31.03.2006 · Dienstleistungen für Familien können laut einer Studie langfristig 60.000 neue Vollzeitarbeitsplätze schaffen und das Bruttoinlandsprodukt stimulieren. Dazu müssten allerdings einige „Hürden“ gesenkt werden.
Dienstleistungen für Familien können laut einer Studie langfristig 60.000 neue Vollzeitarbeitsplätze schaffen und das Bruttoinlandsprodukt um jährlich 0,2 bis 0,4 Prozent stimulieren. Dazu müßten sie vollständig steuerlich abzugsfähig gemacht und die Sozialversicherungsabgaben dafür halbiert werden, heißt es in der Studie der Beratungsgesellschaft Roland Berger im Auftrag der Robert Bosch-Stiftung, die am Freitag in Berlin veröffentlicht wurde. Bundesfamilienministerin von der Leyen (CDU) bewertete das als Bestätigung ihrer Politik.
Allerdings kommt die Studie in einer überschlägigen Bewertung des jüngst verabschiedeten Gesetzentwurfs zur Absetzbarkeit von Betreuungskosten zu einem weniger günstigen Ergebnis. Danach würden von dem Entlastungsvolumen von 460 Millionen Euro 300 Millionen auf Mitnahmeeffekte ohne Verhaltensänderung entfallen. Kurzfristig werde hier bei nur knapp 2 Prozent der betroffenen Familien ein Anreiz gesetzt, das „Arbeitsvolumen insbesondere der Frauen“ auszuweiten.
In das eigene „Humankapital“ investieren
Der Studie liegt die Annahme zugrunde, daß die Familie entscheidet, ob sie Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Kochen oder Putzen selbst erbringt oder nachfragt. Würden die Dienstlestungen extern erbracht, so könne währenddessen Erwerbseinkommen erzielt werden. Beides habe einen stimulierenden Effekt auf das Bruttoinlandsprodukt. Dazu gelte es, die „Hürden“ zu senken, so daß das zusätzliche Einkommen die Aufwendungen überwiege.
Zudem lohne es sich um so mehr, in das eigene „Humankapital“ zu investieren, je mehr eine Person „über den Lebenszyklus“ zu arbeiten erwarte. Dadurch sei langfristig eine höhere berufliche Qualifikation von Frauen als heute zu erwarten. Die demographische Entwicklung deute darauf hin, daß im Zeitraum von 40 Jahren der Arbeitsmarkt entsprechend aufnahmefähig sei.
Mitnahmeeffekte durch Kindergartenkosten
Durch die jetzt beschlossene Absetzbarkeit von Betreuungskosten sei nur bei oberen Einkommensschichten zu erwarten, daß sie eine rasche Wirkung auf den Arbeitsmarkt ausübten. Diese sei aber wiederum wegen der Deckelung auf 4.000 Euro begrenzt. Die Möglichkeit, Kindergartenkosten steuerlich geltend zu machen, führe zu den Mitnahmeeffekten. Doch könne die neue Regelung langfristig für jede zehnte Familie einen Anreiz bieten, zusätzliche Beschäftigung zu schaffen. Frau von der Leyen sagte dazu: „Um große Schritte zu machen, braucht man schlicht und einfach auch Mehrheiten.“
Die Ministerin verwies darauf, es gelte wie in Frankreich gezielt in Familien mit mehreren Kindern zu „investieren“. In Deutschland seien Frauen mit einem Kind zu gut 60 Prozent berufstätig; das liege im europäischen Schnitt. Bei drei Kindern liege diese Quote nur noch bei 38 Prozent. Hier müsse angesetzt werden. Sie wies darauf hin, das Roland Berger-Gutachten fokussiere zu sehr auf Frauen mit Kindern; das nächste werde vorrangig Männer mit Kindern zum Gegenstand haben müssen.