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Steuer-Abkommen Im Wort

 ·  Das Wort Deutschlands muss verlässlich gelten. Es sei denn, man hielte es - wie anscheinend von Sigmar Gabriel beabsichtigt, - mit George W. Bush. Dieser war in Sachen Vertragstreue kein leuchtendes Vorbild.

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Ist Sigmar Gabriel der neue George W. Bush? In einem Punkt bemüht sich der SPD-Vorsitzende, dem einstigen amerikanischen Präsidenten in nichts nachzustehen: mangelnde Vertragstreue. Das Steuerabkommen mit der Schweiz sei „tot“, heißt es unisono aus den Reihen der Sozialdemokraten. Aber Deutschland hat das Abkommen schon unterzeichnet - wie übrigens auch den ESM-Vertrag. Gewiss, es ist noch nicht ratifiziert. Dazu bedarf es der Zustimmung der SPD-geführten Bundesländer. Aber Deutschland ist völkerrechtlich dazu verpflichtet, nicht gegen den Geist des Abkommens zu verstoßen. Bush ging einst so weit, die Unterschrift seines Vorgängers Clinton unter den Vertrag über den Internationalen Strafgerichtshof zurückzunehmen - ein einmaliger Vorgang. Womöglich ein Vorbild für die SPD?

In der Sache kann man jeden verstehen, der Steuerflucht nicht für ein Kavaliersdelikt hält und Vermögen, das der Allgemeinheit zusteht, wieder zurückholen möchte. Der Fiskus ist dazu verpflichtet, das Geld einzutreiben. Besteht der Verdacht einer Straftat, so muss ermittelt werden. Dass der Staat hierbei auch Geld ausreicht, ist keine Seltenheit: Nur durch V-Leute etwa lassen sich bestimmte Formen der Kriminalität gut aufklären. Und nur gegen Geld ist mancher Informant bereit, seine Kenntnisse preiszugeben.

Nicht alle Mittel sind erlaubt

Was also tun, wenn ein Angestellter einer ausländischen Bank mit einem Datensatz lockt, der hundert Millionen Euro in die deutsche Staatskasse spülen könnte? Aus grundsätzlichen rechtlichen und moralischen Erwägungen ablehnen? Oder aus ebendiesen Gründen kaufen? Geht es hier nicht auch um schwerwiegende Untaten? Zweifellos.

Gleichwohl: Wie der Staat zu Ermittlungen verpflichtet ist, so unterliegt er ebenso Bindungen, die ihm eben nicht alle Mittel erlauben. Man kann mit Fug und Recht darüber streiten, inwieweit der Staat sich im Fall der Datenträger zum „Hehler“ macht. Denn auch (ausländische) Banken dürfen sich nicht an Steuerhinterziehung großen Stils beteiligen. Deren Interesse ist nicht schutzbedürftig, soweit sie zu Straftaten geradezu einladen - und manche Kreditinstitute und ganze Kleinstaaten von deren Früchten leben. Den Stolz darauf muss man nicht teilen. Aber ein Rechtsstaat darf nicht zu rechtswidrigem Handeln aufrufen und nicht mit Prämien zu Straftaten ermuntern.

„Nicht aktiv um Kauf bemühen“

Genau das hat die Bundesregierung anlässlich der Unterzeichnung des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens zugesagt. Sie versprach, „dass sich die deutschen Finanzbehörden nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten bemühen werden“. Zudem würden Tatbeteiligte nicht verfolgt, wenn Delikte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Steuerdaten vor der Unterzeichnung des Vertrags begangen wurden. Laufende Verfahren würden eingestellt, mit Ausnahme von Verfahren nach Schweizer Recht gegen Schweizer Bankangestellte.

Schließlich sollte das Vermögen von Deutschen in der Schweiz pauschal versteuert werden; Datenkäufe erübrigten sich dann, so die Auffassung der Bundesregierung. Berlin hat sich an dem Ankauf von Datenträgern durch nordrhein-westfälische Dienststellen nicht (mehr) beteiligt, sie aber auch nicht als rechtswidrig gerügt. Freilich: Nach außen ist die Gliederung Deutschlands in Länder unerheblich. Nordrhein-westfälische Steuerfahnder sind deutsche Steuerfahnder.

Wie passiv sind Prämien?

Ist deren Verhalten nun ein „aktives Bemühen“, das der Erklärung der Bundesregierung zuwiderläuft? Die SPD-geführte Regierung von Nordrhein-Westfalen wäscht ihre Hände in Unschuld: Sie nehme nur Angebote entgegen. Wenn der Staat freilich ein Geschäftsmodell entwickelt, das mit hohen Prämien zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen ermuntert, ist das jedenfalls nicht besonders passiv.

Dass die Opposition die Regierung auf dem Weg über den Bundesrat in die Enge treiben will, ist parlamentarische Routine. Das Thema Steuer-CD bietet sich geradezu an: Es geht um Steuergerechtigkeit und Klassenkampf. Richtig: Noch ist der Vertrag mit der Schweiz nicht ratifiziert. Und neue Entwicklungen können Bindungen in Frage stellen.

Wer schimpft, soll in den Spiegel schauen

Nicht zu unterschätzen ist aber auch der Wert der Verlässlichkeit in den internationalen Beziehungen. Deshalb ist es wichtig, das Parlament frühzeitig einzubinden, und das nicht nur in europäischen Angelegenheiten. Das Wort Deutschlands, die Zusicherungen seiner Regierung nach außen, muss grundsätzlich gelten - auch in Wahlkämpfen, auch nach Regierungswechseln. Man kann gewiss nochmals verhandeln und Verständnis für eine geänderte Position und innerstaatliche Querelen wecken. Aber dann im Einvernehmen mit dem anderen Staat, zumal, wenn es sich nicht um einen der großen handelt.

Wer - mitunter mit guten Gründen - über das selbstherrliche Gebaren Washingtons schimpft, der sollte hin und wieder in den Spiegel schauen. Überdies könnten die Schweiz, Luxemburg oder Griechenland schon bald wieder gebraucht werden. Es gibt schließlich auch Gremien, und in den meisten hat jeder Staat nur eine Stimme.

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Jahrgang 1968, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat und Recht“.

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