15.05.2002 · Mit dem großen Lauschangriff werden Abhöraktionen von Privatwohnungen mit Wanzen oder Mikrofonen bezeichnet.
Mit dem großen Lauschangriff werden Abhöraktionen von Privatwohnungen mit Wanzen oder Mikrofonen bezeichnet. Der Begriff hatte sich in Diskussionen gebildet, die innerhalb der Parteien erbittert geführt worden und sich in den Neunzigern über mehrere Jahre erstreckten.
Die Ermittlungsbehörden und Befürworter in CDU/CSU, SPD und auch Teilen der FDP erhofften sich von der Maßnahme, Schwerstkriminalität und Organisierte Kriminalität besser bekämpfen zu können. Gegner und Polizeipraktiker bezweifelten die Effektivität von Abhöraktionen. Sie argumentierten, die Vorstellung von konspirativen Treffen in schummrigen Hinterzimmern sei längst überholt. Wichtiger seien wirksame Abhörmöglichkeiten für Telefonate.
Änderung von Artikel 13
Das erlaubten die Strafgesetze und Polizeigesetze bereits seit längerem. Das Abhören von Privatwohnungen dagegen war nur zur Verhütung schwerer Verbrechen wie bei Geiselnahmen durch Polizeigesetze der Länder gestattet. Zur Ausweitung der Befugnisse auf die Strafverfolgung war eine Änderung des Grundgesetzartikels 13 nötig, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantierte.
Die damalige FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lehnte diese Änderung immer wieder ab. Sie trat schließlich Ende 1995 zurück, als knapp 64 Prozent der FDP-Mitglieder in einer Befragung für den großen Lauschangriff gestimmt hatten. Ihr Nachfolger Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) und Innenminister Manfred Kanther (CDU) setzten ihn am Ende durch.
Nachdem der Bundestag der Antrag der Koalition von CDU und FDP zunächst abgelehnt worden war, passierte ein Gesetzespaket mit größeren Ausnahmen im März 1998 das Parlament und den Bundesrat. Danach sind Berufsgruppen wie Abgeordnete, Geistliche, Strafverteidiger, Ärzte, Journalisten und Anwälte von Abhöraktionen ausgenommen. Generell benötigen die Ermittler die Zustimmung einer Strafkammer. Den Parlamenten wird ein Unterrichtungs- und Kontrollrecht eingeräumt.