08.07.2004 · Staatsanwaltschaft: 5,2 Millionen Mark Provisionszahlungen dem Finanzamt verschwiegen/"Türöffner für Schreiber"
Im Strafverfahren gegen den früheren Rechtsanwalt Max Strauß hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag beantragt, den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren zu verurteilen.
Nach Überzeugung der Strafverfolger hat die Beweisaufnahme ergeben, daß der Sohn des verstorbenen CSU-Politikers Franz Josef Strauß dem Finanzamt Provisionszahlungen in Höhe von 5,2 Millionen Mark verschwiegen habe. Diese Gelder soll Max Strauß von dem Geschäftsmann Schreiber erhalten haben, dem er bei internationalen Flugzeug- und Panzergeschäfte als "Türöffner" zu einflußreichen Kreisen gedient habe, führten die Staatsanwälte in ihrem Plädoyer vor der 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg aus.
Ohne Rücksicht auf familiäre Abkunft
Mit dem Prozeß werde belegt, daß die Justiz ohne Ansehen der Person vorgehe, hoben sie hervor. Der Politikersohn müsse sich in einem ganz normalen Steuerstrafverfahren verantworten, ohne Rücksicht auf seine familiäre Abkunft. Auch der Gesundheitszustand des Angeklagten sei angemessen berücksichtigt worden. Strauß wird seit September vergangenen Jahres stationär in einer psychiatrischen Klinik behandelt. Er steht seit Januar in Augsburg vor Gericht; seine Anwälte hatten zu Beginn des Prozesses bezweifelt, daß er verhandlungsfähig sei. Strauß leide an Depressionen und habe schon mehrere suizidale Krisen erlitten.
Die Staatsanwälte bewerteten die Beweisaufnahme als "ein Puzzle mit zehntausend Teilen." Wie bei internationalen Geschäften, in denen Provisionen flössen und nach der Maxime "Täuschen, Tarnen, Tricksen" gehandelt werde, zu erwarten sei, seien keine schriftlichen Verabredungen zwischen Schreiber und Strauß aufgefunden worden. Dennoch halten die Staatsanwälte den Nachweis für gelungen, daß ein Schweizer Konto mit der Bezeichnung "Maxwell", auf dem die 5,2 Millionen Mark von Schreiber verbucht worden waren, Strauß zuzurechnen sei. Sie stützten sich in ihrem Plädoyer auf eine Zusammenschau von Eintragungen im Kalender Schreibers und Kontobewegungen des Geschäftmanns, die miteinander übereinstimmten.
Schreiber als Schlüssel
Für die Staatsanwälte sind auch Zusammenhänge der Zahlungen auf das Konto "Maxwell" mit dem Tätigwerden von Strauß für Schreiber nachgewiesen und durch Zeugenaussagen und Dokumente belegt. Strauß sei in die Anbahnung der Flugzeug- und Panzergeschäfte einbezogen gewesen, etwa in den Verkauf von Airbus-Flugzeugen nach Thailand. Für widerlegt halten die Staatsanwälte die Behauptung Schreibers, das Konto "Maxwell" sei nicht für Strauß, sondern für die CSU gedacht gewesen, als Zuwendung ausländischer Geschäftsleute. Schreiber habe sich damit als würdiger Nachfolger des Baron Münchhausen erwiesen.
Die Staatsanwälte zeigten sich überzeugt, daß Schreiber, der sich in Kanada aufhält, und der frühere Staatssekretär Pfahls, der auch Zahlungen von dem Geschäftmann erhalten haben soll und dessen Verbleib unbekannt ist, noch von der deutschen Justiz zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Strauß, der sich in dem Augsburger Prozeß nicht zu den Vorwürfen geäußert hat, hat immer bestritten, Zahlungen von Schreiber erhalten zu haben; von einem Konto "Maxwell" habe er keine Kenntnis gehabt. Strauß ist im April dieses Jahres in einem anderen Strafverfahren wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Geldstrafe in Höhe von 300000 Euro verurteilt worden; dabei ging es um die Verstrickung des Politikersohns in die Affäre um die Anlagegesellschaft Wabag.