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Studiengebühren Das Schlupfloch

24.01.2005 ·  Noch sind Gebühren für ein Erststudium an deutschen Universitäten nicht zulässig. Wer aber ein Zweitstudium absolviert oder zu lange studiert, der zahlt in den meisten Bundesländern schon jetzt - im Durchschnitt 500 Euro pro Semester.

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Noch sind Gebühren für ein Erststudium an deutschen Universitäten nicht zulässig. Zur Kasse gebeten werden darf allerdings, wer ein Zweitstudium absolviert oder zu lange studiert. Dieses Schlupfloch nutzt bereits die Mehrheit der Bundesländer: Dort müssen „Bummelstudenten“ im Durchschnitt 500 Euro pro Semester zahlen zusätzlich zum Semesterbeitrag.

Einige Hochschulen haben zusätzlich so genannte Einschreibe- oder Rückmeldegebühren eingeführt, die mit den Semestergebühren eingezogen werden. Vorreiter waren Berlin und Baden-Württemberg, die die
Gebühr von damals 100 Mark (51,13 Euro) im Wintersemester 1996/97 beziehungsweise Sommersemester 1997 erstmals erhoben.

Und nicht immer kommt das Geld den Universitäten zu Gute: Die Gebühren fließen teilweise in die Landeshaushalte. Baden-Württemberg hatte 1998 als erstes Bundesland Gebühren für Langzeitstudenten eingeführt: Ab dem 14. Semester muß ein Student 511 Euro zahlen; dazu kommt ein Verwaltungskostenbeitrag von 40 Euro, der von jedem Hochschüler verlangt wird.

Vier Semester „Gnadenfrist“

Zu Grunde gelegt wird eine Regelstudienzeit von neun Semestern - vier Semester werden einem Studenten als „Gnadenfrist“ eingeräumt. Ähnlich sieht es im Saarland und in Hamburg aus: Wer länger als die Regelstudienzeit plus vier Semester braucht, muß pro Semester 500 Euro berappen. Auch in Sachsen-Anhalt zahlen Studenten, die ihre Regelstudienzeit um vier Semester überschritten haben, für jedes weitere Semester 500 Euro.

Die Sprecherin des Magdeburger Kultusministeriums, Brigitte Deckstein, sagte, es gebe aber eine Reihe von Ausnahmeregeln, zum Beispiel im Falle der Bedürftigkeit von Studenten. Denn Kritiker haben moniert, daß die Erhebung einer „Strafgebühr“ für Langzeitstudenten oft junge Menschen aus sozial benachteiligten Familien trifft: Um ihre Ausbildung zu finanzieren, müssen viele von ihnen nebenbei arbeiten, was wiederum das Studium in die Länge zieht.

Um solcher Kritik zu begegnen, hat auch Hessen bei der Gebühr für „Bummelstudenten“ mehrere Ausnahmen festgeschrieben: Davon befreit sind BaföG-Empfänger sowie Studenten, die kleine Kinder haben. Bei Studenten, die Kinder im Alter über drei Jahre haben, kann sich die Zahl der gebührenfreien Semester verdoppeln. Alle anderen müssen seit dem Sommersemester 2004 nach Überschreiten ihrer Regelstudienzeit 500 bis 900 Euro zahlen. Die Gebühren steigen schrittweise - 500 Euro im ersten gebührenpflichtigen Semester, 700 Euro im zweiten und 900 Euro für jedes weitere Semester.

„Studienkonto“-Modell

In Rheinland-Pfalz haben alle Studierenden zum Wintersemester 2004/5 ein Studienkonto erhalten. Studienanfänger erhalten darauf ein Guthaben von 200 Semesterwochenstunden, Studenten höherer Jahrgänge erhalten ein geringeres Guthaben. Bei Studiengängen mit hohem Aufwand fällt das Guthaben entsprechend höher aus.

Je Semester werden derzeit pauschal Wochenstunden von dem Konto abgebucht; in drei Jahren will das Land auf individuelles Abbuchen umstellen: Wer wenige Veranstaltungen besucht, verbraucht auch nur wenig von seinem Guthaben. Sind die 200 Wochenstunden verbraucht oder überschreitet ein Student die Regelstudienzeit um den Faktor 1,75, werden Studiengebühren von 650 Euro pro Semester fällig. Ein vergleichbares Studienkonten-Modell gibt es seit dem Sommersemester 2004 auch in Nordrhein-Westfalen.

Keine Extragebühren in einigen Ländern

Keine Extragebühren für Langzeitstudenten erheben derzeit Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Brandenburg und Berlin. In Brandenburg wird das Problem mit einem bundesweit einmaligen System über die Hochschulfinanzierung angegangen: Die Universitäten erhalten höhere Zuschüsse, je mehr ihrer Studenten die Ausbildung in der Regelstudienzeit abschließen.

An den bayerischen Hochschulen werden Langzeitstudenten ab dem Wintersemester 2005/6 laut einem Kabinettsbeschluß mit 500 Euro zur Kasse gebeten. Seit gut fünf Jahren müssen in Bayern bereits Studierende für ein Zweitstudium pro Semester 500 Euro bezahlen. Ausnahmen gibt es laut Wissenschaftsministerium nur bei Promotionen und wenn „das Studium beruflich angezeigt ist“. In Thüringen kostet das Studium ab dem 13. Semester eine Gebühr von 500 Euro pro Semester, ebenso in Niedersachsen.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP
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