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Steuerbelastung von Paaren Wie sollen Familien gefördert werden?

26.02.2007 ·  Zwischen SPD und Union ist ein Wettstreit über die beste Form der Familienförderung ausgebrochen. Im Zentrum steht das Ehegattensplitting. Aber auch Kindergeld und Kinderfreibetrag werden neu ausgelotet.

Von Manfred Schäfers
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Zwischen Sozialdemokraten und Union ist ein Wettstreit über die beste Form der Familienförderung ausgebrochen. Im Zentrum steht das Ehegattensplitting, das die Union zu einem Familiensplitting ausbauen möchte, um Eltern in eine bessere finanzielle Lage zu versetzen.

Dagegen ficht die SPD für seine Umwandlung zu einem Realsplitting. Zusammen mit einer Aussetzung der nächsten Kindergelderhöhung und einer Kürzung des Ausbildungsfreibetrags will man so das Geld für den Rechtsanspruch auf die kostenlose Kinderbetreuung zusammenbekommen.

Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting wurde in den fünfziger Jahren eingeführt, um zu verhindern, dass Eheleute gegenüber nichtverheirateten Paaren benachteiligt werden. Seither wird das gemeinsame Einkommen der Verheirateten gedanklich auf beide verteilt („gesplittet“), um darauf den Einkommensteuertarif anzulegen.

Infolge des progressiven Steuertarifs ist die Summe der anschließend addierten Steuerlast niedriger, als wenn die Einkünfte separat versteuert würden. Wenn ein Ehepartner nichts, der andere aber sehr gut verdient, ist der Vorteil aus dem Splitting am größten. Damit wird sichergestellt, dass ein Ehepaar, bei dem einer 100.000 Euro verdient und der andere nichts, genauso besteuert wird wie ein verheiratetes Paar mit demselben Einkommen, das sich entschieden hat, dass beide für dasselbe Geld halbtags arbeiten.

Seit langem gibt es immer wieder Bestrebungen, den Splittingvorteil - höchstens 8350 Euro - einzuschränken. Gegen das Splitting wird angeführt, dass es die Erwerbstätigkeit der Frauen behindere. Der Anreiz zu arbeiten sei geringer, wenn dies mit dem Verlust des Splittingvorteils bestraft werde. Auch werfen Gegner des Splittings die Frage auf, warum Eheleute im Steuerrecht anders als nichteheliche Partnerschaften behandelt würden, während im Sozialrecht beide gleichgestellt würden.

Befürworter des bestehenden Splittingverfahrens verweisen auf den besonderen Schutz, den die Ehe nach dem Grundgesetz genießt, sowie auf frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Unter anderem urteilte es schon 1961, dass das Splittingverfahren dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit entspricht. „Es geht davon aus, dass zusammenlebende Eheleute eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs bilden, in der ein Ehegatte an den Einkünften und Lasten des anderen wirtschaftlich jeweils zur Hälfte teilhat.“

Realsplitting

Die SPD will das Ehegattensplitting auf ein Realsplitting verkürzen. Rechtlich erzwungene Unterhaltsleistungen sollen damit anerkannt werden. Nach dem SPD-Konzept könnten sich Ehepartner zwar weiterhin gemeinsam veranlagen lassen, aber ihr Einkommen würde in dem Fall nicht mehr gleichmäßig aufgeteilt. Auf den Ehepartner soll nicht mehr die Hälfte des zu versteuernden Einkommens, sondern nur noch ein Anteil von 15.000 Euro übertragen werden. Nach Angaben des SPD-Vorsitzenden Beck müsste ein Ehepaar mit nur einem Verdiener und einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro mit keinen Belastungen durch die Pläne seiner Partei rechnen. Einverdiener-Ehen mit 45.000 Euro würden demnach 271 Euro im Jahr verlieren; Eheleute mit mehr als 100.000 Euro schon 3300 Euro.

Mit der Verwirklichung des SPD-Konzepts würde die intakte Ehe kaum anders behandelt als die gescheiterte. Nach dem geltenden Recht können für Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu 13.805 Euro im Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden; beim Empfänger unterliegen die Unterhaltsbezüge als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer (sogenanntes begrenztes Realsplitting). Damit soll sichergestellt werden, dass der Steuerpflichtige gemäß seiner individuellen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Geld, über das er nicht verfügt, darf demnach nicht besteuert werden. Voraussetzung für den Abzug ist ein Antrag des Gebers; der Empfänger muss dem Antrag zugestimmt haben.

Familiensplitting

Die CDU will Familien beim Steuersplitting stärker begünstigen. Zunächst hatte CDU-Generalsekretär Pofalla nicht ausgeschlossen, dass es zur Finanzierung des sogenannten Familiensplittings Abstriche am bestehenden Ehegattensplitting geben müsse. An diesem Sonntag formulierte Bundeskanzlerin Merkel: „Die CDU will das Ehegattensplitting erhalten, aber es weiterentwickeln und ergänzen zum Familiensplitting.“ Das klingt nicht so, als wenn die CDU weiterhin daran denkt, das Ehegattensplittings zu begrenzen. Merkel hinterfragte zudem, warum der Freibetrag für ein Kind geringer als für einen Erwachsenen sei.

Kindergeld

Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung von Kindern werden im Rahmen des Familienleistungsausgleichs durch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes berücksichtigt. Das Kindergeld beträgt für das erste bis dritte Kind 154 Euro im Monat, vom vierten Kind an erhöht sich der Betrag auf 179 Euro. Das Finanzamt prüft automatisch, ob das Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag günstiger für den Steuerpflichtigen ist.

Um sicherzustellen, dass das sächliche Existenzminimum sowie der Betreuungs- und der Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes von der Steuer befreit sind, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt hat, werden die Höhe des Kindergelds und der Freibeträge regelmäßig überprüft. Die SPD will die nächste Erhöhung um zehn Euro im Monat aussetzen, um damit ihr Betreuungskonzept mitfinanzieren zu können.

Kinderfreibetrag

Für das sächliche Existenzminimum der Kinder gibt es einen Kinderfreibetrag von 3648 Euro. Daneben wird für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für jedes Kind ein weiterer Freibetrag von 2160 Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Insgesamt steht Eltern damit ein Freibetrag von 5808 Euro je Kind zu. Die SPD will den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung um 300 Euro kürzen.

In Deutschland leben 8,9 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern, davon 7,2 Millionen im Westen und 1,7 Millionen in den neuen Bundesländern. Sie haben zusammen 14,4 Millionen Kinder. Diese Zahlen ermittelte das Statistische Bundesamt zuletzt für das Jahr 2005. Seit 1996 ging die Zahl der westdeutschen Familien um ein Prozent, die der ostdeutschen Familien um 13 Prozent zurück.

Während die Zahl der „traditionellen Familien“ aus einem verheirateten Paar mit Kindern im ganzen Bundesgebiet sank (im Westen um sieben Prozent seit 1996), nahm die Zahl „alternativer Familien“ aus Alleinerziehenden oder unverheirateten Paaren mit Kindern zu (im Westen um 25 Prozent seit 1996). 2005 waren mehr als drei Viertel der in Westdeutschland lebenden Familien Ehepaare mit Kindern (76 Prozent); alleinerziehende Mütter und Väter machten etwa ein Fünftel der Familien aus (19 Prozent).

Fünf Prozent waren Lebensgemeinschaften mit Kindern. Ein Viertel der Minderjährigen wächst ohne Geschwister auf, 48 Prozent mit einem Bruder oder einer Schwester, 19 Prozent mit zwei Geschwistern und acht Prozent mit drei oder mehr Geschwistern.

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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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