gehen, etwas Handfestes vorweisen können. Doch muss man deshalb alles über Bord werfen, um eine internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu erreichen?
Deutsche Jurastudenten halten jedem Vergleich stand
Fest steht: Der deutsche Jura-Student hält jedem Vergleich stand, nicht nur mit ausländischen Kommilitonen, sondern auch mit Absolventen aus anderen Ländern. Und der gewiss etwas ältliche deutsche Rechtsreferendar muss erst recht keinen Vergleich mit ausländischen Junganwälten oder anderen Berufsträgern scheuen. Das liegt an der systematischen und breiten Ausbildung, die es ermöglicht, auch unbekannte juristische Probleme zu lösen. Demgegenüber erweisen sich Elite-Studenten aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis hier oftmals als überfordert - es gibt eben nicht immer einen Präzedenzfall.
Klar ist auch, dass die deutsche Anwaltschaft ein Interesse daran hat, den Markt zu regulieren oder sogar weitgehend zu schließen. Sie verweist auf die große Zahl von Rechtsanwälten in Deutschland: Mittlerweile sind es etwa 150.000. Doch ist ein beträchtlicher Anteil von ihnen gar nicht als Anwalt tätig. Viele Unternehmensjuristen und Politiker sind zwar als Anwälte zugelassen, verdienen mit diesem Beruf aber nicht ihr Geld.
Der Preis der Verschulung ist hoch
Juristen sind, wie Bundeskanzlerin Merkel gesagt hat, zwar etwas Besonderes, aber doch nicht so besonders, dass sie sich dem Bologna-Prozess ganz entziehen könnten. Reformen ihrer Ausbildung sollten sie nicht aus einem Konservatismus heraus ablehnen, der in Wahrheit nur Bequemlichkeit ist; etwa nach dem Motto: Uns hat die Ausbildung damals nicht geschadet, warum sollte es heute für die jungen Leute anders sein. Es muss aber die Frage erlaubt sein, ob nicht manche juristischen Berufe auch mit einer soliden Fachhochschulausbildung gut ausgeübt werden könnten. Es gibt Volljuristen, die offen aussprechen, dass für ihre gut bezahlten Tätigkeiten zwei Staatsexamina samt Referendardienst eigentlich nicht notwendig gewesen wären.
Das ist aber noch kein Grund für die Umwälzung eines bewährten Systems. Gewiss will der Staat auch an der Juristenausbildung sparen. Doch auch hier gilt: Der Preis einer stärkeren Verschulung ist hoch. Das gilt übrigens nicht nur für das Fach Jura. Die Studierenden hätten heute überhaupt nicht mehr die Möglichkeit, „einfach mal kurz etwas ruhen zu lassen, um darüber nachzudenken“, klagte kürzlich der Frankfurter AStA-Vorsitzende. In einer Zeit, in der die Amerikaner sich darüber wundern, dass die deutschen Universitäten sich von Humboldt abwenden - und die Italiener sich vom Bologna-Prozess -, sollte weiterhin der Grundsatz gelten, dass Studenten nicht in erster Linie für die Wirtschaft ausgebildet werden - und auch nicht für den Staat.
Die Bologna-Reform ist auch im Alltag gescheitert
Das Land braucht vielmehr Juristen, die mit beiden Beinen im Leben stehen; und das gilt übrigens auch für den Fall, dass die jungen Leute keinen Abschluss machen oder schaffen. Wir brauchen Juristen, die sich zügig in Gebiete oder Berufe einarbeiten können, und vor allem solche, die nicht gleich beim ersten Lüftchen umfallen. Das heißt aber nicht, dass Bundespräsidenten zwingend Juristen sein müssen.
Der Juristenausbildung darf nichts aufgezwungen werden, was generell gescheitert ist. Die Bologna-Reform hat eben nicht nur ein „Umsetzungsproblem“, wie inzwischen sogar ihre Protagonisten einsehen. Sie ist im Alltag gescheitert. Dennoch gibt es genügend Gründe für eine behutsame Reform der Juristenausbildung: Ein Ziel muss es sein, die hohe Abbrecherquote (die oft Folge eines aus Verlegenheit gewählten Studienfachs ist) zu verringern und die Qualität der Ausbildung beizubehalten.
Aber an eines muss auch erinnert werden: Nichts kommt nur aus Europa, alles kommt letztlich aus den Mitgliedstaaten. Jedenfalls wird es von ihnen verabschiedet, wenn auch oft leider nicht verantwortet. Deutsche Politiker haben den Bologna-Prozess beschlossen, deutsche Politiker können ihn auch aufhalten - und zum Besseren wenden.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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