31.01.2010 · Darf der Staat Geld bezahlen für die Enttarnung von Steuersündern mit rechtswidrig erlangten Daten? Zweifelhaften Daten und Hinweisen im Einzelfall nachzugehen ist das eine, Anstiftung oder Beihilfe zu Straftaten wäre etwas anderes. Aufklärung um jeden Preis kann nicht das Ziel sein, meint Reinhard Müller.
Von Reinhard MüllerDas klingt verlockend: Für nur 2,5 Millionen Euro erhält der Staat Daten mutmaßlicher Steuersünder, die mehr als 100 Millionen in seine leeren Kassen spülen könnten. Hier stimmt offenbar das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung – wer kann da noch nein sagen?
Niemand kann es jedenfalls den Finanzministern verdenken, dass sie eine Offerte ernsthaft prüfen, mit der die öffentlichen Hand Geld zurückerhielte, das ihr ohnehin zusteht. Es ist schließlich geradezu die Pflicht des Staates, Steuerflüchtlinge mit Nachdruck zu verfolgen, und zwar nicht nur die kleinen. Wer viel zu versteuern hat, hat oft auch mehr Möglichkeiten, seine Steuerpflicht zu mindern – legal, halblegal oder illegal –, aber keinen Anspruch auf Schonung.
Auf zweifelhaften Weg herangeschafft
Es mag sein, dass manche Regeln den Anreiz zur Steuerhinterziehung schon in sich tragen. Aber eine Reizwirkung geht zweifellos auch vom Kauf rechtswidrig erworbener Daten durch den Staat aus – jedenfalls solange diese Praxis öffentlich beworben wird. Der hehre Grundsatz „Der Staat darf mit Kriminellen keine Geschäfte machen“ ist ein schöner Grundsatz, der aber schon immer seine Ausnahmen hatte.
Der Rechtsstaat verhandelt auch mit Terroristen und Geiselgangstern, um noch Schlimmeres zu verhüten. Der Staat bezahlt Spitzel, damit sie ihm aus dem Untergrund oder zweifelhaften Organisationen Informationen liefern. Nun geht es beim Ankauf von Bankdaten nicht um Leben und Tod. Immerhin aber hat die Liechtenstein-Affäre mit den Fällen Zumwinkel und Co. gezeigt, dass keinesfalls alles Material aus rechtsstaatlichen Gründen unverwertbar ist, das damals auf zweifelhaften Wegen von Staatsdienern herangeschafft wurde.
Aufklärung um jeden Preis kann jedenfalls nicht das Ziel sein, das gilt für die Bekämpfung des Terrorismus ebenso wie für die Verfolgung von Steuerflüchtlingen. Rechtswidrig erlangten Daten und Hinweisen im Einzelfall nachzugehen ist allerdings das eine, Anstiftung oder Beihilfe zu Straftaten wäre das andere. Die staatliche Botschaft an Bankangestellte und Sammler von Daten – die offenbar überall leicht verfügbar sind – darf jedenfalls nicht lauten: Schnüffelt und kopiert, eine üppige Belohnung ist euch sicher. Dieses Geschäftsmodell könnte für den Staat bald teuer werden.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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