Home
http://www.faz.net/-gpf-u833
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Sonntag, 12. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Streitthema „Patientenverfügung“ Der Bundestag traue seinen Bürgern!

29.03.2007 ·  Im Parlament herrscht Ausnahmezustand: Die Abgeordneten mischen sich in das Sterben der Bürger ein. Debattiert wird über die „Patientenverfügung“. Wie verbindlich sollte sie im medizinischen Ernstfall sein? Von Christian Schwägerl.

Von Christian Schwägerl
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Heute Vormittag läuft alles nach den Sitten des Bundestags, und doch herrscht Ausnahmezustand: Die Abgeordneten mischen sich in das Sterben der Bürger ein. Das ist nicht nur für die vielen Neuparlamentarier ungewohnt, sondern auch für alte Hasen, denn so tief dringt der Bundestag nur im Abstand von vielen Jahren ins Existentielle vor. Die Nervosität wird allenfalls dadurch begrenzt, dass es um einen kleinen Ausschnitt des großen Themas „Sterben im Zeitalter der Hochleistungsmedizin“ geht, also nicht um das weite Feld der Sterbehilfe, sondern ausschließlich um die Patientenverfügung.

Eine freie Aussprache steht an, keine Abstimmung. Man tastet sich auf schwieriges Terrain vor. Die Abgeordneten debattieren darüber, wen die Vorkehrungen in welcher Form binden sollen, die ein Mensch für den Fall trifft, dass er über seine medizinische Behandlung im Moment ihrer Notwendigkeit nicht mehr entscheiden kann. Solche Fälle gibt es häufig und in sehr unterschiedlichen Ausprägungen, etwa nach Unfällen oder einem schweren Schlaganfall, im Koma, im Endstadium einer Gehirntumorerkrankung, im Verlauf einer Demenz oder nach einem Freitodversuch.

Ein Hochspannungsfeld

Fällt ein Mensch in eine dieser extremen Formen von Hilflosigkeit, verspricht eine vorab verfaßte Patientenverfügung, dass Ärzte, Angehörige und auch Betreuer und Vormundschaftsgerichte so verfahren müssen, wie es dem Willen des Betroffenen entspricht. Höchster Respekt vor der Autonomie des Betroffenen ist eigentlich schon jetzt der Imperativ für jegliches medizinische Handeln. Das wird aber gerne übersehen, weil nicht wenige Juristen und Ärzte ein Interesse an einer Komplizierung der Lage haben, um ihren eigenen Handlungsspielraum zu vergrößern. Ein Hochspannungsfeld: Eine einzige Spritze, die gegen den explizit geäußerten Willen eines Patienten verabreicht wird, kann als Körperverletzung geahndet werden. Zugleich aber stehen Ärzte stets mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie nicht alles unternehmen, um das Leben eines Patienten zu retten oder zu erhalten.

Die Angst der Ärzte vor Schadenersatzforderungen oder einem vorzeitigen Ende ihrer Laufbahn, wenn sie eine Maschine zur künstlichen Beatmung abschalten oder eine künstliche Ernährung beenden, sieht der Münchner Palliativmediziner Gian Domenico Borasio als einen der entscheidenden Faktoren an, die es erschweren, dass im Krankheits- oder Sterbeprozess wirklich der Wille des Betroffenen beachtet wird. Im medizinischen Alltag würden statt des Lebens sehr häufig das Leiden und das Sterben verlängert, kritisierte Borasio im Gespräch mit dieser Zeitung (siehe „Patientenverfügungen verbindlich machen“). Der Leiter der Palliativstation am Klinikum Großhadern bestätigte damit die in der Bevölkerung weit verbreitete Sorge, dass die Hochleistungsmedizin dem Menschen nicht nur nutzen, sondern sich auch gegen ihn richten kann. Als Schreckensbild gilt der Mensch, der eigentlich seinen Weg in den unvermeidlichen Tod gehen will, aber mit der Gewalt künstlicher Ernährung und anderer Eingriffe davon abgehalten wird.

Einwände gegen die Patientenverfügung

Kann eine Patientenverfügung dabei helfen, den aktuellen Willen des Betroffenen zur Geltung zu bringen? Es gibt bioethische Paternalisten, die sagen, das sei gar nicht das Ziel. Ihnen gilt jegliche Verlängerung von Lebenszeit als gut, jede Verkürzung potentiell verlebbarer Zeit als verwerflich. Keine Qual und kein Sterbenswunsch rechtfertigt ihnen zufolge das Ende von lebenserhaltenden Maßnahmen. Der Einzelne wird dem Dogma der sakrosankten Lebenszeit unterworfen.

Es gibt aber auch sachliche Einwände gegen das Instrument der Patientenverfügung: Sie könne niemals alle möglichen Situationen und Krankheiten abdecken. Die Leidensfähigkeit wachse mit einer Krankheit, so dass ein in jungen Jahren geäußerter Wille keinesfalls für eine spätere Krankheit gelten müsse. Der Betroffene könnte seinen Willen geändert haben, ohne dass er dies mitteilen könnte. Missgünstige Verwandte, die auf eine Erbschaft gieren, könnten gefälschte Dokumente präsentieren. Ärzte, Verwandte und Vormundschaftsrichter seien gemeinsam viel besser in der Lage, die konkrete Situation einzuschätzen. Die Einwände machen mögliche Schwachstellen von Patientenverfügungen sichtbar, entwerten sie aber nicht. Zur Autonomie des Einzelnen zählt es auch, sich der Unzulänglichkeit von Vorfestlegungen bewusst zu sein.

Grauzone „passive Sterbehilfe“

Bekräftigt der Bundestag das Instrument, gehört es noch stärker als heute zur Verantwortung jedes Bürgers, für den Fall der Fälle vorzusorgen, sich mit den schwierigen Fragen zu beschäftigen, Familienangehörige als Bevollmächtigte einzusetzen oder eben eine Patientenverfügung zu formulieren, die stets aktuell gehalten wird und angesichts des Wissens formuliert ist, dass sich Leidensfähigkeit und Lebenswillen gerade in einer Unglückssituation deutlich verstärken können. Man muss die Bürger darüber aufklären, ihnen dann aber trauen, dass sie die Beschränkungen einer Verfügung erkennen.

Ein grundlegender Einwand bleibt bestehen: Wer mittels Patientenverfügung lebensrettende Eingriffe unterbindet, vielleicht sogar bei einer Krankheit, die nicht zum Tod führen muss, der zwinge den Arzt zur umstrittenen passiven Sterbehilfe, zum Sterbenlassen. Das stimmt, doch es besteht kein Grund, ein Tabu über diese Frage zu werfen. In Frankreich wurde die passive Sterbehilfe jüngst zugelassen. Wahrscheinlich kommt auch das deutsche Parlament nicht darum herum, sich dem Sterbehilfethema ernsthaft zu stellen.

Quelle: F.A.Z., 29.03.2007, Nr. 75 / Seite 35
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Rebellion auf Russisch

Von Michael Ludwig

Noch hat Putin die Macht in Russland, und noch weiß der Widerstand nicht, was nach dem Status quo kommt. Noch. Auf Dauer lassen sich die Bürger aber nicht mehr zähmen. Mehr